…Gemeindeverbände) gegründet und tätig geworden seien. Faktisch seien die genannten Gesellschaften daher ausgegliederten Rechtsträgern der beteiligten Körperschaften öffentlichen Rechts gleichzuhalten, die einen über ihren regionalen Wirkungskreis hinausgehenden Markteinfluss weder suchten noch zu erreichen im Stande seien. Für die Situation in Vorarlberg könne nach Auskunft des…
…gerichtlicher Verfügungen, wodurch die Vormerkung als Exekution zur Sicherstellung bewilligt wird; c) aufgrund des Einschreitens öffentlicher Behörden in Fällen, wenn diese nach ihrem Wirkungskreis berufen sind, von Amts wegen die pfandweise Sicherstellung von Ansprüchen des Bundes oder eines Landes zu verfügen." Vormerkungsfähig sind gemäß § 38…
…Begründet wurde diese Abweisung wie folgt: „Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 14,30 Euro. Die…
…zu ergänzen. Zum Pendlerpauschale wurde mitgeteilt, dass eine Recherche in „Scotty – der Routenplaner für Öffis“ ergeben habe, dass zu Dienstbeginn am Morgen und Dienstschluss am Nachmittag durchaus öffentliche Verkehrsmittel fahren würden, deren Fahrzeit weniger als 2,5 Stunden betrage, weshalb das große Pendlerpauschale nicht zustehe…
…von derem gesetzlichen Wirkungskreis veranlasst werden soll (VwGH 6.3.1989, 88/15/0041). Ein bloß teilweises Privatinteresse genügt zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 14 TP 6 GebG (vgl. VwGH 13.5.2004, 2003/16/0060 u.v.a.). Selbst das Vorliegen öffentlicher Interessen in…
…1 Gebührengesetz (GebG) in der Fassung des BGBl. I Nr. 108/2022 unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 14,30 Euro. Das Gebührengesetz…
…3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Rechtslage Gemäß § 14 Tarifpost 6 (TP 6) des Gebührengesetzes 1957 (GebG) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr. Nach §…
…TP 6 Abs. 1 GebG Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 14,30. Gemäß § 11…
…Bemessungsgrundlage stattzugeben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Gemäß § 2 GebG (übertitelt „Persönliche Befreiungen“) sind von der Entrichtung von Gebühren befreit: 1. ….. 2. die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlichen Wirkungskreises; Nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG sind bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften…
…der Bezirkshauptmannschaft A. eingebrachten Eingaben. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 14,30. Nach § 11…
…sind alle gewählten Gemeinderäte und Gemeindevorstände, sowie Mitarbeiter im Kommunalbereich, welche Tätigkeiten mir öffentlich-rechtlicher Verantwortung im kommunalen Bereich ausüben, in diesem Wirkungskreis erfasst und somit bei allen schriftlichen Eingaben an Behörden, Gebietskörperschaften usw. von der Entrichtung von Gebühren nach dem Gebührengesetz 1975 und der…
…der Bezirkshauptmannschaft A. eingebrachten Eingaben. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 14,30. Nach § 11…
…11. Jänner 2026 beim Bundesfinanzgericht eingebrachten Stellungnahme vertrat der Beschwerdeführer die Ansicht, dass die verfahrensgegenständlichen Eingaben nicht der Gebührenpflicht unterliegen, da sie nicht dem öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gebietskörperschaft zuzurechnen seien. Unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt er aus, dass Aktivitäten, welche…
… 52 Abs. 2 AVG überhaupt erst zu ermöglichen und damit die gesetzlich geforderte Verfahrensqualität sicherzustellen. Eingaben betreffend das DSR erfolgen daher im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis. Nach § 52 Abs. 2 AVG hat die Behörde die Beiziehung anderer geeigneter Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) unter bestimmten Voraussetzungen…
…dagegen erhobenen Berufung, nunmehr Beschwerde, wird die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, gemäß § 2 Z 2 GebG seien Gemeinden im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von der Gebührenentrichtung befreit. Gegenständliche Zusatzvereinbarung beziehe sich auf den Zubau zur Volksschule XY. Gemäß § 2 Abs. 1 Kärntner Schulgesetz…
…die einem begünstigungsschädlichen "unentbehrlichen Hilfsbetrieb", also einem "Zweckverwirklichungsbetrieb", gezogen sind, oder überschreitet er den Bedingungs- und Wirkungskreis eines "entbehrlichen Hilfsbetriebes", werden also die der an sich begünstigten Körperschaft dienenden Potentiale, insbesondere die geschäftsartigen, betriebsähnlichen Mittel in einer Weise - wenn auch in der Art eines wirtschaftlichen…
…rechtlicher Hinsicht verwies die belangte Behörde insbesondere darauf, dass gemäß § 14 TP 6 Abs 1 GebG Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von (vormals) EUR…
…Reisedokumente usw.). Gemäß § 14 TP 6 Absatz 1 GebG unterliegen Eingaben von Personen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen einer festen Gebühr in der Höhe von Euro 14,30. Im gegenständlichen Fall handelt es sich…
…I Nr. 59/2017 für ***BF*** zur "Vertretung gegenüber ordentlichen Gerichten, Verwaltungsbehörden und Gerichten des öffentlichen Rechts" bestellt worden. Mit Schreiben vom 31.7.2023 hat das Finanzamt die bestellte Erwachsenenvertreterin Mag. Ioana Fuchs ersucht bekanntzugeben, ob sie von dem Vorlageantrag Kenntnis gehabt habe und…
…Gebührengesetz 1957 , (GebG 1957), in der für dieses Verfahren maßgeblichen Fassung (ab 1.7.2011 BGBl II 2011/191) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, der festen…