…noch in der Mindeststudiendauer (gesetzlichen Studiendauer) zu absolvieren. Eine andere Rechtsauffassung ist auch dem vom Finanzamt erwähnten Erkenntnis des BFG vom 16.05.2014, RV/7101884/2014, nicht zu entnehmen. Das BFG hatte zu entscheiden, ob die Rückforderung von Familienbeihilfe bei Überschreiten der Mindeststudienzeit zwischen…
…Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. In Zusammenschau der obigen Regelungen ergibt sich, dass ***T*** den erforderlichen Nachweis von 16 ECTS-Punkten erfolgreich erbringen konnte. Zudem handelt es sich bei dem gegenständlichen dritten Semester um das sogenannte "Toleranzsemester" (d.h. jene Überschreitung der Mindeststudiendauer…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird, ergäbe, dass bei einer Überschreitung der Studiendauer nach dem ersten Studienabschnitt keine Berufsausbildung mehr (auch im zweiten Studienabschnitt) vorläge. Die Bestimmung, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn das Kind die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt…
…inskribiert seien, und - der Intensivierung des Engagements der Studierenden zur Vermeidung langer Studiendauern,denn durch die Studienbeiträge solle es für die Studierenden entsprechende finanzielle Anreize geben, ihr Studium in der Mindeststudiendauer abzuschließen (weshalb es auch Studienbeitragsbefreiungen für eine unverschuldete Überschreitung der Studiendauer, zB wegen Krankheit…
…zur Defensio sei angesucht worden, die Antwort der zuständigen Professoren sei noch ausständig. Der Termin sollte jedoch innerhalb der nächsten 14 Tage stattfinden und sei nur noch eine reine Formsache. Da jedem Studenten gewisse Toleranzsemester zur Überschreitung der Mindeststudiendauer zugestanden werde, müsste das doch auch…
…1 lit j FLAG sei unsachlich, weil sie dazu führe, dass alleine auf Grund der Wahl eines "längeren Studiums" bei Überschreiten der Mindeststudiendauer kein Beihilfenanspruch bestünde, während in einem kürzeren Studium bei gleichem Studienfortschritt weiter ein Anspruch gegeben wäre. Um nicht gegen das Differenzierungsverbot des…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. 3. Satz: Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein…
…ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden." Das Gesetz bietet keine Handhabe für die von der BF gewünschte "Gesamtdurchrechnung", und keine Möglichkeit, bei Absolvierung eines Studienabschnitts in weniger als der Mindeststudiendauer einem weiteren…
…lit. j sublit. cc) FLAG 1967 geforderte Voraussetzung - wegen der Überschreitung der gesetzlichen (Mindest)studiendauer bei der Tochter des Bf. - nicht vorliegt, konnte die Familienbeihilfe (und der Kinderabsetzbetrag) über den Streitzeitraum hinaus nicht gewährt werden. Soweit der Bf. seine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringt, dass…
…Ausbildungsjahr überschreiten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der…
…1967 geforderte Voraussetzung - wegen der Überschreitung der gesetzlichen (Mindest)studiendauer bei der Tochter der Bf. - nicht vorliegt, konnte die Familienbeihilfe (und die Kinderabsetzbeträge) im vorliegenden Fall nur bis zum Ende des 12. Semesters gewährt werden. Daher kommt der Rückforderung der Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen (für den…
…der Ausarbeitung ihrer Bachelorarbeit für dieses Studium beschäftigt. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 ist eine Überschreitung der vorgesehen Studienzeit (6 Semester) um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr zulässig - ein Bachelorstudium wird nicht in Studienabschnitte untergliedert - daher besteht grundsätzlich neben der gesetzlichen Mindeststudiendauer…
…Arztes. Ihr Antrag auf Gewährung der verlängerten Familienbeihilfe sei vom FA mit dem Argument abgewiesen worden, dass ein Bachelorstudium und ein Masterstudium nicht als Einheit zu sehen seien. Alle anderen Anforderungen (Beginn des Studiums vor Vollendung des 19. Lebensjahres, keine Überschreitung der gesetzlichen Studiendauer) würden…
…18.08.2023 erfolgreich ab. Im Anschluss studierte sie ab 21.08.2023 das entsprechende Masterstudium Lehramt (***Studienkennzahl ***). Die Mindeststudiendauer für das Lehramtsstudium beträgt im Bachelorstudium 8 Semester und im Masterstudium 4 Semester. Der Bf. bezog von Juli 2021 bis Februar 2024 gemäß § 2 Abs…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird, ergäbe, dass bei einer Überschreitung der Studiendauer nach dem ersten Studienabschnitt keine Berufsausbildung mehr (auch im zweiten Studienabschnitt) vorläge. Die Bestimmung, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn das Kind die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt…
…Familienbeihilfe aufgrund des Studiums besteht nach Ansicht der Abgabenbehörde bis 02/2023. Es erfolgte infolge der COVID-19-Krise eine Verlängerung über die Altersgrenze hinaus um 1 Semester (§ 2 Abs. 9 FLAG). Im gesamten Kalenderjahr 2022 bestand aufgrund Überschreitung der Einkommensgrenze kein Beihilfenanspruch. Eine Verlängerung…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird, ergäbe, dass bei einer Überschreitung der Studiendauer nach dem ersten Studienabschnitt keine Berufsausbildung mehr (auch im zweiten Studienabschnitt) vorläge. Die Bestimmung, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn das Kind die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt…
…zielstrebig betreibt. Kann die Überschreitung der angemessenen Überlegungsfrist noch als entschuldbar angesehen werden, so schadet es nicht, wenn das erste Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde, weil gerade ein mangelnder Studienfortgang sehr oft den Grund für den Wechsel der Studienrichtung bilden wird. Soweit die…
…als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. 3. Am 04.07.2017 brachte die Bf. fristgerecht Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid ein. Begründend führte sie aus, das Studium an der Filmakademie Wien sei ein künstlerisches mit starken praktischen Elementen…
…alternative) Voraussetzung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, und zwar die Überschreitung der vorgesehenen Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr, sehr wohl erfüllen wird, beantrage ich ….“ Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17. Februar 2015 hat das Finanzamt die Beschwerde abgewiesen, sie gilt jedoch…