…für die gegenständliche Verkehrsfläche eine Absperrung oder sonstige Kenntlichmachung eines Privatgrundes bestanden habe, weswegen sie zumindest für den allgemeinen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung gestanden habe und als öffentliche Straße zu beurteilen gewesen sei. Die Kurzparkzone erstrecke sich somit auch auf diesen Bereich und sei die…
…RV/2201-L/02. Die sittliche Zwangsläufigkeit der Wiederherstellung der Hangsicherung resultiere daraus, dass der Z-Weg, eine öffentliche Straße in der Stadtgemeinde X, aufgrund der Beschädigung der Hangsicherung behördlich gesperrt gewesen sei (Verweis auf Schreiben der Stadtgemeinde vom 29.5.2015, BFG-Akt Bl…
…sei aber einem Kraftfahrzeuglenker nicht zumutbar, dass er die von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ausgeformte Unterscheidung zwischen einer Straße mit und ohne öffentlichen Verkehr im Detail kenne. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zur Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes (BFG): Entgegen den o.a. Ausführungen der rechtsfreundlichen Vertretung des…
…geführten Privatgrunds, als dass der Beginn und das Ende des tatsächlichen Geltungsbereichs von diesem nicht unmissverständlich zum Ausdruck kommen. Diese war daher als öffentliche Straße zu beurteilen und befand sich im gegenständlichen Fall der Abstellort des Fahrzeuges zum Tatzeitpunkt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten Kurzparkzonenbereiches. Dieser…
…ua eine Vollmachtsbekanntgabe und ein vorbereitender Schriftsatz übermittelt. In diesem wurde im Wesentlichen ergänzend ausgeführt: [….] "Somit bleibt als zu klärende Rechtsfrage die Qualifikation des Abstellortes als Straße bzw. Teil einer Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 StVO vor dem Hintergrund der grundsätzlichen…
…89/03/0021; VwGH 11.09.1987, 87/18/0059) Keine Straße mit öffentlichem Verkehr liegt vor, wenn dies durch entsprechende Kennzeichnung oder Abschrankung erkennbar ist (VwGH 21.11.2014, 2013/02/0168). Eine gleich neben einer Einfahrt angebrachte Hinweistafel mit der Aufschrift "Privatgrund Halten…
…Jänner 1974, 227/72). Die verfahrensgegenständliche Verkehrsfläche sei nach der Aktenlage mangels Vorliegen einer Absperrung oder sonstiger Kenntlichmachung zumindest dem äußeren Anschein nach für den allgemeinen Verkehr zur Verfügung gestanden und sei daher als Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs. 1 StVO…
…Leistung (zivilrechtlich) ausbedungen, dh den Bauauftrag erteilt habe. Die Bf. sei daher als die den Bauauftrag erteilende Unternehmerin als umsatzsteuerliche Leistungsempfängerin zu qualifizieren und keinesfalls die mit der Erhaltung öffentlicher Straßen betraute Gebietskörperschaft. Der Bf. könne somit nicht mit dem Argument, sie sei nicht als…
…gestanden und auch zur Abstellung von Fahrzeugen genutzt worden sei, sei sie als öffentliche Straße zu beurteilen und erstrecke sich demnach auch die Kurzparkzone auf diesen Bereich. Es seien im Zuge des Verfahrens somit keine Tatsachen hervorgekommen, die zu dessen Einstellung führen hätten können. Es…
…2.1991, 90/18/0182). Die verfahrensgegenständliche Verkehrsfläche stand - wie sich aus dem Akteninhalt ergibt - mangels Vorliegen einer Absperrung oder sonstiger Kenntlichmachung zumindest dem äußeren Anschein nach für den allgemeinen Verkehr zur Verfügung und war daher als Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1…
…dem Boden des festgestellten Sachverhaltes, unter Heranziehung der angeführten Normen und der zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes davon aus, dass der Bf. das näher bezeichnete Kraftfahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, welche in den Bereich der Kurzparkzone fällt, abgestellt hat, ohne dieses mit einem gültig…
…Abstellfläche gegeben war oder nicht, ist nicht ausschlaggebend, zumal durch eine privatrechtliche Vereinbarung eine behördliche Verordnung nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Der VwGH hat bspw als Straße mit öffentlichem Verkehr qualifiziert: den Parkplatz einer Berufsschule (VwGH 09.05.1990, 89/02/0218), einen Schotterweg…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor, da zur Frage der Qualifikation als öffentliche Straße iSd § 1 Abs. 1 zweiter StVO hinreichende…
…ua.) Da die Verkehrsfläche infolge fehlender Absperrung oder sonstiger Kenntlichmachung zumindest für den allgemeinen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stand, war sie als öffentliche Straße zu beurteilen und erstreckte sich demnach auch die Kurzparkzone auf diesen Bereich. Da Sie nicht angaben, dass diese Fläche mittels Schranken…
…837380IF, welcher mit 17:45 Uhr entwertet war. Die Übertretung wurde Ihnen mittels Strafverfügung angelastet und wendeten Sie in Ihrem fristgerechten Einspruch im Wesentlichen ein, dass Sie nicht auf öffentlicher Straße gestanden sind, sondern vor der Einfahrt ihres Hauses. Da dürfe außer Ihnen niemand stehen…
…noch ergibt sich dies aus ihren vorgelegten Fotos. Daher war die Verkehrsfläche als öffentliche Straße zu beurteilen und erstreckte sich demnach auch die Kurzparkzone auf diesen Bereich. Es sind im Zuge des Verfahrens somit keine Tatsachen vorgekommen, die zu dessen Einstellung führen könnten. Rechtlich ist…
…sonstiger Kenntlichmachung zumindest für den allgemeinen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stand, war sie als öffentliche Straße zu beurteilen und erstreckte sich demnach auch die Kurzparkzone auf diesen Bereich. Es sind im Zuge des Verfahrens keine Tatsachen hervorgekommen, die zu dessen Einstellung führen könnten. Die angelastete…
…um die Entrichtung des von jedermann für das Abstellen von Fahrzeugen auf dieser Fläche verlangten Entgelts sicherzustellen, nehme dieser Fläche jedoch nicht die Eigenschaft als Straße mit öffentlichem Verkehr, zumal dieser Parkplatz von jedermann unter den gleichen Bedingungen (gegen Entrichtung des Entgelts für das Parken…
… 25 Abs. 1 ausschließlich für das hoheitsrechtlich verwaltbare öffentliche Gut gültig: Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 2.7.1968, B117/67 ausgeführt: "Gemäß § 1 Abs. 1 StVO 1960 gilt dieses Bundesgesetz für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die für jedermann…
…mit den Vorderrädern auf der Wiese) abgestellt hatte. In Zusammenschau mit den rechtlichen Ausführungen und der Definition als Straße mit öffentlichem Verkehr/ öffentliche Verkehrsfläche ergibt sich damit ein Abstellen in einer gebührenpflichten Kurzparkzone. Auch der Hinweis des Bf. auf ein Judikat des OGH (7Ob 214…