…ist, bei der Abgabenfestsetzung nur der noch nicht verjährte Teil abgeändert werden darf. Der bereits verjährte Teil der Abgabe darf zwar nochmals festgesetzt werden (aber nur in unveränderter Höhe)." Somit darf die Abgabenfestsetzung nur hinsichtlich des hinterzogenen Teils von der bisherigen Festsetzung abweichen (vgl. Ritz…
…nicht erklärt habe, sodass die Voraussetzungen für eine bescheidmäßige Abgabenfestsetzung gegeben seien und dass die Bemessungsgrundlagen im Zuge einer "Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Beiträge" durch Organe der Bundesfinanz oder eines Krankenversicherungsträgers erhoben worden seien. Ebenfalls mit Bescheid vom 02.05.2023, MA 6…
…3/2021, in Kraft, wonach einerseits der Antrag auf Aufhebung innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung zu stellen ist und andererseits der an die Stelle des aufgehobenen Bescheides tretenden Abgabenfestsetzung, soweit sie im das Dokument ersetzenden Bescheid enthaltene Feststellungen übernimmt, der Eintritt der Verjährung…
…festgestellt habe, verbiete es eine systemkonforme Auslegung der Verjährungsbestimmungen der BAO anzunehmen, der Behörde sei nach Ablauf der Bemessungsverjährungsfrist eine Abgabenfestsetzung zu Gunsten des Abgabenschuldners verwehrt, zumal es sich hiebei notwendigerweise um eine Herabsetzung der Abgabenschuld handle und damit im Umfang der Herabsetzung, materiell rechtlich…
…festgestellt habe, verbiete es eine systemkonforme Auslegung der Verjährungsbestimmungen der BAO anzunehmen, der Behörde sei nach Ablauf der Bemessungsverjährungsfrist eine Abgabenfestsetzung zu Gunsten des Abgabenschuldners verwehrt, zumal es sich hiebei notwendigerweise um eine Herabsetzung der Abgabenschuld handle und damit im Umfang der Herabsetzung, materiell rechtlich…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob für die Abgabenfestsetzung gem. § 201 BAO für die Jahre 2006 und 2007 die Bemessungsverjährung bereits eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin (Bf.) stellte am 30. September 2013 einen Antrag…
…Februar 1990, 89/13/0085, dargetan hat, wird das Recht bzw. die Pflicht der Abgabenbehörde, Abgabenansprüche im Abgabenfestsetzungsverfahren bescheidmäßig geltend zu machen, durch einen Zwangsausgleich nicht berührt. Erst im Abgabeneinhebungsverfahren ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Gemeinschuldner gemäß § 156 Abs. 1 KO durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden A, sowie die Richter B, C, D in der Beschwerdesache BF, Straße, Ort, vertreten durch Dr. Lohberger Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungs GmbH, Nonntaler Hauptstraße 49a, 5020 Salzburg gegen das FA Salzburg-Land, Aignerstraße 10, 5026 Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AB, Adr., vertreten durch die Winner & Wieser KG Steuerberatungsgesellschaft, Saalfeldnerstraße 14, 5700 Zell am See, gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 20. Jänner 2014 und…
… 209 Abs. 4 BAO bestimmt, dass eine gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Abgabenfestsetzung wegen der Beseitigung einer Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen, spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches verjähre, jedoch damit die definitive Entstehung…
…1 lit. b BAO und somit eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung von der Abgabenbehörde angedacht werden kann. Der Vertreter der Abgabenbehörde teilt mit, dass im damaligen Konkurs die Forderung vom FA in Höhe von 68.292,05 € verspätet angemeldet wurde und legt einen diesbezüglichen…
…einen Festsetzungsbescheid. Abgabenfestsetzungsmaßnahmen sind jedoch nicht an Abgabenzahlungsvorgänge gebunden (VwGH vom 24.09.1981, Zl. 15/0186/80). Die Berücksichtigung allfälliger vorher auf Grund der der Abgabenfestsetzung vorangegangenen Selbstbemessung geleisteter Zahlungen ist eine Frage der Abrechnung und wäre daher allenfalls im Wege eines Abrechnungsbescheides gemäß §…
…nach § 27a (5) EStG, wurde damit verspätet eingebracht. In Bezug auf die ESt-Bescheide der "Pflichtveranlagungsjahre" 2014, 2016 und 2017 endete die fünfjährige Frist für die Abgabenfestsetzung mit Ablauf der Jahre 2019 bzw. 2021/2022. Mangels abgabenbehördlicher Maßnahmen zur Geltendmachung von Abgabenansprüchen im Sinne des …
…können Zwangsstrafen auch etwa gegen Insolvenzverwalter verhängt werden (VwGH 29.11.1972, 134/72, 3.3.1987, 86/14/0130). Zur Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung § 206 Bundesabgabenordnung (BAO) lautet in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2013 auszugsweise wie folgt: (1) Die Abgabenbehörde kann von…
…206 BAO verdrängen die aus § 114 Abs. 1 BAO ableitbare grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörden, in allen abgabepflichtigen Fällen dem entstandenen Abgabenanspruch im Sinne des § 4 BAO entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Sie erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (vgl. VwGH 24.6.2010, 2008/15/0195).…
…dem Betriebsprüfungsbericht vom 6.12.2018 (Tz 10; dazu siehe unten zur Abstandnahme der Abgabenfestsetzung). Die Feststellungen zur Einkommens- und Vermögenssituation ergeben sich aus den belegten Angaben der bP und den Unterlagen iZm dem beim BG Favoriten anhängigen Schulden-regulierungsverfahren *** XY *** (Vermögensverzeichnis nach § 185 IO)…
…295 Abs. 4 Satz 3 BAO vorsieht, dass der an die Stelle des aufgehobenen Bescheides tretenden Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegensteht, soweit sie im das Dokument ersetzenden Bescheid enthaltene Feststellungen übernimmt und wenn die Festsetzung innerhalb eines Jahres ab Aufhebung erfolgt. Diese Voraussetzungen…
…206 BAO verdrängen die aus § 114 Abs. 1 BAO ableitbare grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörden, in allen abgabepflichtigen Fällen dem entstandenen Abgabenanspruch im Sinne des § 4 BAO entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Sie erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (vgl. VwGH 24.6.2010, 2008/15/0195).…
…Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabenschuldner nicht durchsetzbar sein wird. Abstandnahmen von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO können nicht nur von Abgabenbehörden, sondern…
…über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch Kenntnis in einer Weise verschafft werden, dass die Prüfung der Richtigkeit der Abgabenfestsetzung möglich ist und die Positionen der Rechtsverteidigung des herangezogenen Haftenden gegen den Anspruch nicht schwächer sind als diejenigen, die der Abgabepflichtige gegen den Abgabenbescheid einzunehmen in der Lage…