IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N., Adr.Bf., vertreten durch C:C: GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Adr.StB, über die Beschwerde vom 27. März 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. März 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
…der Bf am selben Tag zugestellt. Letzter Tag der Frist wäre daher (aufgrund des gesetzlichen Feiertages am 15.8.2022) der 16.8.2022. Somit hat die Bf die ggst Beschwerde fristgerecht eingebracht. b) Zum geltend gemachten Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) gem § 33 Abs 4 Z 2…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.) beantragte für die Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2020 die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) und den Familienbonus Plus. Wie der Aktenlage zu entnehmen war bezog die Bf. für das Jahr 2020 für die beiden Kinder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 26.05.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 18.05.2017, betreffend Abweisung Durchführung AV…
…im Form. L 16 ausgewiesene Betrag von 31.522,65, Kz 245, wurde unverändert übernommen) ohne Ansatz von AEAB und Familienbonus Plus. Dies führte zu der bescheidmäßig ausgewiesenen Abgabennachforderung. In Streit steht nunmehr, ob das Vorgehen der Behörde gesetzlich gedeckt und richtig ist. 2. Beweiswürdigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. November 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. Oktober 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Ri über die Beschwerde vom 05. Februar 2020 der Beschwerdeführerin Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Abweisung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2016 vom 22. Jänner 2020 zu Recht: I) Die Beschwerde…
…Der Beschwerdeführer (Bf) beantragte die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2017. Im Einkommensteuerbescheid 2017 vom 24.4.2018 (Erstbescheid) blieb zunächst die Anerkennung des begehrten Alleinerzieherabsetzbetrages (AEAB) sowie des Kinderfreibetrages für die Tochter ***R*** versagt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde führte der Bf aus…
…Höhe von € 7.117,- und beantragte ua die Berücksichtigung eines Alleinerzieherabsetzbetrages. Im daraufhin ergangenen Einkommensteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2018 vom 18.11.2019 wurde ein AEAB mit folgender Begründung nicht gewährt: "Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht nur unter der Voraussetzung zu, dass Sie keine Ehe bzw…
…Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz BF) wurde in den Erklärungen für die Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 2009 – 2012 der Alleinerzieherabsetzbetrag (in weiterer Folge kurz AEAB) geltend gemacht und vom Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2009 – 2012 auch berücksichtigt. Nach einem durchgeführten Vorhalteverfahren wurden mit…
…18.Dez.2014 mit aufrechtem Wohnsitz an der Adresse der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet war und die Bf im abgabenbehördlichen Verfahren trotz (wiederholter) Aufforderung keine Nachweise für dessen vorherigen Auszug aus dieser Wohnung beibrachte. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Entscheidend für die Zuerkennung des beantragten AEAB ist…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Beschwerdegegenständlich ist, ob der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) betreffend der 2 Kinder der Beschwerdeführerin (Bf.) zusteht. Die Bf. erhob gegen den streitgegenständlichen Bescheid Beschwerde und beantragte die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Das Finanzamt erließ eine Beschwerdevorentscheidung (BVE) wie folgt: Der…
…Gemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist, begehrt die Bf. den Abzug des AEAB von € 494. Der geschiedene Ehegatte hat sich erst am 16.03.2015 vom gemeinsamen Familienwohnsitz in A amtlich abgemeldet. Daraus schließt das FA, dass die eheliche Gemeinschaft im Jahr 2014…
…Autorin Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 brachte sie rechtzeitig (12.9.2011) Berufung ein, da ihr der Alleinerzieherabsetzbetrag (idF AEAB) für ihren Sohn B (idF B) nicht zuerkannt worden war, da sie 2010 mehr als 6 Monate gemeinsam mit ihrem Ehepartner lebte…
…Söhne (Sohn 1 geb. am tt.mm.2000, Sohn 2 geb. am tt.mm.2003) sowie des Alleinerzieherabsetzbetrages (AEAB). Nach der Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (BFG) am 27. 11. 2025 erging am 28.5.2026 ein Vorhalt an die Bf, in dem der…
…Aufgrund der Auflösungsregelung, dass jener mit dem höheren Einkommen den AVAB erhält, wäre der AVAB beim Bf zu berücksichtigen. Der Kindermehrbetrag steht zu, wenn der Abgabepflichtige Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) oder den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) hat oder sich auch beim (Ehe)Partner gemäß § 106 Abs…
…elektronische Abgabenakt der Bf nicht aus. Nach den behördlichen Meldedaten lebte die seit Jänner 2017 geschiedene Bf ab Okt 2022 in einer Lebensgemeinschaft mit dem Vater ihrer drei Kinder. Mit dem angefochtenen ESt-Bescheid 2022 wurde der Bf mangels steuerpflichtigen Einkommens der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) gemäß …
…Pauschbetrages für Sonderausgaben (§ 18 Abs 3 EStG). Absetzbeträge kamen nicht in Abzug. In der Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 24.Mai 2023 wurde jedoch der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) berücksichtigt und der Bf im vollen Betrag von 494,- € erstattet. II. Die verfahrensrelevanten Bestimmungen des § 33 EStG 1988 idF…
…die Kinder ***K1a***, ***K2a*** und ***K3a*** mit dem halben Betrag anzusetzen ist. Beim AEAB liegt insoweit ein Begründungsmangel vor, da trotz Zuerkennung dieses Absetzbetrages im Zuge der Veranlagung die Gründe für dessen Nichtberücksichtigung im Erstbescheid nicht erläutert wurden, sondern lediglich ein Ausweis mit Null erfolgte…