…Steuerberatungs GmbH, Loferer Bundesstraße 5, 5700 Zell am See, über die Beschwerde vom 2. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. Oktober 2024 betreffend Rückerstattung eines Fixkostenzuschusses 800.000 gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Der Beschwerde…
…M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Rückforderung eines Fixkostenzuschusses 800.000 gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG, Steuernummer ***BF1StNr4***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23…
…2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 26. November 2025 betreffend Rückerstattungen gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG (hinsichtlich Fixkostenzuschuss I sowie Fixkostenzuschuss 800.000), beide zur Steuernummer ***BF1StNr2***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. April 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin Isabella Pancheri…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Antrag Am 1.9.2021 übermittelte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Fixkostenzuschuss 800.000 (Tranche FKZ5). Am 22.4.2022 wurden insgesamt € 267.527,45 ausbezahlt. Rückforderungsbescheid + Verzinsungsbescheid Mit Bescheid vom 9.12.2024 forderte…
…Oktober 2013 betreffend Zessionsgebühr Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und vorläufig mit 0,00 € festgesetzt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Bf. zufolge – am 2. März 2011 auch übermittelt wurde. Die Beschwerde wurde am Samstag, dem 2. April 2011 um 00:23 Uhr über FinanzOnline eingebracht. Der Bf. wies darin darauf hin, dass die elektronische Einbringung nicht möglich gewesen sei und die Beschwerde deshalb am Montag…
…RV/7102970/2014, als unbegründet abgewiesen. Die Aussetzungszinsen reduzieren sich daher auf € 26,02 (4.858,89 x 103 (Tage) x 0,0052% (Tageszinssatz). Da Aussetzungszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht festzusetzen sind, war der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid…
…Dezember 2021 beantragt werden. Mit ihr kommt der gesamte noch nicht ausbezahlte FKZ 800.000 zur Auszahlung. Zugleich sind gegebenenfalls notwendige Korrekturen zur ersten Tranche vorzunehmen (vergleiche Punkt 4.2.2 und 5.3.5). 5.3.2 Für die Beantragung der ersten Tranche sind…
Die Richtlinien zur Gewährung eines Fixkostenzuschusses 800.000 enthalten im Punkt "4.1" eine Definition der Fixkosten. Demnach sind Fixkosten im Sinne der Richtlinie ausschließlich Aufwendungen aus einer operativen Geschäftstätigkeit. Ausdrücklich genannt sind in Bezug auf Personalkosten jene Personalkosten, die ausschließlich für die Bearbeitung von…
…über die Beschwerde vom 25. Juni 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 26. Mai 2025 betreffend -) Rückerstattung von Fixkostenzuschuss 800.000 sowie -) Verzinsung des Rückerstattungsbetrages zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…
…der Beschwerdeführer jeweils gegen die Festsetzung eines Rückerstattungsbetrages bzw die Festsetzung von Zinsen dem Grunde nach wandte. Betreffend den Fixkostenzuschuss 800.000 führte der Beschwerdeführer dabei Bezug nehmend auf die von der belangten Behörde erfolgte Begründung des angefochtenen Bescheides betreffend die Voraussetzungen für eine pauschalierte…
…746,65 (nach der rechtsfalschen Auslegung gem. EStR 2000 Rz 6634 allerdings € 427.966,95). Die anteilige Immobilienertragsteuer iHv € 25.373,00 wurde vom Parteienvertreter selbst berechnet und durch die Beschwerdeführerin am 4.2.2014 entrichtet. Am 9.3.2015 reichte die Beschwerdeführerin…
…März 2020 (2019) und vom 11. März 2021 (2020) jeweils das geltend gemachte Berufsgruppenpauschale mit dem Höchstbetrag von 2.190,00 € als Werbungskosten berücksichtigt. Im Zuge der Veranlagung des Bf. zur Einkommensteuer 2021 wurde anhand der übermittelten Lohnzettel für die Beschwerdejahre von Seiten der…
…nbsp; | Anrechenbare Lohnsteuer | | | (260) | 971,24 | Bundespflegegeld | | 4.289,00 | | Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Parteivorbringen, den vorgelegten Aktenteilen sowie der Einsicht in die Datenbanken der Finanzverwaltung…
…die Voraussetzungen für die Ausfuhrlieferung gem. § 7 Abs. 1 Z. 3 UStG ("Touristenexport") erfüllt waren, da der Warenwert der eingekauften Gegenstände die Grenze von € 75,00 nicht überstieg, wodurch sie das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit als Beitragstäterin gem. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG iVm…
…1 FLAG verringerte sich die Familienbeihilfe daher um den 10.000,00 Euro übersteigenden Betrag in Höhe von 3.703,56 Euro. Berücksichtigt man den grundsätzlichen Anspruch für das gesamte Jahr in Höhe von 4.552,80 Euro und zieht von diesem Betrag den Betrag…
…Abs. 3 Wiener Parkometergesetz 2006 wurde über den Bf. eine Geldstrafe von € 60,00 und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt. In seinem mit E-Mail erhobenen Einspruch vom 13.09.2018 brachte der Bf. im Wesentlichen vor, dass…
…betreffend Abweisung eines Antrages auf Festsetzung der Werbeabgabe für das Jahr 2015 mit € 0,00 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird (ersatzlos) aufgehoben Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist Medieninhaberin…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit dem Bescheid vom 03.03.2026 forderte das Finanzamt Österreich die Beschwerdeführer (Bf.) XY auf, den Fixkostenzuschuss (FKZ) 800.000 in der Höhe von 17.629,67 Euro gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Unter Verweis auf die Entscheidung des VwGH im Parallelverfahren (VwGH 24.4.2024, Ro 2022/15/0020) liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, sodass eine ordentliche Revision nicht zulässig ist. Wien…