…nicht aktiviert werden dürfen, wies der Betrieb des Geschäftsherrn zudem hohe Bilanzverluste und eine entsprechend niedrige Eigenkapitalbasis aus. Erst durch eine überproportionale Verlustzuweisung an die Stillen wurde es ermöglicht, auch die Eigenkapitalbasis und damit das Bilanzbild des zusammenschIussgegenständlichen Betriebes entscheidend zu verbessern. Gleichzeitig wurde auch…
…stehe, sei sie mit steuerlicher Wirkung zu korrigieren (Rz 5883 EStR 2000 mwN). Wirtschaftlicher Gehalt der vorliegenden Verlustaufteilungsvereinbarung sei, dass durch die überproportionale Verlustzuweisung an die neu eintretenden atypisch stillen Gesellschafter die durch Entwicklungsaufwendungen bereits in Vorjahren entstandenen Aufwendungen bzw. Verluste des Unternehmers bzw. der…
…sowie aufgrund sonstiger Maßnahmen nach VP 3.10 verändern." Die Begründung des Finanzamtes - "Wirtschaftlicher Gehalt der hier vorgenommenen Verlustaufteilungsvereinbarung ist, dass durch die überproportionale Verlustzuweisung an die neu eintretenden atypisch stillen Gesellschafter die durch Entwicklungsaufwendungen bereits in Vorjahren entstandenen Aufwendungen bzw. Verluste des Unternehmers bzw…
…In der gegenständlichen Beschwerde führt sie aus, derartige Feststellungen seien auf Ebene der stillen Gesellschaften zu treffen, weil dort die überproportionale Verlustzuweisung erfolgt. Im Beschwerdeverfahren einer der stillen Gesellschaft argumentiert die selbe steuerliche Vertretung, auf Ebene der stillen Gesellschaft fehlte es an beteiligten natürlichen Personen…
…Zuge einer Außenprüfung die über die Beteiligungsquote hinausgehenden alinearen Verlustzuweisungen an die atypisch stillen Gesellschafter steuerlich nicht anerkannt und dies im Wesentlichen folgendermaßen begründet: "Wirtschaftlicher Gehalt der hier vorgenommenen Verlustaufteilungsvereinbarung ist, dass durch die überproportionale Verlustzuweisung an den neu eintretenden Stillen die durch Entwicklungsaufwendungen bereits…
…sei es unwahrscheinlich, dass die mit dem Eingehen der Beteiligung "massiv verbundenen steuerlichen Vorteile" nicht im Vordergrund stünden. Für die vorrangige überproportionale Verlustzuweisung gebe es keinen außersteuerlichen Grund, der Anreiz für ein Hochrisikoinvestment wie dieses bestehe primär in der Risikominimierung durch eine Steuergutschrift, ohne die…
…für die überproportionale Verlustzuweisung an die atypisch stille Gesellschafterin von 190 % der Einlage sei erst durch eine im Zuge der Prüfung durchgeführte Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft festgestellt worden. Ebenso der Umstand, dass das Eingehen der Beteiligung durch die Bf. von einer vorrangigen Verlustzuweisung in…
…überproportionale Verlustzuweisung an die atypisch stille Gesellschafterin von 190 % der Einlage sei erst durch eine im Zuge der Prüfung durchgeführte Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft festgestellt worden. Ebenso der Umstand, dass das Eingehen einer Beteiligung durch die Bf. an der Zielgesellschaft von einer vorrangigen Verlustzuweisung…
…sei es unwahrscheinlich, dass die mit dem Eingehen der Beteiligung "massiv verbundenen steuerlichen Vorteile" nicht im Vordergrund stünden. Für die vorrangige überproportionale Verlustzuweisung gebe es keinen außersteuerlichen Grund, der Anreiz für ein Hochrisikoinvestment wie dieses bestehe primär in der Risikominimierung durch eine Steuergutschrift, ohne die…
…AP nicht ausgeschlossen werden. Auch das Verhältnis der bisher geleisteten Zahlungen des atypisch stillen Gesellschafters und der eventuellen Verlustzuweisung und einer eventuellen Steuergutschrift würden ein nach außen erkennbar ähnliches Bild ergeben. Das Finanzamt erließ aufgrund der dargestellten Feststellungen der Außenprüfung am 1. Juni 2015 einen…
…Außerdem erscheint auch der Ansatz eines siebenjährigen Zeitraumes plausibel, weil die atypisch stillen Gesellschaftsverträge - in denen die überproportionalen Verlustzuweisungen enthalten sind und auf die es daher ankommt - mit einem rund siebenjährigen Kündigungsverzicht belegt sind. Die errechneten Renditen betragen demnach bei 160 % Abschichtungserlös 3,93 % vor…
…durch Verlustzuweisungen an die Treugeber in Höhe von nahezu 200% deren "Treuhandkommanditeinlage" zur Gänze über die Einkommensteuergutschriften zu finanzieren und den tatsächlichen Mitteleinsatz der "Treuhandanleger" im Jahr ihrer Beteiligung fast auf NULL zu minimieren. Eine wirtschaftliche Begründung der überproportionalen Verlustzuweisungen an AbisJ als atypisch stille…
…durch Verlustzuweisungen an die Treugeber in Höhe von nahezu 200% deren "Treuhandkommanditeinlage" zur Gänze über die Einkommensteuergutschriften zu finanzieren und den tatsächlichen Mitteleinsatz der "Treuhandanleger" im Jahr ihrer Beteiligung fast auf NULL zu minimieren. Eine wirtschaftliche Begründung der überproportionalen Verlustzuweisungen an AbisJ als atypisch stille…
…durch Verlustzuweisungen an die Treugeber in Höhe von nahezu 200% deren "Treuhandkommanditeinlage" zur Gänze über die Einkommensteuergutschriften zu finanzieren und den tatsächlichen Mitteleinsatz der "Treuhandanleger" im Jahr ihrer Beteiligung fast auf NULL zu minimieren. Eine wirtschaftliche Begründung der überproportionalen Verlustzuweisungen an Bf25 als atypisch stille…
…unveränderte Sachverhalt durch die Betriebsprüfung bei der ***10*** AG & atypisch Stille derart rechtlich gewürdigt, dass die überproportionalen Verlustzuweisungen an die neu eingetretenen Stillen steuerlich nicht anzuerkennen wären. Die Verluste wären nur entsprechend der Beteiligungsquoten zuzurechnen. Mangels Vorliegen von rückwirkenden Ereignissen war Ihr Antrag somit abzuweisen.…
…Außerdem erscheint auch der Ansatz eines siebenjährigen Zeitraumes plausibel, weil die atypisch stillen Gesellschaftsverträge - in denen die überproportionalen Verlustzuweisungen enthalten sind und auf die es daher ankommt - mit einem rund siebenjährigen Kündigungsverzicht belegt sind. Die errechneten Renditen betragen demnach bei 160 % Abschichtungserlös 3,93 % vor…
…Außerdem erscheint auch der Ansatz eines siebenjährigen Zeitraumes plausibel, weil die atypisch stillen Gesellschaftsverträge - in denen die überproportionalen Verlustzuweisungen enthalten sind und auf die es daher ankommt - mit einem rund siebenjährigen Kündigungsverzicht belegt sind. Die errechneten Renditen betragen demnach bei 160 % Abschichtungserlös 3,93 % vor…
…dann, wenn sich der Organisator des Modells an ein breites Publikum wendet, das heißt ein "allgemeiner Anlegermarkt" vorhanden ist. Wieviele Personen mit dem Angebot angesprochen werden sollen oder an einem Verlustzuweisungsmodell tatsächlich beteiligt sind, ist nicht entscheidend (Doralt/Renner in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 …
…Sachverhalt folgendermaßen: 1. Verlustzuweisung 2011/2012: Die steuerliche Ergebnisverteilung des WJ 2011/2012 sei nach den Beteiligungsverhältnissen im abweichenden Wirtschaftsjahr zeitanteilig vorzunehmen. Dazu wurde der mit dem übertragenen Anteil verbundene Verlustes mit Datum 29.10.2012 (Annahme des Anbotes) aliquotiert. 363/366 des Verlustanteiles wurden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…