…75 ein Abgabenanspruch des FA gegen die Gesellschaft gegeben ist. Erst in weiterer Folge ist zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des BF als Geschäftsführer der Gesellschaft nach den Bestimmungen der §§ 9, 80 BAO vorliegen und allenfalls wie das Ermessen im konkreten Fall…
…die einer inhaltlichen Überprüfung des Haftungsbescheids im Wege steht und eine Beurteilung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines Haftungsbescheids gegen den BF überhaupt vorliegen, nicht zulässt. Die Behörde wäre verpflichtet gewesen, sich im Rahmen ihrer Bescheidbegründung mit sämtlichen Sach- und Rechtsfragen von Relevanz…
… 5) dem Bund zu erstatten. Im Rahmen des laufenden Betriebs des Datenrechenzentrums kann der Bundesminister für Finanzen ferner jederzeit eine technische Überprüfung von Glücksspielautomaten, der auf diesen befindlichen Software sowie einer allfälligen zentralen Vernetzung vornehmen oder die Vorlage eines unabhängigen technischen Gutachtens über die Einhaltung…
…14/0095). Die Ausführungen des Bf. in seiner Stellungnahme vom 30.06.2018, Seite 2, wonach die Abgabenbescheide der Primärschuldnerin nicht rechtskräftig seien, gehen daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Haftung ins Leere. Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nach § 9…
…Ansicht des Bundesfinanzgerichts im Haftungsverfahren auch die Festsetzungsverjährung zu prüfen. Mit Schreiben vom 21.10.2024 hat die belangte Behörde bekannt gegeben, dass ***AB*** den gegenständlichen Betriebswasseranschluss per 1.12.2012 übernommen hatte, wobei in der Übernahmeerklärung eine UID-Nummer angeführt war, bei deren Überprüfung…
…BAO. Die Abgabenbehörde ist im Haftungsverfahren daher nicht an die Abgabenbescheide, sondern an den Urteilsspruch des Landesgerichtes gebunden. Dies hat zur Folge, dass dem Bf gemäß § 248 BAO kein Beschwerderecht gegen die obgenannten Abgabenbescheide zukommt, weil diese keine Bindungswirkung in Bezug auf das Haftungsverfahren nach …
…vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, sei es Aufgabe des Vertreters, Nachweise dafür zu erbringen, wieviel Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden seien und in welchem Ausmaß andere Gläubiger der Primärschuldnerin noch Befriedigung erlangt hätten. Im Haftungsverfahren sei zu prüfen, ob der Vertreter bei Verwendung der Mittel…
…lassen, dass sie auf die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches gerichtet sind (VwGH 7.9.2006, 2006/16/0041). Durch die Einsicht in diese Bilanzen hat das Finanzamt Erkenntnisse betreffend die Höhe des Abgabenanspruches und die Person des Abgabenschuldners gewonnen. Im Zuge dieser Abfragen kam hervor…
…Haftungen sind Besicherungsinstitute, mit denen die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls vermieden werden soll. Im vorliegenden Fall stellt die Geltendmachung der Haftung die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs dar, besonders da der haftungsgegenständliche Rückstand bei der Primärschuldnerin nicht mehr eingebracht werden kann. Aus dem auf…
…14/0095). Die Ausführungen des Bf. in seiner Stellungnahme vom 30.06.2018, Seite 2, wonach die Abgabenbescheide der Primärschuldnerin nicht rechtskräftig seien, gehen daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Haftung ins Leere. Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nach § 9…
…den nachfolgenden Ausführungen ergibt sich letztlich bei rechnerischer Überprüfung, dass keine Haftungsinanspruchnahme für Säumniszuschläge zu den Dienstgeberabgaben erfolgt ist und im Haftungsverfahren nur noch eine Sanierungsplanquote von 8 % angerechnet wurde. Bewertung seitens des BFG: Der Spruch des Haftungsbescheides hätte demnach aufgegliedert nach Abgaben und monatlichen…
…den nachfolgenden Ausführungen ergibt sich letztlich bei rechnerischer Überprüfung, dass keine Haftungsinanspruchnahme für Säumniszuschläge zu den Dienstgeberabgaben erfolgt ist und im Haftungsverfahren nur noch eine Sanierungsplanquote von 8 % angerechnet wurde. Bewertung seitens des BFG: Der Spruch des Haftungsbescheides hätte demnach aufgegliedert nach Abgaben und monatlichen…
…das Einhebungsverfahren, ist im Einzelfall zu prüfen, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist oder nicht. Gemäß § 209 Abs 1 BAO verlängert sich die Verjährungsfrist zur Festsetzung einer Abgabe um ein Jahr, wenn innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs unternommen wurden. Schriftliche…
…wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren lassen hat, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder…
…am Tatgeschehen offengeblieben sind, die eine nochmalige Überprüfung durch ein anderes Gericht oder eine Verwaltungsbehörde rechtfertigen (vgl. VwGH 24.4.2025, Ra 2024/15/0060, mwN). Dem Einwand des Revisionswerbers, ein Geständnis im Rahmen eines diversionellen Verfahrens sei nicht bindend (vgl. OGH 23.9.2004…
…wenn ein Anlass vorliege, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des anderen Geschäftsführers zu zweifeln. Eine (ständige) Pflicht zur aktiven Überwachung und Überprüfung auch ohne bestimmten Anlass bestehe im Verhältnis von Geschäftsführern zueinander - anders als gegenüber Personen, derer sich der Geschäftsführer zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient…
…eine Überprüfung der Höhe des Abgabenanspruches im Haftungsverfahren unterbleiben. Die Umsatzsteuer für die Zeiträume 01/2017 und 03/2017 wurde vom Finanzamt mit den Bescheiden vom 16.08.2017 festgesetzt. Die angeführten Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheide wurden dem Haftungsbescheid ebenso beigelegt wie die Bescheide hinsichtlich der im…
…zitierten Vorjudikate) des Verwaltungsgerichtshofes könne zwar ein Verschulden des Vertreters an einer Pflichtverletzung dann nicht angenommen werden, wenn Abgaben infolge eines entschuldbaren Rechtsirrtums nicht entrichtet worden seien. Die Anforderungen in diesem Zusammenhang seien jedoch streng. So genüge es etwa nicht, dass im Haftungsverfahren lediglich auf…
…deren Vertreter ergibt sich erst als Folge des vom Vertreter im Haftungsverfahren dar zu tuenden Fehlens ausreichender Mittel zur Befriedigung der Abgabenverbindlichkeiten (VwGH 25.04.2002, 99/15/0253). Nur der Vertreter wird in der Regel jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung des Vertretenen haben…
…in diesem Haftungsverfahren im weiteren Verlauf des Verfahrens (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) nicht erhoben werden und dürfen von der Abgabenbehörde sachlich nicht geprüft werden (Stoll, BAO, 2548). Das Beschwerdeverfahren betreffend Haftung kann somit nicht dazu dienen, in diesem eine unterlassene Beschwerde gegen den Abgabenanspruch nachzuholen…