…Pflicht, (etwa innerhalb des Verjährungszeitraumes) die gesamte Buchhaltung und das gesamte Rechenwerk sowie die Aufzeichnungen nachzuprüfen. Soweit die Kapitalertragsteuer den Zeitraum vor der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit betrifft, geht aus den vorliegenden Akten hervor, dass Abgabenrückstände eben zum Zeitpunkt der Übernahme der Vertretungstätigkeit der Bf. noch…
…wonach der Gf. jedenfalls dann hafte, wenn er die Geschäftsführertätigkeit übernehme, unabhängig davon, ob er dazu in der Lage sei und ob die Geschäfte tatsächlich von ihm oder von einer dritten Person getätigt würden, in diesem Fall Herr ***Z.***. Dazu führte der Vertreter des Bf…
…Erkundigungspflicht betreffend Vorliegen offener Abgabenschuldigkeiten zum Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit ist nicht zu entnehmen, dass er von den Abgabenrückständen der Gesellschaft ohne sein Verschulden keine Kenntnis gehabt habe und diese nicht erstattet habe. Mit der Übernahme der Geschäftsführung am 09.12.2011 wäre es…
…Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben. Schließlich ist im Rahmen des Ermessens auch noch zu berücksichtigen, dass es vor der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit durch den Beschwerdeführer zwei andere Geschäftsführer gab (die ebenfalls zur Haftung herangezogen wurden) und in deren Geschäftsführungszeitraum der überwiegende Teil der Sachverhaltes verwirklicht…
…der Bf. angegeben, nach Aufforderung des Herrn S. "Papiere aus reiner Formalität unterschrieben zu haben". Es sei ihm zugesagt worden, dass er sich um nichts kümmern müsse. Laut geltender Judikatur liege ein Verschulden jedoch auch dann vor, wenn sich der Vertreter schon bei der Übernahme…
…Abfuhr bzw Einzahlung sie in Rückstand geraten sei, zu erfüllen. Nach der Rechtsprechung müsse sich der Geschäftsführer bei Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sei. Dem Betreffenden obliege die Beweislast…
…wobei der Beschwerdeführer ua aufgefordert wurde, das Kassabuch der GmbH für die Jahre 2011 und 2012 sowie für den Zeitraum ab Übernahme der Geschäftsführung am 28.4.2011 bis zur Konkurseröffnung die Kontoauszüge betreffend das Bankkonto bei der X****-Bank AG und betreffend sämtliche weiteren…
…Geschäftsführer bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion nicht auch noch die Pflicht, (etwa innerhalb des Verjährungszeitraumes) die gesamte Buchhaltung und das gesamte Rechenwerk sowie die Aufzeichnungen nachzuprüfen (zB BFG 3.2.2015, RV/7103228/2014; BFG 17.10.2018, RV/2101045/2018 ). Im Rahmen der im Jahr…
…Ro 2014/16/0066). Dies kann jedoch nur auf die Kapitalertragsteuer der Jahre 2007 bis 2009 zutreffen, für deren Entrichtung der Beschwerdeführer ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführung im Jahr 2009 zu sorgen gehabt hätte. Aus diesem Grund erfolgt eine Reduktion des Haftungsbetrages für…
…habe sich nach Übernahme der Geschäftsführertätigkeit beim vormaligen Alleingesellschafter über allfällige Abgabenrückstände der Gemeinschuldnerin erkundigt und habe die sinngemäße Antwort erhalten, es sei alles bezahlt. Die vertragsgemäße Einsicht in die Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen hätten diese Auskunft bestätigt. Darüber hinaus habe sich der abtretende Gesellschafter verpflichtet…
…von Löhnen schließen lassen, ableiten. Zu Recht hat somit die Abgabenbehörde mit der Beschwerdevorentscheidung vom 14.5.2014 die Haftung für Umsatzsteuer 9/2012 in Höhe von € 2.998,46 aufgehoben, zumal diese Abgabe nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit der Bf. fällig wurde und somit…
…Betriebsprüfungsbericht vom 8. Jänner 2009 (Prüfung der Jahre 2004-2006) sei eine formell nicht ordnungsgemäße und durch die schweren Aufzeichnungsmängel hinsichtlich ihrer materiellen Richtigkeit nicht effektiv überprüfbare Buchhaltung geführt worden. Dieser Sachverhalt hätte im Zuge der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit seitens des Bf. genauestens in Augenschein…
…erst mit der Begründung der Vertretungsfunktion, weil der Geschäftsführer auch verpflichtet ist, bis dahin angesammelte Abgabenrückstände zu begleichen (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0162). Es kommt nicht darauf an, dass der die Steuerpflicht der Gesellschaft auslösende Sachverhalt vor der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit verwirklicht worden…
…bei einer GmbH der Geschäftsführer (§§ 18 ff GmbHG). Dieser hat die Rechte und Pflichten des Vertretenen, wozu auch die Pflicht zur Abgabenentrichtung aus den verwalteten Mitteln gehört. Der Geschäftsführer ist zur Aneignung eines Mindestmaßes an steuerrechtlichen und buchhalterischen Kenntnissen verpflichtet. Bei Übernahme der Vertretertätigkeit hat…
…Geschäftstätigkeit der Bf. (Körperschaftsteuer 04-06/2011 fällig am 16.05.2011, Körperschaftsteuer 2009 fällig am 09.06.2011 und Körperschaftsteuer 07-09/2011 fällig am 16.08.2011). Es kommt nicht darauf an, dass der die Steuerpflicht auslösende Sachverhalt vor der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit…
…unter Berücksichtigung der bereits zur Zeit der faktischen Geschäftsführung der Bf. fällig gewesenen Abgaben - zu erbringen gewesen wären (siehe Vorhalt vom 29.03.2019, Punkt 2). Die Umsatzsteuer 2013 war eine zu entrichtende "Altschuld" aus der Zeit vor der Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführertätigkeit der Bf…
…Ab Übernahme der Geschäftsführertätigkeit und Zutrittserlangung zum Geschäftslokal sei jedenfalls kein Dienstnehmer im Geschäftslokal anwesend gewesen und seien auch keine Dienstnehmerforderungen bekannt worden. Vielmehr habe sich für den Bf. herausgestellt, dass allfällige vormalige Dienstnehmer über Anregung der früheren Geschäftsführerin bei einem Konkurrenzunternehmen beschäftigt worden seien…
…dass sich der Geschäftsführer bei Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber zu erkunden hat, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. (VwGH vom 11.12.1992; 92/17/0178) Wären Sie dieser, bei Übernahme der Geschäftsführertätigkeit nachgekommen…
…aber nicht durch die Geschäftsführertätigkeit veranlasst. Vielmehr hat der Beschwerdeführer die Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft auf sich genommen und war die Übernahme der Aufwendungen für die Gesellschaft durch die Gesellschafterstellung des Beschwerdeführers veranlasst. 1.10 Im Jahr 2020 wurden in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung…
…Die Übernahme der Bezahlung der Beiträge der Beschwerdeführerin an die gesetzliche Sozialversicherung durch die ***1*** ***2*** GmbH stellt lediglich eine Verkürzung des Zahlungswegs dar. Die Zahlung erfolgt von der ***1*** ***2*** GmbH zur Abgeltung der Geschäftsführertätigkeit der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin ist wiederum aufgrund ihrer Geschäftsführertätigkeit…