…Geschäftsführer bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion - wenn keine Hinweise auf Unrichtigkeiten vorliegen - nicht auch noch die Pflicht, (etwa innerhalb des Verjährungszeitraumes) die gesamte Buchhaltung und das gesamte Rechenwerk sowie die Aufzeichnungen nachzuprüfen (VwGH 28.2.2014, 2012/16/0101). Nach den Feststellungen hat der Beschwerdeführer von…
…13/0005 bis 0007, und VwGH 24.1.2013, 2012/16/0100). Der Geschäftsführer hat sich demnach darüber zu unterrichten, welchen Stand das Abgabenkonto der Gesellschaft im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion hat, und die Pflicht, die Beträge eines allfälligen Rückstandes, wie er am Abgabenkonto…
…entrichten. Der Geschäftsführer muss sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Vgl VwGH 10. Juli 1989, 89/15/0021). Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner…
…Gibt es keine Hinweise, aus denen der Geschäftsführer schließen könnte, dass die Steuererklärungen oder (bei Selbstbemessungsabgaben) die Selbstberechnungen der zu entrichtenden Abgaben unrichtig gewesen seien, hat ein Geschäftsführer bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion nicht auch noch die Pflicht, (etwa innerhalb des Verjährungszeitraumes) die gesamte Buchhaltung und…
…das Abgabenkonto der Gesellschaft im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion hat, und die Pflicht, die Beträge eines allfälligen Rückstandes, wie er am Abgabenkonto ausgewiesen (verbucht) ist, zu entrichten (VwGH 22.4.2015, 2013/16/0208). Gibt es jedoch keine Hinweise, aus denen der Geschäftsführer schließen…
…am ***GebDatum***, Geschäftsführer der ***F GmbH*** gewesen. Als im März 2018 die Übernahme der Geschäftsführerfunktion durch den Bf verhandelt wurde, sei vom Bf abgeklärt worden, ob es Abgabenrückstände gibt. Es sei auch bei der belangten Behörde angerufen und gefragt worden, ob und gegebenenfalls wieviel Steuer…
…Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion hat, und die Pflicht, die Beträge eines allfälligen Rückstandes, wie er am Abgabenkonto ausgewiesen (verbucht) ist, zu entrichten. Gemäß dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.2.2014, 2012/16/0101, darf die zumutbare Prüfungspflicht nicht dahingehend überspannt werden, dass der…
…Verschulden liege auch dann vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen habe, welche die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung unmöglich mache. Der Umstand allein, dass ein Geschäftsführer seine…
…wurden. Im Sommer 2007 wurde die Geschäftsführung der angeführten Gesellschaft dahingehend verändert, dass die Geschäftsführungsbefugnis von Herrn O.L. gelöscht wurde und Herr Bf. diese übernahm. Ich darf bestätigen, dass Herr Bf. anlässlich der Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion sich an uns als beauftragte Wirtschaftstreuhandkanzlei gewandt hat…
…die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setzt oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktritt (vgl. VwGH 24.1.2013, 1012/16/0100; 30.3.2006, 2003/15/0080). Aus dem Beschwerdevorbringen des Bf. kann geschlossen werden, dass er sich mit der Einschränkung…
…bei einer GmbH der Geschäftsführer (§§ 18 ff GmbHG). Dieser hat die Rechte und Pflichten des Vertretenen, wozu auch die Pflicht zur Abgabenentrichtung aus den verwalteten Mitteln gehört. Der Geschäftsführer ist zur Aneignung eines Mindestmaßes an steuerrechtlichen und buchhalterischen Kenntnissen verpflichtet. Bei Übernahme der Vertretertätigkeit hat…
…stattfand. Die bei dieser Prüfung nachverrechneten Zeiträume betreffen 2012 bis 2015. Tatsächlich haben diese Rückstände jedoch bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion im Oktober 2014 noch nicht bestanden. Es hätte jedoch kein Hinweis bestanden, aus denen der Beschwerdeführer hätte schließen können, dass diese Rückstände bestehen bzw. dass…
…Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach § 80 BAO treffenden Pflichten nichts ändert (vgl. zB VwGH 30.5.2017, Ra 2017/16/0025, mwH). Auf den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung kommt…
…Ab Übernahme der Geschäftsführertätigkeit und Zutrittserlangung zum Geschäftslokal sei jedenfalls kein Dienstnehmer im Geschäftslokal anwesend gewesen und seien auch keine Dienstnehmerforderungen bekannt worden. Vielmehr habe sich für den Bf. herausgestellt, dass allfällige vormalige Dienstnehmer über Anregung der früheren Geschäftsführerin bei einem Konkurrenzunternehmen beschäftigt worden seien…
…lösenden Rechtsfragen lag bereits umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zugrunde (zum Mantelzessionsvertrag siehe zB VwGH 29.01.2015, 2011/16/0136; zur Übernahme der Geschäftsführerfunktion trotz Einschränkung der Befugnisse siehe zB VwGH 11.03.2010, 2010/16/0028; zum Ermessen siehe zB VwGH 08.07.2009…
…nach Übernahme der Geschäftsführerfunktion nach seinen Angaben in laufendem Kontakt stand - ebenfalls unwidersprochen - versichert habe, es sei alles in Ordnung, weil die Selbstbemessungsabgaben laufend entrichtet würden, so trifft das Finanzamt an der Uneinbringlichkeit der vom Bf. am 16. August 2007 nicht entrichteten Lohnabgaben und der…
…Dienstnehmer ausbezahlt. Die Gesellschaft war bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion durch den Bf, dh per xx Juli 2017, materiell zahlungsunfähig und überschuldet. Für die angemieteten Geschäftsräumlichkeiten wurden ab August 2017 keine Mietzahlungen mehr geleistet. Die Schließung des Unternehmens erfolgte per dato der Insolvenzeröffnung…
…Der Rechtsansicht, dass die Bf. von vornherein nicht für Abgabenforderungen zur Haftung herangezogen werden kann, die nicht während ihrer Funktionsperiode fällig wurden, ist daher nicht zuzustimmen. Im vorliegenden Fall wusste die Bf. entgegen dem Vorbringen in der Beschwerde bei der Übernahme der Geschäftsführerfunktion auch über…
…Geschäftsführerfunktion tatsächlich eingeschränkt gewesen sein - was sie durch geeignete Beweismittel nicht glaubhaft machen konnte - hat sie keine rechtlichen Schritte gesetzt, diese Behinderung bis zu beseitigen oder zeitnah als Geschäftsführerin zurückzutreten. Sie hat es auch unterlassen, die weitere Geschäftsführerin ***4*** in Bezug auf die Erfüllung der…
…veranlasst sind und mit der konkreten (außerbetrieblichen) Tätigkeit in einem objektiven Zusammenhang stehen (Hofstätter-Reichel, EStG-Kommentar, Bd. III b, § 16 EStG 1988 allgemein, Tz. 2). Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer und beziehen aus dieser Tätigkeit keine Einkünfte. Die Übernahme der Bürgschaft der GmbH ist nicht…