…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde übermittelte der Beschwerdeführerin (BF) A.B. ein mit 28.06.2019 datiertes Formular „Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe“, in welchem die der belangten Behörde bekannten Angaben vorausgefüllt waren. Das Formular enthielt die Aufforderung diesem Schreiben ein …
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Das Finanzamt übermittelte VN-KM NN, in der Folge mit Bf. bezeichnet, ein mit 31.1.2018 datiertes Formular "Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe", in welchem die dem Finanzamt bekannten Angaben vorausgefüllt waren. Ferner wurde die Bf. aufgefordert…
…2 Abs 1 lit. b FLAG 1967 idF BudBG 2011, BGBl I 2010/111 ab 1.7.2011 normiert, dass Anspruch auf Familienbeihilfe Personen haben, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Beantwortung des Überprüfungsschreibens vom 4. März 2022 In Beantwortung eines mit 31. Jänner 2022 datierten, die Überprüfung des Anspruches des Bf. auf Familienbeihilfe für seinen Sohn ***1*** beinhaltenden Schreibens gab dieser - unter Beilage der an die Externistenprüfungskommission…
…07.2025 bestätigt die dauernde Erwerbsunfähigkeit ab Mai 2024. Gesetzliche Grundlagen: Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe (Kinderabsetzbeträge). Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I.Verfahrensgang Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe (FB) wurde festgestellt, dass die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag…
…Verfahrensgang: NN-KM VN1, in der Folge mit Bf. bezeichnet, überreichte am 31. August 2016 beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart ein ausgefülltes Formular „Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe“. In diesem wurde ausgeführt, der Sohn der Bf., NN-Kd VN-Kd, in der Folge kurz mit…
…Vorlageantrag vom 14.3.2025 In ihrem Vorlageantrag vom 14.3.2025 beantragte die Bf. unter Verweis auf den Umstand, dass sie einerseits erst das 23. Lebensjahr vollendet habe, andererseits erfolgreich studiere eine neuerliche Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…Familienbeihilfe notwendigen Daten (= 'Metadaten') der BSB-Bescheinigung angezeigt. Die Ansicht der vollständigen BSB-Bescheinigung ist nicht mehr möglich. Zu alten Anforderungen ist die Ansicht der vollständigen BSB-Bescheinigungen weiterhin möglich. Diese Metadaten bilden - so wie bisher - die Entscheidungsgrundlage für die Feststellung des Anspruches auf…
…ein "Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe" (in der Folge als "Anspruchsüberprüfungsschreiben" bezeichnet) und ersuchte insbesondere um Übermittlung eines Tätigkeitsnachweises (Schulbestätigung, Lehrvertrag, etc.) hinsichtlich des Kindes. Am 09.11.2023 übermittelte die Bf. dem Finanzamt eine Kursbestätigung des Vereins ***Name Verein***/***Name Kurs*** vom…
…ausgefüllten Formblattes „Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe“ vom 11.9.2015 und einer Bestätigung der Schule, Adressbez, 1140 Wien, erlangte das Finanzamt Kenntnis davon, dass VN-Kd ein Kolleg für FACH Ausbildungsmodul Lehrfach (4-semestrig) besucht. In der Folge forderte das Finanzamt die Bf. auf…
…Ihrem Haushalt befinden, war wie im Spruch zu entscheiden. Der Bescheid wurde durch Hinterlegung (Beginn der Abholfrist 3.3.2020) zugestellt. Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe Wegen einer Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe gab die Bf am 20.1.2020 dem Finanzamt bekannt, dass sie…
…während der Anspruch nach wie vor vom dazu Berechtigten geltend zu machen ist (vgl. BFG 10.07.2017, RV/7103242/2017). Dies ergibt sich auch daraus, dass bspw. im Schreiben "Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe" (retourniert an das Finanzamt am 08.03.2019) in dem…
…bestätigen sollte, die sie jedoch nie erhalten hat. Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe (Vater) vom 30.4.2013 Das Finanzamt richtete ein mit 30.4.2013 datiertes Schreiben betreffend "Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe" an den Vater mit dem Ersuchen um Vorlage von Nachweisen, dass…
…Die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen wird auf den Zeitraum Oktober 2012 eingeschränkt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) gab im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe betreffend ihre Tochter…
…geb. 2002, wohnen in Polen. Dem Bf. wurde auf Grund seiner Beschäftigung in Österreich die Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge gewährt. Mit Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe vom 29. Juli 2022 wurde der Bf. vom Finanzamt aufgefordert, binnen einer Frist von vier Wochen…
…der vormalige Sachwalter des Bf. mit der Begründung, dass dieser an einer rezidivierenden depressiven Störung leide die Zuerkennung von Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe. Mittels Vorhaltes vom 31.01.2018 wurde dem Bf. ein Formular "Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe" übermittelt, wobei der Sachwalter des Bf…
…Familienbeihilfe für ihre am ***5*** geborene Tochter ***2***. Im Jahr 2021 erfolgte eine Anspruchsüberprüfung. Da die Bf. das Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe nicht retournierte, wurde der Familienbeihilfenbezug mit 04/2021 eingestellt. Im Februar 2026 stellte der Kindesvater einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 28.08.2024 erging an die Beschwerdeführerin (Bf.) per Post ein Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe für die Tochter ***2***, geb. ***6***. Auch nach nochmaliger postalischer Erinnerung am 18.10…
…abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe stellte das Finanzamt fest, dass die Tochter des Beschwerdeführers das Lehramtsstudium - UF Geschichte, Sozialkunde, Polit…