…der Zuständigkeit vom FAG an das FAÖ - wie aus der Mitteilung vom 11.7.2025 entnommen werden kann - auf die anhängigen Beschwerdeverfahren wirkt. Maßgeblich zur Beantwortung dieser Rechtsfrage ist die Bestimmung des § 59 BAO, der anordnet, dass die Übertragung oder der Übergang der Zuständigkeit von…
…des Kaufvertrages der Liegenschaften am 1.12.2006, war dabei auch klar vereinbart, dass der "Gruppe A" die Möglichkeit eingeräumt wird, zu einem späteren Zeitpunkt (aber spätestens bis zur vereinbarten Übergabe des streitverfangenen Liegenschaftsteiles durch die Verkäuferinnen) die ***10*** um den Fixpreis von EUR 1…
…der steuerlichen Vertreterin der Bf. ans Finanzamt vom 29. August 2013 samt Beilagen) hätten die endgültigen tatsächlichen Baukosten netto € 1.577.114,99 und die Kosten für Planung und technische Baubetreuung netto 175.000,00 betragen. Die Bemessungsgrundlage für den Erwerb des Bf. von…
…von Zustellungen an ***Stb*** Österreich abzusehen. Übergang der Zuständigkeit auf die GA 1062-1 Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses nahm der Geschäftsverteilungsausschuss (ua) die gegenständlichen Rechtssachen gemäß § 9 Abs. 9 BFGG der unbesetzten Gerichtsabteilung 1005-1 zum Stichtag 1.3.2023 ab und wurde diese der…
…der steuerlichen Vertreterin der Bf. ans Finanzamt vom 28. August 2013 samt Beilagen) hätten die voraussichtlichen tatsächlichen Baukosten netto € 2.498.570,41 und die Kosten für Planung und technische Baubetreuung netto 285.000,00 betragen. Die Bemessungsgrundlage für den Erwerb des Bf. von…
…2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Die Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zur VO 883/2004. Art. 59 VO 987/2009 lautet: Artikel 59 Regelungen für den Fall, in dem sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften und/oder die Zuständigkeit für die Gewährung von Familienleistungen ändern …
…vorliegt ("Die Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe für ***9*** haben Sie dezidiert ausgeschlossen"). Diese Ansicht bindet das Gericht nicht. Die Gewährung des Erhöhungsbetrags setzt gemäß § 10 Abs. 1 FLAG 1967 einen gesonderten Antrag voraus. Die Gewährung des Grundbetrags an Familienbeihilfe ist aber von einer Antragstellung auf…
…der Fall, wenn ein Ereignis eintritt, das eine erfolgreiche Fortsetzung des bisher betriebenen Studiums unmöglich macht (vgl. VwGH 27.2.2006, 2005/10/0071, VwSlg 16.856/A). Davon wäre im revisionsgegenständlichen Fall aber nicht auszugehen, war ***5*** ***2*** doch nicht daran gehindert, das von…
…Das Zollamt Österreich tritt am 1. Jänner 2021 an die Stelle der am 31. Dezember 2020 zuständig gewesenen Zollämter. (2) Die am 31. Dezember 2020 bei einem Finanzamt oder Zollamt anhängigen Verfahren werden von der jeweils am 1. Jänner 2021 zuständigen Abgabenbehörde in dem zu…
…3. April 2025) und das FAG mit per Mail übermitteltem Schriftsatz vom 20. März 2025 (sowie einer elektronischen Nachreichung am 19. Mai 2025 als Schriftsatz vom 19. März 2025) reagierten, worin beide weiterhin von der damaligen Zuständigkeit des FAÖ ausgingen. Nach Urgenz vom 24. März…
…a. aus: "Im vorliegenden Fall, in dem die BVE's durch eine unzuständige Abgabenbehörde (vom FAG) erlassen worden sind, ist der Vorlageantrag an gem. § 59 BAO zuständige FAÖ weiterzuleiten und von diesem FA die Beschwerden dem BFG vorzulegen." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt…
…Oktober 2022 der CbCR 2021. ae) Zuständigkeit im Zeitraum 1. Jänner bis 30. September 2021 Der Zuständigkeitsübergang von der alten Finanzamtsstruktur auf das FAG bzw. FAÖ wurde mit 1. Jänner 2021 normiert. Aus dem oben Gesagten leuchtet hervor, dass das FAG nur dann ab 1…
…Darlehens durch die Bf in der Weise, dass der ab Übergabe des Mietobjekts zu zahlende Mietzins gleichzeitig die monatlichen Rückzahlungen des Darlehens bildet. Sollte das Mietverhältnis vor Tilgung des Darlehens beendet werden, ist der zu diesem Zeitpunkt noch offene Darlehensbetrag von der Bf zurückzuzahlen. Die…
…Zuständigkeit gem. § 61 BAO nicht beim FAG, sondern beim FAÖ läge. Diesbezüglich stellt der BAO-Kommentar (Ritz/Koran, 7. Auflage 2021) zu § 61 BAO fest: 4 Umsatzerlöse sind die Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und deren Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von…
…weshalb die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zu bejahen ist. An dieser Rechtsauffassung vermag auch die Bestimmung des § 59 BAO nichts zu ändern: Demnach berührt die Übertragung oder der Übergang der Zuständigkeit von einem Finanzamt auf ein anderes die Zuständigkeit des bisher zuständig gewesenen Finanzamtes…
…weshalb die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zu bejahen ist. An dieser Rechtsauffassung vermag auch die Bestimmung des § 59 BAO nichts zu ändern: Demnach berührt die Übertragung oder der Übergang der Zuständigkeit von einem Finanzamt auf ein anderes die Zuständigkeit des bisher zuständig gewesenen Finanzamtes…
…weshalb die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zu bejahen ist. An dieser Rechtsauffassung vermag auch die Bestimmung des § 59 BAO nichts zu ändern: Demnach berührt die Übertragung oder der Übergang der Zuständigkeit von einem Finanzamt auf ein anderes die Zuständigkeit des bisher zuständig gewesenen Finanzamtes…
…weshalb die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zu bejahen ist. An dieser Rechtsauffassung vermag auch die Bestimmung des § 59 BAO nichts zu ändern: Demnach berührt die Übertragung oder der Übergang der Zuständigkeit von einem Finanzamt auf ein anderes die Zuständigkeit des bisher zuständig gewesenen Finanzamtes…
…weshalb die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zu bejahen ist. An dieser Rechtsauffassung vermag auch die Bestimmung des § 59 BAO nichts zu ändern: Demnach berührt die Übertragung oder der Übergang der Zuständigkeit von einem Finanzamt auf ein anderes die Zuständigkeit des bisher zuständig gewesenen Finanzamtes…
…weshalb die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zu bejahen ist. An dieser Rechtsauffassung vermag auch die Bestimmung des § 59 BAO nichts zu ändern: Demnach berührt die Übertragung oder der Übergang der Zuständigkeit von einem Finanzamt auf ein anderes die Zuständigkeit des bisher zuständig gewesenen Finanzamtes…