…abzugsfähig erklärt. Die Telefon- und Internetkosten wurden mangels Vorlage von Belegen nicht anerkannt. Bezüglich des Pendlerpauschale führte die belangte Behörde Folgendes aus: "Da die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten aber nicht mehr als 2,5 Stunden beträgt, ist…
…auf der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Unzumutbarkeit läge vor, wenn bei einer einfachen Wegstrecke von mehr als 40 km eine Fahrzeit von 2,5 Stunden überschritten werde. Da dies im vorliegenden Fall nicht zutreffe, könne kein großes Pendlerpauschale berücksichtigt werden…
…sachliche Rechtfertigung kommen würde. Unter dem Begriff „Realarbeitszeit“ werde die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit bezeichnet. Diese überschreite aufgrund des Wechseldienstes die Höhe der oben definierten Normalarbeitszeit in erheblichen Ausmaß (61,5 statt 40 Stunden Wochenarbeitszeit), was überhaupt nur durch den Umstand möglich sei, weil der Bf…
…00 Uhr, Parkdauer: max. 2 Stunden, ausgenommen gem. § 54 Abs. (5) lit. m) StVO 1960 [Halte- und Parkverbot gilt nicht für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs]. Das Abstellen des Fahrzeuges an der genannten (sich in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone befindlichen) Adresse sowie die Lenkereigenschaft des Bf. blieben…
…hat seine besondere Ursache in meiner Wochenarbeitszeit in Höhe von 61,5 Stunden und ich sehe nicht ein, warum ich dafür bestraft werden sollte, weil ich um ein Drittel mehr arbeite als jemand mit einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche." Eine solche Auslegung des Gesetzeswortlautes würde…
…dass es sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt. Vor allem in der Zeit von 29.10.2013 bis Feber 2015 – somit in jenem Zeitraum, in der Frau NN-Bf nur 5 Stunden pro Woche gearbeitet hat, ist – wirtschaftlich betrachtet – von einer „Liebhaberei“ auszugehen ist…
…des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 wurde über den Bf. eine Geldstrafe iHv € 60,00 und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt. Gegen die Strafverfügung wurde fristgerecht Einspruch erhoben (E-Mail vom 15…
…aufwies; nämlich in der Rubrik Tag: 5 und in der Rubrik Stunden: 14. Erkennbar waren diese entfernten Entwertungen an sichtbaren Restkreuzen. Der Meldungsleger unterliegt auf Grund seiner verfahrensrechtlichen Stellung der Wahrheitspflicht und es träfen ihn im Falle einer Verletzung dieser Pflicht straf- und dienstrechtliche Sanktionen…
…Anm. d. Behörde) nicht überschritten gewesen und hätten Sie bereits EUR 4,10 bezahlt, die Parkgebühr für 1,5 Stunden jedoch lediglich EUR 3,90 betragen würden, weshalb die Strafverfügung nichtig sei. Sie forderten die Behörde auf, die Strafverfügung aufzuheben und das Parkraumüberwachungsorgan einer entsprechenden…
…Beschwerde wird insoweit stattgegeben, als die Geldstrafe von 240,00 Euro auf 120,00 Euro herabgesetzt wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird mit 1 Tag und 5 Stunden neu bestimmt. Darüber hinaus wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das Straferkenntnis bestätigt. II. Die beschwerdeführende Partei hat…
…52 Z 13d StVO 1960 in Verbindung (mit der dazugehörigen Zusatztafel gültig werktags von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sowie am Samstag zwischen 8 und 12 Uhr mit einer Parkdauer von 1,5 Stunden) auf Höhe Döblinger Hauptstraße 16 in Richtung stadtauswärts…
…Uhr von dieser Abstellörtlichkeit entfernen müssen, da die zulässige Höchstparkdauer 1,5 Stunden beträgt. Zufolge der Aktenlage (zur Beanstandungszeit aufgenommene Fotos) war im Fahrzeug zur Beanstandungszeit (17:37 Uhr) eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit "16 Uhr" - auf die obigen Ausführungen, wonach aus dem Bezug habenden…
…gefahren zu sein. Dies sei eine falsche Behauptung. Er habe an diesem Tag nur 5 Stunden und nicht länger als bis 16 Uhr gearbeitet. Außerdem sei er in dieser Firma nur für 10 Stunden angemeldet gewesen, die Firma habe falsche Angaben gemacht. Vielleicht sei ein…
…der Verletzung der Rechtsvorschriften des § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 wurde über den Bf. eine Geldstrafe von € 60,00 und für den Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt. Der Bf. erhob mit E-Mail vom 19…
…Laut den Angaben des Parkraumüberwachungsorganes der Landespolizeidirektion Wien in der externen Notiz der Organstrafverfügung, waren im gegenständlichen Fahrzeug die drei Parkscheine mit dem Tarif EUR 1,20 für 1,5 Stunden Abstelldauer hinterlegt. Dies ist auch auf den im Zuge der Beanstandung angefertigten Fotos erkennbar…
…durch Angabe einer nicht korrekten Identifikationsnummer misslang. In Anbetracht dieses erkennbaren Bemühens um Vermeidung eines Strafverfahrens ist nach Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes im konkreten Fall die Festsetzung einer Geldstrafe von EUR 26,00 bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Stunden als ausreichend zu betrachten, um den Bf…
…gewesen. Dennoch buchte ich einen Parkschein für 1,5 Stunden, um alle nur denkbaren Verzögerungen mit abzudecken. Dann erfolgte bei der routinemäßigen Blutabnahme für die OP-Vorbereitung der völlig unvorhergesehene Kollaps meiner Gattin, vom dem sie sich erst nach Stunden und gerade noch rechtzeitig erholte…
…konstituierende Miteigentümerversammlung Am 15.12.2014 fand die sogenannte "konstituierende Miteigentümerversammlung" für das gegenständliche Projekt statt. An der 2,5 Stunden dauernden Versammlung nahmen der Großteil der Käufer persönlich teil, zwei Miteigentümer (***5*** und ***4***) wurden durch entsprechend bevollmächtigte andere Miteigentümer vertreten. Das darüber aufgenommene…
…den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein oder der Aktivierung eines elektronischen Parkscheins gesorgt zu haben. Im Fahrzeug war hinter der Windschutzscheibe die Tafel "Arzt im Dienst" eingelegt. Der näher umschriebene Tatzeitpunkt wurde im angefochtenen Straferkenntnis über eine Zeitspanne von annähernd 3,5 Stunden festgelegt. Dies deshalb…
…gem. § 184 BAO zu einer Schätzung von insgesamt zwei Stunden pro Arbeitstag im Beschwerdezeitraum. Für den 13.03.2013 ist von einer Abstellzeit im Ausmaß von 1,5 Stunden auszugehen, weshalb die Abgabenbemessung wie folgt geschätzt wird: 12*2=24*2=48+3 ergibt insgesamt 51,-. Die…