…um einen symbolischen Preis von 1 EUR und einer unentgeltlichen Übertragung (Schenkung) frei wählen könnte. Dies hätte im gegenständlichen Fall zur Folge, dass die Bf bei gleichen wirtschaftlichen Erfolg, allein durch die Vertragswahl darüber entscheiden könnte, ob der übertragene GmbH-Anteil in Höhe der negativen…
…wäre, seinen Anteil an eine familienfremde dritte Person zu veräußern, wenn der Bf., als Mitgesellschafter, nicht bereit gewesen wäre, dessen Anteil, gegen Entrichtung eines, im Gesellschaftsvertrag festgelegten, Abtretungspreises innerhalb der, im Gesellschaftsvertrag angeführten, Frist, zu übernehmen. -dass bei der Übertragung von GmbH-Anteilen unter Familienangehörigen…
…sie auch Gesellschafterin an der GmbH. Mit Notariatsakt v. 2.7.2008 hat Frau B. ihren Gesellschaftsanteil samt allen Rechten und Pflichten sowie anhaftenden Gewinnansprüchen an ihren Gatten zum Abtretungspreis von € 9.100,00 übertragen. Der Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist nach…
…zivilrechtlichen Übertragung von GmbH-Anteilen könnte also der bisherige Gesellschafter im Sinne der genannten Rechtsansicht nur dann weiterhin als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sein, wenn er sich eine rechtlich geschützte Position zurückbehält. Im vorliegenden Fall wurde das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen der X. Beteiligungs GmbH…
…einer zivilrechtlichen Übertragung von GmbH-Anteilen könnte also der bisherige Gesellschafter nur dann im Sinne dieser Rechtsansicht weiterhin als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sein, wenn er sich eine rechtlich geschützte Position zurückbehält. Im vorliegenden Fall wurde das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen der X. Beteiligungs GmbH…
…03). Die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH erfolgt nach den Grundsätzen über die Abtretung von Forderungen (VwGH 29.06.1989,88/16/0064,0065). Bei der Schenkung von GmbH-Anteilen ist die Ausführung der Zuwendung mit dem für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäft…
…den Erträgen zugrunde liegenden Vermögenswerte zur slowakischen Betriebsstätte. Es handelt sich dabei um die einzige Betriebsstätte der k.s. Die stattgebende Entscheidung des BFG erwuchs in Rechtskraft. Unstrittig ist die Übertragung von GmbH-Anteile auf die slowakische Personengesellschaft, die in Bratislava über eine Betriebsstätte im…
…in das Firmenbuch eingetragenen GmbH (zur Zulässigkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen im Gründungsstadium siehe Kastner/Doralt/Nowotny, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts5, 423 und 345 unter Berufung auf OGH HS 7505) keine Abtretung von Anteilen an einer GmbH (aber auch keine Übertragung der mit der Stellung…
…sittlichen oder Anstandspflichten heraus hätte zugesagt werden müssen. Die Vertragsparteien selbst haben- den Einlassungen des Bf. im Vorlageantrag zu Folge- im Zusammenhalt mit der Übertragung der GmbH -Anteile Erkundigungen hinsichtlich der Bemessung der Schenkungssteuer beim Finanzamt eingeholt. Der o.a., von beiden Vertragsparteien unterfertigte, Notariatsakt…
…ins Treffen geführten schriftlichen Erklärung vom 20.02.2006 (bei welcher es sich unbestrittener Weise um keinen Notariatsakt zur Übertragung von GmbH-Anteilen gehandelt hatte) und unbeschadet der am 22.02.2006 erfolgten Löschung der Bankzeichnungs- und Verfügungsberechtigung der A. auf dem Bankkonto der GmbH…
…Für eine Übertragung von GmbH-Anteilen sei allerdings auf die Notariatsaktspflicht nach den Bestimmungen des § 76 Abs. 2 GmbHG zu verweisen. Gerade die notariell zu beurkundende Anteilsabtretung iSd § 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG biete die Rechtfertigung für den Verzicht auf die Gewährung neuer Anteile…
…zur Festsetzung von Schenkungssteuer aus der Übertragung von GmbH-Anteilen die vom Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis (bzw. mit erweitertem Aufgabenkreis iSd § 8 AVOG) vorgenommene Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile eine Unterbrechungshandlung darstellt. Das genannte Erkenntnis enthält zwar die Aussage, Unterbrechungshandlungen müssten von der konkret…
…Im schlechtesten Fall stelle die Übertragung der GmbH-Anteile eine gemischte Schenkung dar und wäre aufzuspalten (siehe Rz 7014 EStR). Damit ergäbe sich ein kapitalisierter Wert lt. BewG von 20.000 ATS x 12 x 9 = 2.160.000 ATS (= 156.943 €…
…34 % von Betrag) vorliegt. Da nach Ansicht des Finanzamtes kein fremdüblich vereinbartes Mietrecht vorliegt, ist dieses bei der GmbH in der Folge zu stornieren. Als körperschaftsteuerliche Auswirkung verbleibt somit die Abschreibung Jahr. Die Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall, da die betreffenden Gesellschafter ihre Anteile mittlerweile…
…des Kaufpreises und das Nichttätigwerden von Dr. Nachname 1 als Geschäftsführer. Die steuerliche Vertretung wird Unterlagen zur inzwischen erfolgten Restzahlung des Kaufpreises vorlegen." Mit Mail vom 1. Februar 2023 teilte der Steuerberater mit, dass der restliche Kaufpreis für die GmbH Anteile bis dato noch nicht…
…der Y-GmbH getroffen hatte, weshalb dieser die Geschäftsanteile vor dem Anteilserwerb von der A-GmbH (Notariatsakt vom 17.10.2006) nicht im Sinne des § 24 Abs. 1 lit. c BAO zuzurechnen waren. Den Behauptungen der Beschwerdeführerin, dass von vornherein eine (Weiter-)Übertragung der Anteile …
…In dieser Entscheidung, bei der der alte Gesellschafter weiterhin über einen (treuhändig gehaltenen) Anteil von 30% verfügte, wurde die für wesentlichen Entscheidungen im Sinne des § 50 GmbHG vorgesehene Schwelle von 75% für den Neugesellschafter nicht erreicht. Auf einen derartigen gesellschaftsrechtlichen Einfluss kommt es somit nicht…
…bei einer Übertragung eines GmbH-Anteils ohne Entgelt zwischen Fremden in aller Regel eine Veräußerung und nicht eine Schenkung anzunehmen. 42) In Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes ist auf Grund des engen zeitlichen, persönlichen und sachlichen Zusammenhangs der gegenständlichen Vereinbarungen, der mangelnden Plausibilität, der von der…
…Übertragung von Vermögen durch die Muttergesellschaft A GmbH auf die B GmbH auch eine Einlage dar, die auf Ebene der B GmbH nach § 202 UGB zu bewerten sei. Die Bf. sei jedoch weder übertragende noch übernehmende Körperschaft im Zuge der Verschmelzung, sondern vielmehr die Anteilsinhaberin…
…von der A GmbH auf die Bf. übertragen, sodass insoweit keine "typische" Anteilsgewähr vorliege. Tatsächlich werde dies auch im Schrifttum so vertreten (vgl. z.B. Kalss, Verschmelzung - Umwandlung - Spaltung, § 224 AktG Rz. 35). Daraus lasse sich aber nichts für die Frage gewinnen, ob die von…