IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, über die Beschwerde vom 25.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, Steuernummer, vom 27.01.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…Betriebskosten (Überzahlung von Betriebskosten) stellen im jeweiligen Jahr der Rückzahlungen Werbungskosten dar, zumal die Voraussetzung für den Werbungskostenabzug, dass der Zuflusszeitpunkt bzw. Abflusszeitpunkt weder der Einnahmen noch der korrespondierenden Rückzahlung willkürl festgesetzt wurde, erfüllt ist (§§16 und 19 EStG 1988 idgF). Den Beschwerden betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 29.05.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt FA vom 05.05.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…gab die belangte Behörde folgende Stellungnahme ab: "Im Gegensatz zum bisherigen Streitthema der zeitlichen Zuordnung der vermeintlichen Werbungskosten im Hinblick auf deren Abflusszeitpunkt beantragt die Abgabenbehörde nunmehr die abweisende Beschwerdeerledigung aus folgenden Erwägungen: Die in den Jahren 2013 bis 2016 wurden von der auszahlenden Stelle…
…Zahlungsempfänger (Zahlungserfolg) ankommt (vgl BFH 24.8.2004, IX R 28/02 mwN). Es besteht also keine zwingend notwendige Korrespondenz zwischen Zuflusszeitpunkt und Abflusszeitpunkt, obwohl grundsätzlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben dergestalt verknüpft ist, dass der Zeitpunkt des Zufließens von Einnahmen beim Empfänger…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 2. Juni 2017, gegen den Bescheid des vormaligen Finanzamtes Wien 4/5/10, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 19. Mai 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf. vom 4. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamt Spittal Villach vom 5. Oktober 2011 betreffend 1) Einkommensteuer für das Jahr 2007, 2) Einkommensteuer für 2008 (hg…
…Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 16 Rz 146 [Stand 1.6.2024, rdb.at]). Im gegenständlichen Fall kann eine willkürliche Festsetzung des Zu- bzw. Abflusszeitpunktes ausgeschlossen werden, da sich beide Zeitpunkte aus den jeweiligen Verträgen (SPA, "Amendment Agreement") klar ergeben. § 32 Abs. 1 Z 2…
…2 Satz 1 EStG 1988 in Höhe von 7.862,00 Euro im Streitjahr dar. Dazu ist sinngemäß auf die Rechtsprechung des deutschen BFH zum Abflusszeitpunkt betreffend ein seitens der darlehensgewährenden Bank bei der Darlehensauszahlung einbehaltenes Damnum (Disagio) zu verweisen. Demnach ist in jenen Fällen…
…23 Abs. 1 AlVG genannten Leistungen. Zugleich stellt die Rückzahlung der erhaltenen Vorschüsse an das Arbeitsmarktservice - im Wege der Legalzession gemäß § 23 Abs. 6 AlVG - eine als Werbungskosten - im Abflusszeitpunkt - zu berücksichtigende Erstattung von Einnahmen gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 dar (vgl. erneut VwGH…
…Zahlungsempfänger (Zahlungserfolg) ankommt (vgl BFH 24.8.2004, IX R 28/02 mwN). Es besteht also keine zwingend notwendige Korrespondenz zwischen Zuflusszeitpunkt und Abflusszeitpunkt, obwohl grundsätzlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben dergestalt verknüpft ist, dass der Zeitpunkt des Zufließens von Einnahmen beim Empfänger…
…23 Abs. 1 AlVG genannten Leistungen. Zugleich stellt die Rückzahlung der erhaltenen Vorschüsse an das Arbeitsmarktservice - im Wege der Legalzession gemäß § 23 Abs. 6 AlVG - eine als Werbungskosten - im Abflusszeitpunkt - zu berücksichtigende Erstattung von Einnahmen gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 dar (vgl. erneut VwGH…
…22.01.2004, 98/14/0025 Die dort strittige Frage des Abflusszeitpunktes einer Überweisung auf einem einen Sollstand aufweisenden Kontos ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Allfällige generelle Aussagen zum Abflusszeitpunkt betrafen jedoch nicht eine rechtsgrundlose Zahlung. Zu VwGH vom 31.03.1992, 92/14…
…durch die Qualifizierung der Prämienrückzahlung als Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 aufgrund des § 19 EStG 1988 eine Erstattung der Lohnsteuer erst im Abflusszeitpunkt möglich ist. Eine Rückerstattung pro futuro ist daher bereits aus diesem Gesichtspunkt denkunmöglich. Vor allem kann sich Ihre steuerliche Situation bis zum…
…stützt, so sind diese Überlegungen nach Ansicht des Finanzgerichtes - den unten angegebenen Literaturmeinungen folgend - einerseits insofern inkonsequent, als im Hinblick auf Unterhaltsvorauszahlungen nach wie vor (Rz 798 LStR idF Wartungserlass 2019) eine vom Abflusszeitpunkt abweichende Verteilung auf den Veranlagungszeitraum vorgenommen werden kann, und andererseits verfehlt…
…des Nachzahlungsbetrages (der Bf.) einer anderen Stelle (der ÖGK) schuldet. Die Verbindlichkeit gegenüber der anderen Stelle ist aus dem Nachzahlungsbetrag zu leisten. Damit kann der Abflusszeitpunkt nicht vor dem Zuflusszeitpunkt liegen. Im Zeitraum 1. November 2019 bis 28. Februar 2021 stand noch nicht einmal fest…
…wurde ein Betrag von € 3.900,73 im Lohnpfändungsverfahren einbehalten. Der Abflusszeitpunkt war daher unstrittig auch im Jahre 2015 im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufrechnung (Lohnpfändung). Dies gilt jedenfalls für den Zeitraum während seiner Tätigkeit, aber auch noch nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen …
…IX R 62/10, DStR 2012 S 694); die Bewertung hat unabhängig vom Abflusszeitpunkt der Fremdwährung zu erfolgen, weil bei einer Anschaffung nicht zwingend ist, dass der Kaufpreis überhaupt entrichtet wird und damit abfließt (zB bei einem Kauf gegen Verbindlichkeit). Cserny/Kleemann/Vaishor führen im…
…Vorteilen, Einkünfte sind die Nettogröße aus dem Saldo von Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen sind ertragsteuerlich ungekürzt im Zuflusszeitpunkt zu erfassen, etwaige Abflüsse von Einnahmen sind im Abflusszeitpunkt als Ausgaben zu erfassen. Eine Saldierung von Einnahmen mit deren Rückzahlung unabhängig vom Rückzahlungszeitpunkt ist ausgeschlossen (BFG 22…
…Vorteilen, Einkünfte sind die Nettogröße aus dem Saldo von Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen sind ertragsteuerlich ungekürzt im Zuflusszeitpunkt zu erfassen, etwaige Abflüsse von Einnahmen sind im Abflusszeitpunkt als Ausgaben zu erfassen. Eine Saldierung von Einnahmen mit deren Rückzahlung unabhängig vom Rückzahlungszeitpunkt ist ausgeschlossen (BFG 22…