…Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist dieser Zusatz oder Nachtrag auf Grund des § 21 GebG im Umfang der vereinbarten Änderung oder Verlängerung…
…sich aus § 17 Abs 1 GebG ergebenden Urkundenprinzip ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des VwGH der Gegenbeweis der Partei zulässig, dass das Rechtsgeschäft überhaupt nicht oder mit einem anderen Inhalt zu Stande gekommen ist (vgl zB VwGH 3.6.1953, Slg 775/F, VwGH 15…
…vor, wenn sich der Bestandgeber gegenüber dem Vermieter verpflichtet hat, unter gewissen Bedingungen mit einem vom Bestandnehmer vorgeschlagenen geeigneten Dritten einen Vertrag gleichen oder bestimmten anderen Inhalts abzuschließen. Auch aus ob zitiertem Erkenntnis - worauf auch der VwGH in 99/16/0017 vom 27. 1. 2000…
…UStG3, § 16 Rz 100). Wenn sich - wie im vorliegenden Fall - nachträglich herausstellt, dass die erbrachte Leistung nicht der vereinbarten Leistung entspricht, kommt es zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage, wenn das bereits entrichtete Entgelt an den Leistungsempfänger teilweise rückerstattet wird (Gaedke in Melhardt/Tumpel, UStG3, § 16…
…zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden seien. Im Hinblick auf die grundsätzliche Teilanwendbarkeit des MRG auf das gegenständliche Bestandverhältnis würde sich an den Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers auch dann nichts ändern, wenn im Bestandvertrag eine ordentliche Kündigung des Bestandgebers - auch ohne explizite Einschränkung auf die Gründe nach …
…ist sowie zum anderen eine umfassende Allgefahrenversicherung abzuschließen. § 19 Abs. 1 GebG 1957 normiert: "Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde) mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in einem und demselben Rechtsgeschäfte verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen…
…Aufforderung und 14-tägiger Nachfristsetzung in ihrem vertragswidrigem Verhalten verharrt: a. ihre Betriebspflicht (§ 2 Pkt. 6) verletzt, die vereinbarten Öffnungszeiten nicht einhält oder den Mietgegenstand zu einem anderen Zweck (§ 2) als vertraglich vereinbart benützt; b. mit der Zahlung des Mietzinses, der Nebenkosten sowie der Umsatzsteuer (…
…Jahreswertes. Ist die Vertragsdauer bestimmt, aber der Vorbehalt des Rechtes einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Gemäß …
…15.5.2014 unter Änderung ihres Zinssatzes und der Rückführungsmodalitäten bis 06/2019 prolongiert. Auch in diesem Vertrag ("AH-Neudarlehensvertrag") wurde ausdrücklich die Terminologie "Darlehen" verwendet; es findet sich auch kein expliziter Hinweis darauf, dass der Bf nunmehr bereits von einem Eigenkapitalcharakter der Darlehen zugunsten…
…der Vermieter (Untervermieter) allein oder in Gemeinschaft mit anderen Personen vertretungsbefugt ist, als wichtig und bedeutsam anzusehen ist; 14. die ordnungsgemäße Erhaltung des Miethauses, in dem sich der Mietgegenstand befindet, aus den Hauptmietzinsen einschließlich der zur Deckung eines erhöhten Erhaltungsaufwandes zulässigen erhöhten Hauptmietzinse weder derzeit…
…gegen die Höhe der festgesetzten Gebühr. Die Bf. beantragte die Abänderung des angefochtenen Bescheides auf eine Bemessungsgrundlage iHv € 1.198.884,24 und Festsetzung der Gebühr mit € 11.988,84. Bei Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG liege nach ständiger Rechtsprechung…
…gebührenrechtlich nichts ändern sollen, daher die Änderung des Gebührengesetzes. Darüber hinaus sei schon vor 1957 niemals eine Gebührenpflicht für Immobilienverlosungen vorgesehen gewesen. - Eine exzessive Besteuerung liege vor, weil der Gebührenpflichtige eine Rechtsgeschäftsgebühr in Höhe von 67.716,00 Euro zu entrichten habe, obwohl das Rechtsgeschäft …
…Bestandvertrag aufgelöst, ohne dass es dazu einer gesonderten Erklärung oder schriftlichen Mitteilung bedarf. Bei Eintritt dieser auflösenden Bedingung wird das Bestandverhältnis ersatzlos aufgehoben. In diesem Fall hat der Bestandgeber dem Bestandnehmer die bei Vertragsabschluss anfallende Rechtsgeschäftsgebühr binnen 14 Tagen nach entsprechender Aufforderung zu ersetzen. Darüber…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr zuständig: Finanzamt Österreich) vom 29. Dezember 2016 betreffend Abänderung des Bescheides vom 25.10.2007, Erf.Nr. ***BfErfNr***, gem. § 295a BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 18. Oktober 2021 in Anwesenheit der Schriftführerin ***SF*** zu Recht erkannt: I. Die…
…wenn über sie eine Urkunde errichtet wurde, wobei die Gebührenschuld gemäß § 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG 1957 im Zeitpunkt der Unterzeichnung entsteht, wenn die Urkunde - wie hier - von allen Vertragsteilen unterfertigt wird. Da das GebG 1957 den Begriff des Rechtsgeschäfts nicht definiert…
…und einen Zinssatz. Alle anderen schriftlichen Vereinbarungen wurden in den Folgejahren, die meisten davon während der Dauer der BP - nach Konfrontation mit dem Thema - bzw. nach Beendigung der BP abgeschlossen. Der Bankkredit an D. Ö (GmbH) ist ein guter Vergleich für die Fremdüblichkeit, zum einen…
…dass es der Bf. nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes gelungen ist, die Bedenken des Zollamtes hinsichtlich des Ablauf des Geschehens und hinsichtlich des Bestehens eines Rechtsgeschäftes auszuräumen. An Hand der vorliegenden Fakturen hat die Bf. den Beweis erbracht, dass die verfahrensgegenständlichen Wirtschaftsgüter von der ***NN.A…
…wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs. 5 GebG ergibt sich vielmehr ausdrücklich, dass spätere Änderungen nicht zu berücksichtigen sind. Es ist unmaßgeblich, ob das beurkundete Rechtsgeschäft in weiterer Folge aufrechterhalten und ob…
…sonst kein Rechtsgeschäft besonders hervorgehoben wird. Zu den anderen Rechtsgeschäften iSd § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG zählt zunächst der Tauschvertrag. Beim Austausch von zwei Grundstücken ergeben sich zwei steuerpflichtige Erwerbsvorgänge (vgl. zB VwGH 7. 7. 1954, 2748/52). Beim Ringtausch ergibt sich eine fortlaufende…
…nämlich nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäfts, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Der Nachtrag zum ursprünglichen Bestandvertrag unterliegt somit nur nach dem Wert der zusätzlich bedungenen Leistungen der Gebühr. Werden in einem Zusatz oder…