…B. Reisabrechnungen 2010 und 2011), geschweige denn sonstige Aufzeichnungen vorgelegt wurden bzw. werden konnten, kann kein klarer Nachweis der Tätigkeit überwiegend im Außendienst erkannt werden. C) Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision Gemäß Art. 133 Abs…
…Darstellung gemacht. Die genaue Aufstellung hinsichtlich der Kostenverteilung liegt vor und wird nachgereicht. In den anderen Bereichen der Holding (***xxx*** etc.) ist keine direkte Tätigkeit meinerseits erforderlich. Die weitaus überwiegende Tätigkeit betrifft die Land- u. Forstwirtschaft. Es gibt noch etwa 6 Forstarbeiter. Der Großteil der…
…Die gutachterlichen und arbeitsmedizinischen Leistungen, die im Arbeitszimmer erbracht worden seien, würden die auswärtigen Arbeitszeiten bei weitem überwiegen. Auch bei der Einbeziehung der schulärztlichen Leistungen sei eine überwiegende Tätigkeit im Arbeitszimmer gegeben. Dies sei schon in der Beschwerde angeführt worden. Auch die Einnahmenzahlen der Jahre…
…nur im Ausmaß zwischen 80 und 90 Tagen um tatsächliche HomeOffice-Tätigkeiten, als der Bf. rund 2-3 Tage pro Woche im Außendienst und nur 1 bis 1,5 Tage pro Woche im HomeOffice tätig war. Der Annahme einer überwiegenden Außendiensttätigkeit steht auch nicht entgegen…
…vgl. VwGH 30.9.2018, Ro 2014/15/0018). Im Hinblick auf den Dienstvertrag und die Tätigkeitsnachweise sowie mangels Vorlage konkreterer Nachweise für eine überwiegende Tätigkeit im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung geht das Bundesfinanzgericht in freier Beweiswürdigung davon aus, dass der Bf. entsprechend…
…persönliche Assistentin des CEO (Chief Executive Officer bzw. geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes) der Arbeitgeberin, die damit verbundene Reisetätigkeit und die überwiegende Tätigkeit am Hauptaufenthaltsort des CEO in der Dominikanischem Republik (***3***) angesichts der Beziehungsprobleme der Bf. eine gute Gelegenheit gewesen sein, sich kurzfristig ins Ausland zu begeben…
…unbeschadet der Verhältnisse im Betrieb die größere Anzahl von Arbeitnehmern erfasst (§ 9 Abs 4 ArbVG)." (…)"Der weitaus überwiegende Tätigkeitsbereich der Holding befasst sich mit der Verwaltung des forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Betriebes. Dies ist sowohl aus dem wirtschaftlichen Ergebnis der Anteilseignerin als auch aus dem…
…beteiligt. Eine Sperrminorität liege nicht vor. Es liege eine Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen vor. Die überwiegende Tätigkeit von Herrn C sei eine produktive, weswegen eine freiberufliche Tätigkeit gem. § 22 Z 1 EStG 1988 vorliege und somit auch ein freier Dienstvertrag aufgrund der Kammerzugehörigkeit und deren…
…Kauf- oder Mietanbote legen) Dienstleistungsverträge zu verhandeln, insbesondere auch die Provisionshöhe im Rahmen der geltenden Provisionsregelungen festzulegen und abzuschließen. Diese Tätigkeit, nämlich der Abschluss dieser Dienstleistungsverträge geht einher mit der Maklertätigkeit und ist die überwiegende Tätigkeit der Bf., da mit jedem Kunden, den sie betreut…
…dass auch im Falle der Erforderlichkeit einer gänzlichen oder teilweisen Tätigkeit auf demselben Markt - entgegen der seitens der ***GmbH & Co KG 1*** gegenüber der COFAG zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht, die sich auf eine überwiegende Tätigkeit der ***Bf1*** in anderen Bereichen (insb Beteiligungsverwaltung) bzw auf anderen…
…etc. Der überwiegende Teil der Arbeitszeit des Pflegepersonals besteht in der Beobachtung der Patienten, dem Assistieren der Ärzte sowie dem Reagieren auf Notfälle. Aus den Angaben der Bf und den von ihr vorgelegten Aufzeichnungen konnte unter Berücksichtigung aller zu erbringenden Tätigkeiten der DGKP nicht der…
…der Bf. bei der Firma überwiegend im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und Kundenbetreuung tätig ist. Das Finanzamt erließ am 12.11.2018 eine abweisende Beschwerdevorentscheidung und führte aus, dass nach Ansicht des Finanzamtes die Tätigkeit des Bf. Gerätereparaturen und…
…27.12.2024 wendete die Beschwerdeführerin ein, dass zum Zeitpunkt der Beantragung die FAQ´s besagt hätten, dass bei nicht eindeutig zuordenbaren Tätigkeiten eine überwiegende Tätigkeit maßgeblich sei. Anlässlich der Einreichung des Antrages sei mit der COFAG Kontakt aufgenommen worden, diese habe für den Ausfallsbonus am…
…auf Waldboden, der durch die gezogenen Baumstämme aufgerissen und daher entsprechend tief und schlammig sei und zu einer zwangsläufigen Verschmutzung der Bekleidung und des Dienstnehmers selbst führe. Da die überwiegende Tätigkeit der Holzfäller im Wald sei, seien alle Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Schmutzzulagen gem §…
…einen Nebenwohnsitz zu melden gehabt habe. Die überwiegende Zeit des Jahres, mehr als acht Monate hindurch, verbringe die Beschwerdeführerin aufgrund der oben angeführten Tätigkeiten in Österreich. Dem Vorwurf der Abgabenhinterziehung wurde in der Beschwerde insbesondere mit dem Argument entgegengetreten, dass die Beschwerdeführerin der Behörde bereits…
…wo das Überwiegen hinsichtlich der persönlichen Beziehungen anzunehmen ist. b. Im vorliegenden Fall hat MV angegeben, dass der Lebensmittelpunkt in Passau liegt. Die Familie verbringt dort die Freizeit. Die Kinder gehen dort zur Schule und in den Kindergarten, die gesamte berufliche Tätigkeit (für mehrere Firmen…
…Beraterin beschäftigt gewesen sei und im Rahmen ihres Dienstverhältnisses ausschließlich Außendiensttätigkeit ausgeübt habe. Die Beratertätigkeit habe sowohl die überwiegende Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst umfasst. Aufgrund des Vorhalts des Finanzamtes vom 16. April 2020 legte die Bf…
…pro Jahr ca. 250 bis 300 Röntgenaufnahmen angefallen. Rechne man einen Zeitaufand von einer halben Stunde pro Röntgenaufnahme, werde die "50 %-Grenze" für eine überwiegende Tätigkeit nicht erreicht. Die auf die Zulagen für Frau C. und Frau A. entfallende Lohnsteuer sei pauschal nachzuverrechnen; bezüglich der…
…3.909,40 | 1.941,80 | 2.720,48 | 4.912.53 Beweiswürdigung Die nichtselbständige Tätigkeit des Bf als überwiegend im Außendienst tätiger Vertreter seiner beiden Arbeitgeber zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und der Kundenbetreuung ist unbestritten und…
…auch mit anderen Tätigkeiten als mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften und der Kundenbetreuung befasst sei und keine ausschließliche Vertretertätigkeit im steuerlichen Sinn vorliege. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag führte der Bf. aus, dass die in der Stellenbeschreibung erbrachten Leistungen zum überwiegenden Teil bei…