…erlischt nicht, wenn zwischenzeitig der Vorlageantrag gestellt wird, und ein neuerlicher Aussetzungsantrag eingebracht wird. ( vgl.VwGH 31.03.1998,93/13/0225). Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. (z.B. VwGH 21.7.1998, 97/14/0131) Der Aussetzungszinsenanspruch…
…2003, 2003/16/0074, liegt ein tauschähnliches Rechtsgeschäft vor, bei dem äquivalente Miteigentumsanteile übertragen werden. Bemessungsgrundlage beim Tausch ist der Verkehrswert der hingegebenen Sache (die anteilige Wertsteigerung), mindestens aber – wenn Unentgeltlichkeit vereinbart war – das Dreifache des anteiligen Einheitswertes (Erlass des BMF 4.8.2010, 010206…
…2003, 2003/16/0074, liegt ein tauschähnliches Rechtsgeschäft vor, bei dem äquivalente Miteigentumsanteile übertragen werden. Bemessungsgrundlage beim Tausch ist der Verkehrswert der hingegebenen Sache (die anteilige Wertsteigerung), mindestens aber – wenn Unentgeltlichkeit vereinbart war – das Dreifache des anteiligen Einheitswertes (Erlass des BMF 4.8.2010, 010206…
…sondern bereits für die Zeit, in der nach § 230 Abs. 6 aufgrund des Aussetzungsantrages Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen (jederzeit durch Entrichtung gemäß § 212a Abs. 8 BAO beendbaren Zahlungsaufschub) dar (siehe dazu Ritz, BAO6, …
…Zinsen auch für Zeiträume, in denen eine Hemmung der Einbringung noch nicht bestand (eine solche Hemmung war vor Fälligkeit noch nicht gegeben), festzusetzen sind; dies wäre allerdings zweifellos unsachlich: Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (Ritz, BAO8, § 212a Tz…
…an die COFAG davon ausgegangen, dass die nach dem ABBAG-Gesetz zu ergreifenden und von der COFAG zu vollziehenden finanziellen Maßnahmen gegenüber den begünstigten Unternehmen zum Teil als funktionelles Äquivalent zu den (hoheitlich zu vollziehenden) Entschädigungsregelungen nach dem Epidemiegesetz ausgestaltet hat. Daher verstößt der kategorische…
…April 2013 auch rechtmäßig. Die als Äquivalent für den dadurch bedingten Zahlungsaufschub festgesetzten Aussetzungszinsen mit Bescheid vom 13. Juni 2017 waren somit dem Grunde und der Höhe nach (eine diesbezügliche Unrichtigkeit wurde nicht vorgebracht und ist auch für das BFG nicht erkennbar) nach Auffassung des…
…ein Kaufleasingvertrag vor. Nicht ein Bestandvertrag, sondern ein nicht gebührenpflichtiger Kaufleasingvertrag sei nämlich dann gegeben, wenn der Leasingnehmer beim Kauf nur eine Anerkennungsgebühr, also kein besonderes Äquivalent, zu entrichten habe. Diesfalls sei das Leasing in Wahrheit schlicht Sachkauf, und die Ratenzahlungen seien Kaufpreiszahlungen. In sämtlichen…
…unstrittig kein gemeinnütziger Sportverein ist, Sachsponsoringleistungen in Erfüllung des Sponsoringvertrages gegenüber dem gemeinnützigen Sportverein. Sie erhält dafür vom Sportverein Werbeleistungen iSd § 1 des Sponsoringvertrages als äquivalente Gegenleistung. Es liegt somit ein tauschähnlicher Umsatz vor (vgl VwGH vom 18. März 2004, 2003/15/0088 sowie Ruppe…
…Der Verfassungsgerichtshof erkannte es nicht als unsachlich, dass der Gesetzgeber insoweit den Bankensektor durch eine spezielle Abgabe an der Finanzierung der Krisenkosten beteiligen wollte (siehe bereits oben). Die Stabilitätsabgabe sei kein Äquivalent für die "Systemrelevanz" eines Kreditinstituts. Sie ziele darauf ab, einen Sektor zu belasten…
…und ohne eine solche Regelung eine Studienplanreform nie möglich wäre. Bei einem Umstieg in das neue Curriculum 2022 werden aufgrund der Äquivalenzlisten bei bereits absolviertem erstem Abschnitt des alten Curriculums 2018 22-ECTS-Anrechnungspunkte für Modul N des neuen zweiten Abschnittes des Curriculums 2O22 angerechnet…
…Möglichkeit ist ungenutzt geblieben. Allgemein ist festzuhalten, dass die Zinsbelastung kein schwerwiegender, in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehener Nachteil, sondern ein Äquivalent für den Zahlungsaufschub, der auch anderen Steuerpflichtige trifft, ist (Anmerkung: Der Einwand, die Erbin habe durch die Aussetzung keinerlei Zinsvorteile gehabt, zumal ihr aufgrund…
…und hierzu ausgeführt: "***1*** ***2*** ist weiterhin im Hauptstudium "Bachelor-***6***" angemeldet. Das Studium "Bachelor-***5***" wird als Nebenstudium gemacht. Prüfungen werden für beide Studiengänge anerkannt, da diese Prüfungen äquivalent sind. Ein Studium-Abbruch kam nicht zu Stande, wie behauptet! Das Hauptstudium wird weiterhin angestrebt…
…Besteuerung für Zwecke des § 48 BAO sei kein strenger Maßstab anzulegen. Die Stiftungseingangsteuer sei ebenso als funktionales Äquivalent zur Erbschaftsteuer abzusehen. Die Gewährung einer Entlastung nach § 48 BAO zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung entspreche zudem auch dem Grundsatz der Billigkeit und Zweckmäßigkeit, da eine Besteuerung mit…
…auf die Stellungnahme vom 21.3.2022 verwiesen wurde. Im Wahlfachkatalog des Curriculums der TU Wien fänden sich eine Reihe von Lehrveranstaltungen, die kein Äquivalent an der JKU Linz hätten. Aus diesem Katalog habe der Sohn des Beschwerdeführers insbesondere Astro-Teilchenphysik, das Praktikum aus Neutronenphysik…
…für das Masterstudium "***4***" folgende Zugangsvoraussetzungen bestünden: Eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen Dienst der ***5*** (etwa FH-Bachelor-Studiengang ***5***), die Hochschulreife bzw. deren Äquivalent, drei Jahre Berufspraxis im gehobenen Dienst der ***5*** sowie der Abschluss eines akademischen Lehrgangs mit mindestens 60 ECTS, z.B…
…unrichtig moniert, dies im Wesentlichen mit der Begründung, als die Lehrverpflichtung der Bundeslehrpersonen gemäß BLVG im Ausmaß von 20 Werteinheiten - entgegen der Rechtsansicht der belangten Behörde - das Äquivalent zur seinerzeitigen 42-stündigen und nunmehr 40-stündigen Wochenarbeitszeit im Verwaltungsdienst darstelle. Unrichtig sei weiters, dass es…
…begründete im Wesentlichen, dass Baurechte von Grund und Gebäude verschiedene eigenständige Grundstücke nach § 2 GrEStG sind. Werden Baurechte marktkonform entgeltlich eingeräumt, so wären Leistung und Gegenleistung äquivalent. Der gemeine Wert nach § 10 BewG sei nicht höher als die Gegenleistung nach § 5 GrEStG. Der Kapitalwert der…
…im Wesentlichen eingewendet, dass Baurechte von Grund und Gebäude verschiedene eigenständige Grundstücke nach § 2 GrEStG sind. Werden Baurechte marktkonform entgeltlich eingeräumt, so wären Leistung und Gegenleistung äquivalent. Der gemeine Wert nach § 10 BewG sei nicht höher als die Gegenleistung nach § 5 GrEStG. Der Kapitalwert der…
…EStG. Eine solche Konsequenz ist m. E. nur im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübertragung gerechtfertigt. Zur rechtlichen Begründung: Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG soll ein Äquivalent zur Sechstelbegünstigung Nichtselbständiger nach § 67 EStG sein. Wird in Wertpapiere (Wohnbauanleihen) investiert, um einen Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG zu nutzen…