…Einkünfte der ersten drei Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988 (betriebliche Einkünfte, Gewinneinkünfte) werden als "Gewinn" (negative: "Verlust"), die positiven Einkünfte der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG 1988 (außerbetriebliche Einkünfte, Überschusseinkünfte) werden als "Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten…
…Beträge in Euro) | (Betriebs)Einnahmen sowie KZ 245 | 49.800,00 | 29.000,00 | Betriebsausgabe bzw Werbungskosten | -23.512,89 | -19.237,82 | Gewinn sowie Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten | 26.287,12 | 9.762…
…der Familienbeihilfe an die Familienbeihilfenempfängerin zuständig war, dem Bundesfinanzgericht mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages für die Jahre 2010 und 2011 vorliegen. Rechtsgrundlagen § 188 BAO lautet: § 188. (1) Festgestellt werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten…
…werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. (3) Gegenstand der…
…1 lit. b BAO: Festgestellt werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Gewerbebetrieb, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie…
…28), 7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 29. (4) Einkünfte im Sinne des Absatz 3: 1. Der Gewinn (§§ 4 bis 14) bei Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb. 2. Der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16) bei den anderen Einkunftsarten. ....." § 3…
…1. Der Gewinn (§§ 4 bis 14) bei Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb. 2. Der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16) bei den anderen Einkunftsarten. ... Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 idgF sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung…
…der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. (2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 144/2001) (3) Gegenstand der…
…Der Gewinn (§§ 4 bis 14) bei Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb. 2. Der Überschuß der Einnnahmen (Anm.: richtig: Einnahmen) über die Werbungskosten (§§ 15 und 16) bei den anderen Einkunftsarten. Gem § 16 Abs 1 EStG 1988 in der im Streitjahr geltenden Fassung sind Werbungskosten…
…anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.4. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung geltenden Fassung werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Land- und Forstwirtschaft, aus…
…anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.4. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung geltenden Fassung werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Land- und Forstwirtschaft, aus…
…anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.4. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung geltenden Fassung werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Land- und Forstwirtschaft, aus…
…dem Vorbringen der Parteien und den vorgelegten Unterlagen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Rechtliche Bestimmungen: Bundesabgabenordnung: (BAO) § 188. (1) Festgestellt werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) …… d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen…
…Festgestellt werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. (3) Gegenstand der Feststellung…
…oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Nach Abs. 3 leg cit ist Gegenstand der…
…anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.3. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung geltenden Fassung werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Land- und Forstwirtschaft, aus…
…Einkünfte im Sinne des § 29. (4) Einkünfte im Sinne des Abs. 3 sind: 1. Der Gewinn (§§ 4 bis 14) bei Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb. 2. Der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16) bei den anderen Einkunftsarten. … § 33 Abs…
…anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.4. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung geltenden Fassung werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Land- und Forstwirtschaft, aus…
…anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.4. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung geltenden Fassung werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Land- und Forstwirtschaft, aus…
…werden die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. (3) Gegenstand der…