…beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Geringfügige Nutzungen, mit zahlreichen Unterbrechungen bzw. sporadischer geschäftlicher Tätigkeit, führen hingegen noch nicht zur Begründung einer Betriebsstätte. Dass das Home Office überwiegend zur Ausübung der D1tätig genutzt wurde, hat der Bf aber nicht behauptet und wurde dies von der Abgabenbehörde auch…
…Urlauber. - Ausschließliche oder überwiegende Nutzung eines abgrenzbaren Gebäudeteiles zur Einstellung von Wohnwagen oder Motorboote. - Vermietung einer Wiese für nichtlandwirtschaftliche Zwecke auf 25 Jahre. ..." Die Formulierung in den EStR und des VwGH gehen von einer bewussten und aktiven Abkehr von der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung aus …
…Beschwerdeführer unwidersprochenen Feststellungen in der Beschwerdevorentscheidung vom 4. Juni 2019). Der Beschwerdeführer verwendete im Jahr 2016 beide Fahrzeuge überwiegend in Österreich (siehe die als "Fahrtenbücher" bezeichneten Unterlagen, welche für den Audi S8 eine ganzjährliche Nutzung von ca. 8.800 km in Österreich und von ca…
…berücksichtigt. Aus dem vorliegenden Fahrtenbuch gehe hervor, dass die weitaus überwiegende Nutzung des Kfz für dienstliche Zwecke im Ausland erfolgt sei. Zur rechtlichen Würdigung sei folgendes auszuführen: Nach der Rechtsprechung des UFS gelte als Fahrzeugstandort bei Unternehmungen jener Ort, von dem aus über das Fahrzeug…
…Vertriebsmeetings) in ***4*** findet lediglich 8 - 10 mal pro Jahr statt. Eine "überwiegende" Nutzung des Büros in ***4*** wäre allein aus praktikablen Gründen bei einer Fahrzeit von 2 h 44 min pro Wegstrecke (also 5 ½ Stunden pro Hin - und Rückfahrt) ausgeschlossen. Also, wie gesagt…
…bei jeder Fahrt nach AL mit einer urkundlich durch Kreditkartenabrechnung nachweisbaren Ausgabe für Mauten belastet worden ist. Ferner werden üblicherweise kleinere Ausgaben oft bar bezahlt. Die Überwiegende Nutzung des PKWs in AL (siehe unten) lässt auch die Aussage des Bf (NiS 19.6.19, S…
…nachweisbare Aufenthalte des KFZs in AL im Jahr 2013 an , das waren im Durchschnitt 1,75 nachweisbare Aufenthalte pro Monat. Diese Zahlen deuten auf eine überwiegende Nutzung des Fahrzeuges in AL im Jahr 2013 hin, wie dies der Bf auch vorgebracht (NiS Bf 27.6…
…wirtschaftlichen Verkehr gegeben sei. Wesentlich sei die überwiegende Nutzung der Luftfahrzeuge durch die Eigentümer selbst. Die Ermittlung des Anteils an Eigen- bzw. Drittnutzung sei anhand der vom Operator je Luftfahrzeug auf Basis der Daten aus den Hauptbordbüchern jährlich erstellten Nutzungserfassungen erfolgt. Die von den Usern…
…Bestand gegebener Abstellplatz oder Garten ist, wenn nicht eine andere Nutzung dominiert, als zu Wohnzwecken vermietet anzusehen. Übersteigt das zu Wohnzwecken jenes zu anderen Zwecken benützte Ausmaß, ist überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken gegeben." Sofern die belangte Behörde mit dem Argument, dass bereits der Gesetzestext für…
…in Österreich sein sollte (was vom erkennenden Gericht nicht angenommen wird), so würde der dauernde Standort durch die überwiegende Nutzung im Ausland widerlegt. Verwendung des Kfz im Inland: Im Beschwerdefall steht außer Streit, dass das in Rede stehende Kfz vom Beschwerdeführer im Inland auf Straßen…
…privat genutzt werden, sind, wenn es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, entweder zur Gänze dem Betriebsvermögen oder zur Gänze dem Privatvermögen zuzuordnen; es ist dabei auf die überwiegende Nutzung abzustellen (VwGH 11. Dezember 2013, 2013/08/0030). Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen, erfolgt bei…
…vorgelegt. Aus den in Deutschland dienstlich gefahrenen Kilometer - 2014 1.853 km und 2015 2.375 km - lässt sich allein keine überwiegende Nutzung des Fahrzeuges in Deutschland ableiten. Die pauschale Ermittlung der 20.600 Gesamtkilometer über den Zeitraum 23.4.2014 bis 4.7.2016…
…angeboten habe. Eine derartige Liste befindet sich weder in den FA-Unterlagen zur AP für 2005-2009 noch in jenen zur Folgeprüfung für 2010. Anderseits enthalten die abgabenbehördlichen Verfahrensunterlagen aber auch keine Dokumente zur „nachweislich überwiegende“(n) Nutzung des strittigen Fahrzeugs „im Inland“. Insbesondere fehlen…
…Bf. bisher keine Gelegenheit gegeben worden klarzulegen, dass die weitaus überwiegende Nutzung des KFZ (mehr als 80% der Gesamtkilometer) tatsächlich in Deutschland erfolgt sei. Laut vorgelegter Aufstellung seien im vorliegenden Fall 81% der Fahrten im Ausland und lediglich 19% der Fahrten im Inland erfolgt. Der…
…Beschwerdeführers hinsichtlich der überwiegenden Verwendung des Fahrzeuges für Fahrten zu seinem Wohnsitz bzw. zu seiner pflegebedürftigen Mutter in Deutschland stützen sich ausschließlich auf nicht belegte bzw. nachgewiesene Behauptungen. Trotz erfolgter Aufforderung konnten seitens des Beschwerdeführers keine konkreten Aufzeichnungen über die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges vorgelegt…
…vorgelegten Gewerbeanmeldungen mit der Betriebsstätte Ort2 und den darin angeführten Tätigkeitsbereichen und deren Umfang, ergebe sich nachweislich die Notwendigkeit der überwiegenden betrieblichen Nutzung des Leasingfahrzeuges in Deutschland. Mit Bescheiden vom 1. April 2011 hat das Finanzamt daraufhin für den Pkw Opel Antara mit dem deutschen…
…der widerlegbaren Standortvermutung des Pkw in Österreich befragt worden war, er keinen Nachweis über die überwiegende Nutzung im Ausland erbracht hatte, weshalb von einer überwiegenden Verwendung des Pkw im Inland auszugehen sei. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der Bf…
…wenn sie sporadisch als Fahrschulkraftfahrzeug genutzt worden wären, liegt eine überwiegende Nutzung als dieses bei beiden Fahrzeugen nicht vor. Die betrieblichen Fahrten wurden seitens der Außenprüfung mit einem amtlichen Kilometergeld von 10.000 km pro Jahr berücksichtigt. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt aus den von…
…der Abmeldung im April 2023 einen Kilometerstand von 51.100. Fahrten in Österreich seien somit nur stark vereinzelt erfolgt, eine überwiegende Nutzung in Österreich könne keinesfalls angenommen werden. Es gebe darüber hinaus keinen Beweis dafür, dass das Fahrzeug in den gegenständlichen Zeiträumen zweifelsfrei auf einer…
…der Klärung des Sachverhalts nicht nach. Insbesondere aber blieb er den Nachweis schuldig, dass das strittige Fahrzeug bis zur Anhaltung am 16.Nov.2018 aufgrund einer "weitaus überwiegenden" Nutzung in Slowenien über keinen dauernden inländischen Standort iSd § 82 Abs. 8 KFG 1967 verfügte oder einem…