…Durch ihren Untergang verliert sie ihre Rechte und Pflichten, insbesondere die Verwertungsrechte an der Mindestkörperschaftsteuer. Der Bf kann selbst – wie im vorliegenden Fall – als hundertprozentiger Gesellschafter nur durch eine gesetzlich vorgesehene Gesamtrechtsnachfolge in die Rechte und Pflichten der untergegangenen GmbH eintreten und somit die Verrechnung…
…der Gesamtrechtsnachfolge zuerst von V auf M und danach von M auf den Beschwerdeführer übergegangen seien (siehe Seite 3 des Beschwerdeschreibens). Wie die ergänzenden Ermittlungen des Bundesfinanzgerichtes ergeben haben, war M nicht Erbin (keine Erbantrittserklärung) und somit nicht Gesamtrechtsnachfolgerin des V, weshalb ein Übergang der…
…die "Sphärentheorie" der belangten Behörde, wonach der Untergang des Steuersubjektes keine unmittelbaren Wirkungen eines anderen Steuersubjektes habe. Werde der anteilsmäßige Übergang der Mindestkörperschaftsteuer auf den Gesellschafter negiert, so werde das auszuzahlende Restvermögen um diese Steuer geschmälert und es liege ein Eigentumseingriff in der Person des…
………………Steuer nach Abzug der Absetzbeträge 248,01 €………..Steuer sonstige Bezüge 312,34 €………..Einkommensteuer 0………………….ausländische Steuer -312,34 €……….verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer -6…
…2009 beantragte Verrechnung der Mindestkörperschaftsteuer mit der Einkommensteuer des Gesellschafters nach Liquidation der Körperschaft vorsieht und die seitens der Bf. ins Treffen geführte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 30. Juni 2011, B 412/10, welche den Übergang der von einer Kapitalgesellschaft entrichteten Mindestkörperschaftsteuer auf eine natürliche…
…der Tatsache, dass die Dienstnehmeranzahl auf den Wert Null bzw. das Anlagevermögen vom Jahr 2017 auf das Jahr 2018 auf 12,2% gesunken sei, komme ein Übergang der aus dem Jahr 2017 und Vorjahren stammenden Verlusten auf die Bf. nicht in Betracht. In Ansehung der…
…ohne dass dadurch das Gesellschaftsvermögen erhöht wurde, weshalb der berufungsgegenständliche Gesellschafterzuschuss in Höhe von EUR 2,775.000,00 nach unserer Rechtsauffassung keiner Gesellschaftsteuerpflicht unterliegt.“ Übergang der Zuständigkeit aufs BFG – GA 1080 Da die gegenständliche Berufung am 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat anhängig war…
…von der Betriebsprüfung nochmals aufgefordert, Unterlagen bzw. Beweismittel vorzulegen, aus welchen die wirtschaftlichen (außersteuerlichen) Gründe für die obige Gesamtgestaltung ableitbar sind. Dieser Vorhalt blieb jedoch unbeantwortet." Da nach Ansicht des Finanzamtes die Gesamtgestaltung (Erwerb einer "GmbH-Hülle" mit hohen Verlustvorträgen und entrichteter Mindestkörperschafsteuer und…
…Nach der Aktenlage bestand daher sowohl am Umwandlungsstichtag wie auch am Tag des Umwandlungsbeschlusses ein Betrieb iSd Art. II UmgrStG, zumal auch in geringem Ausmaß betriebsführende Kapitalgesellschaften umwandlungsfähig sind (UmgrStRL Rz 453). Der Übergang der Verlustvorträge und der Mindestkörperschaftsteuer sind aber Konsequenz einer zulässigen Umwandlung…
…Geschäftsanteile an der N.GmbH um einen Abtretungspreis von 170.000 Euro an die Beschwerdeführerin (Bf.), die im Jahr 1993 errichtete B.GmbH, ab. Als Tag des Überganges aller mit dem abgetretenen Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten auf die übernehmende Gesellschafterin wurde rückwirkend der 01…
…Mindeststeuern, die nach einer Umwandlung auf den Beschwerdeführer (=Einzelunternehmer) als Rechtsnachfolger übergegangen sind, anrechenbar sind. § 9 Abs. 8 UmgrStG sieht den Übergang der Mindeststeuern der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 24 Abs. 4 KStG 1988, die bis zum Umwandlungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind…
…11.2018), gegeben. Fazit: Die Voraussetzungen für den Übergang der Verlustvorträge in Höhe von 102.610 Euro seien zum Umwandlungsstichtag erfüllt gewesen. 3. Mindestkörperschaftsteuer Die aus den Verlusten der Vorjahre resultierenden Mindestkörperschaftsteuer (kurz "Mikö") in Höhe von 10.705 Euro würde unter Anwendung des § 9…
…das Einkommen der Gruppe 0,00 EUR. Da die bisher festgesetzte Körperschaftsteuer 1.747,00 EUR betrug, ergab sich eine Abgabennachforderung iHv 310,00 EUR. Als Hinweis wurde ausgeführt, dass für die nächsten Veranlagungsjahre 4.529,50 EUR als verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer zur Verfügung stehen würden…
…der letzte Satz des § 9 Abs 8 UmgrStG: "§ 46 Abs 2 EStG ist nicht anzuwenden", gestrichen und erst mit dem AbgÄG 2012, BGBl I 2012/112 (klarstellend, vgl. 1960 BlgNR XXIV. GP) wieder eingefügt wurde, ändert nichts daran, dass sich aus der Anrechnung offener Mindestkörperschaftsteuer…
…aufrechter Betrieb Gegenstand der Umwandlung war. Das Vorliegen eines Betriebes ist eine Sachverhalts- und keine Rechtsfrage. Aus diesem Grund wäre die Revision nicht zuzulassen. Zur Frage, in welchem Ausmaß nach § 9 Abs 8 UmgrStG idF BGBl I 2011/112 eine Anrechnung offener Mindestkörperschaftsteuer bei natürlichen…
…UmgrStG erfüllt sind. Dies wurde von der BF auch zu keinem Zeitpunkt angezweifelt und kann daher außer Streit gestellt werden. Während jedoch für die Mindestkörperschaftsteuer keine spezielle Regelung vorliegt und damit der Übergang mit dem Verschmelzungsstichtag erfolgt (vgl BFG vom 29.04.2016, RV/1100371…
…2010 der GmbH zu berücksichtigen wären. Mit Vorhalt vom 25. Juli 2014 ersuchte das Bundesfinanzgericht um Vorlage der Belegkopien der strittigen Betriebsausgaben im Betrag von € 2.003,51 und teilte dem Bf. mit, dass die Beschwerde betreffend Übergang des Verlustvortrages und der Mindestkörperschaftsteuer im…
…der Mindestkörperschaftsteuerpflicht habe sich auch bereits der Verfassungsgerichtshof auseinander gesetzt: Im Erkenntnis VfGH vom 30.06.2011, G 15/11, beispielsweise, habe der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, es sei verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn Mindestkörperschaftsteuern verloren gingen. § 9 Abs. 8 des UmGrStG sehe jedenfalls den Übergang nicht verbrauchter Mindestkörperschaftsteuerbeträge…
…Verkauf Liquidation, sonstiger Untergang) - nicht mehr vorhanden, können die Bezug habenden Verluste bzw. Verlustvorträge nicht auf die übernehmende Körperschaft übergehen und gehen daher durch die Verschmelzung unter. Ist die Körperschaft zum Verschmelzungsstichtag überhaupt vermögenslos, würden sämtliche Verluste untergehen. Dazu wurden der Bf. mit Vorhalt vom…
…Dieser Übergang ist rechtsform- und steuerartneutral. Es besteht des Weiteren kein Wahlrecht des Einbringenden, ob zum Einbringungsstichtag bestehende Verlustabzugsbeträge auf die übernehmende Körperschaft übergehen sollten (Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG, § 21 Rz 1). (2) Erfasst werden Verluste „die bis zum Einbringungsstichtag entstanden sind“. Der Verlust…