…Lt. Tz. 9 der Konsultationsvereinbarung sei es unerheblich, aus welchen Gründen der tägliche Grenzübertritt nicht stattfinden würde. Den Ausführungen im österreichischen Steuerbescheid, dass der Abreitnehmer an maximal 45 Tagen von der Verpflichtung zur täglichen Rückkehr befreit sei, dies allerdings nur, wenn berufliche Gründe vorliegen würden…
…dargelegt: „Die nach den Feststellungen des FG von den Steuerverwaltungen beider Vertragsstaaten angewendete 45-Tage-Regelung (ohne Berücksichtigung von Krankheits- und Urlaubstagen) dürfte sich noch im Rahmen einer zulässigen Auslegung des gesetzlichen Begriffs halten.“ Die Behörde begründet ihre Ablehnung der Grenzgängereigenschaft der Dienstnehmerin der Bf…
…In freier Beweiswürdigung wird vom Gericht festgehalten: Im Beschwerdeverfahren bestand hinsichtlich der grundsätzlichen Anwendung der 45-Tage-Regelung kein Streit. Diese wurde nach der Aktenlage jedoch überschritten. Somit kann im Ergebnis festgehalten werden, dass für den Beschwerdezeitraum 2011 nicht mehr von der Grenzgängereigenschaft des Bfs…
…| abzgl Zuschuss 2003 | - EUR 48,48 | Differenz | EUR 1.784,99 | abzgl Zuschuss 2004 | - EUR 2.217,96 | Differenz | - EUR 432,97 | dividiert durch Tagessatz EUR 6,06 ergibt: | 71,45 Tage Die Berechnung zeigt…
…Bundesministeriums für Finanzen vom 29.8.2022, GZ ***Zahl1***, bezüglich seines Ansuchens vom 31.10.2019 um gnadenweise Nachsicht der mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 8.5.2019 ausgesprochenen Strafe iHv € 18.000 (45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), Strafkontonummer ***Zahl2***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am…
… Angaben, die - so das Finanzamt - offenbar nur darauf abzielen würden, "dass eine 70-Tage-Grenze nicht überschritten werden soll". Demgegenüber vertritt das BFG jedoch - wie bereits eingangs näher ausgeführt worden ist - die Auffassung, dass die Dauer der Aufenthaltszeiten (bzw. die Anzahl der Nächtigungen) für die…
…bereits in Pension sei. Aus dem Arbeitsbogen würde sich ergeben, dass in diesem keine Darstellung der an die ausländischen Forstarbeiter ausbezahlten Trennungsgelder - soweit sie die 15-Tage-Grenze überschreiten - enthalten wäre. Seitens der Amtsvertreterin des Finanzamtes wurde bei diesem Gespräch festgehalten, dass es sich bei…
…in Höhe von € 9.000,00 verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen festgesetzt. Gemäß § 185 FinStrG sind die Kosten des Strafverfahrens in unveränderter Höhe von € 500,00 sowie die Kosten des allfälligen…
…Plätzen von nicht anwesenden Mitarbeitern arbeiten. Entsprechend den obigen Ausführungen komme es daher zu keiner Begründung einer Betriebstätte der ***6*** GmbH in Österreich. d) Schlussfolgerung Da entsprechend den obigen Ausführungen die 183-Tage-Grenze nicht überschritten werde und die Vergütungen von einem Arbeitgeber gezahlt würden…
…im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (der Arbeitsverhältnisse) während des Kalenderjahres nicht übersteigen, jedoch in keinem Fall mehr als 45 Tage betragen (auszugsweise Kunesch in PV-Info 6/2019, 20). Wird der Arbeitnehmer im Ansässigkeitsstaat oder im Tätigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone oder in anderen Staaten, sogenannten Drittstaaten…
…festgestellt werden, dass der Bf. die maximale Anzahl der Nichtrückkehrtage von 45 Tagen (Verwaltungspraxis) nicht überschritten hatte (siehe die Berufspendler- Bestätigung des Deutschen Arbeitgebers). Es konnte damit zweifelsfrei nach der Rechtslage für 2019 vom Grenzgängerstatus ausgegangen werden. Eine Homeoffice -Tätigkeit war für den Bf. nach…
…ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist und in dieser Zeit höchstens an 45 Tagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt. In diesem Zusammenhang hat die Bf. zutreffender Weise darauf hingewiesen, dass es nach der angeführten Konsultationsvereinbarung unerheblich ist, aus welchen Gründen der tägliche Grenzübertritt nicht stattfindet.…
…2000, 95/14/0145 und Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG 45 , § 1 Tz 9). Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bestehen im Regelfall die stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie lebt. Daraus folgt, dass…
…anerkannt worden seien, da das pauschale Frühstücksgeld nur für die Anfangsphase (fünf bzw. fünfzehn Tage ) zustehe und dass die Besteuerung der die entsprechenden Grenzen des § 26 Z 4 EStG (nicht steuerbar) übersteigenden Tagesgelder (Reisekostenersätze) auf Grund dieser Bestimmung zu Recht erfolgt sei, und der Einkommensteuerbescheid…
…25% Nach dem Tode des X am X.X. 2008 wurden die Anteile der beiden Söhne im Erbwege von jeweils 25% auf jeweils 45% erhöht, der Anteil von Y (Ehefrau des Erblassers) blieb unverändert. Im Zuge der Außenprüfung wurde ein, zwischen den beiden erbl…
…45 Abs. 4 StVO damit ausgeschlossen. Besonders betroffen sind davon naturgemäß die besonders zahlreich vorhandenen Personen, die mit ihrer Familie im Umland oder gar im Ausland wohnen und nur nach Wien pendeln, um dort über mehrere Tage ihrer Beschäftigung nachzugehen (Wochenpendler). De facto führt § 45…
…unterfertigt worden. Diesen Überlassungsvertrag habe der Bf. am 3. Oktober 2019 vorgelegt. Aussage lt. Niederschrift: "Mir ist schon an diesem Tag aufgefallen, dass auf dem Dokument von Unentgeltlichkeit die Rede war. Der Bf. hat dazu gesagt, dass es für ihn so besser wäre. Ich bin…
…Tag von 8-10 Stunden wäre die jährliche Veranstaltungszeit im Jahr 2015 zwischen ca. 120 und 150 Stunden gelegen. Für die Unterscheidung von kleinen (entbehrlicher Hilfsbetrieb) und großen Vereinsfesten (begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb) sei die Gesamtdauer aller derartiger Veranstaltungen entscheidend. Bis einschließlich 2015 habe die zeitliche Grenze…
…der tschechischen Grenze auf, wo auch genächtigt wurde.) Die Wohnung in Ort 1 wurde zunächst gemeinsam mit dem Sohn (Stiefsohn) des Bf., OO, genutzt, der seit September 2015 in Ort 1 studierte und lediglich am Wochenende ("vielleicht zweimal im Monat für ein oder zwei Tage"…
…Wirtschaftsgüter (4.017,00 EUR), sowie den Kaufvertrag in Kopie vor. Sie beziehen sich bei den Kosten (Wohnungsmiete plus Kosten des Wohnungskaufes) des Zeitraumes 07 bis 09 auf die Grenze der Randzahl 49 der Lohnsteuerrichtlinie 2002 (2.200 EUR monatlich). Dies ist jedoch nicht möglich…