…und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen Die Bemühungen, die bislang noch unbefriedigende Ertragslage zu verbessern, sind zum einen in Einsparungen zu sehen (Geschäftsführergehalt seit 2007 weggefallen, Versicherungsrücklegungen zur Prämienersparnis), zum anderen im vermehrten Eigeneinsatz seit 2009 und der Eröffnung weiterer…
…auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung ... eigenständig von der Abgabenbehörde gewonnen werden (Ritz, BAO5, § 303 Rz 23). Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt…
…somit die Wiederaufnahme gerechtfertigt ist bzw. war. Dabei sind nach dem Gesetzeswortlaut auch die sonstigen -zu den nova reperta zusätzlichen- Ergebnisse des Verfahrens miteinzubeziehen. Es ist somit das gesamte Verfahrensergebnis zu würdigen und dann der rechtlichen Beurteilung jener Sachverhalt zu unterstellen, der gegenüber allen anderen…
…hinsichtlich der maßgebenden Tatsachenlage, einschließlich der Schätzungen sowie der rechtlichen Beurteilung mitgeteilt und Gelegenheit zu Äußerung gegeben. In diesem Beschluss wurde sinngemäß Folgendes mitgeteilt: „1. Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2006 Die Bf. haben mit Ausgangsrechnung vom 5.9.2006 gegenüber der B-GmbH über die Lieferung…
…2014 vorbringt, dass der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der Fassung des am 23. April 2014 kundgemachten BGBl. I Nr. 26/2014 aufgehoben hat, führt das im konkreten Fall zu keiner Änderung der rechtlichen Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht. Denn in…
…2014 vorbringt, dass der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der Fassung des am 23. April 2014 kundgemachten BGBl. I Nr. 26/2014 aufgehoben hat, führt das im konkreten Fall zu keiner Änderung der rechtlichen Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht. Denn in…
…und der rechtlichen Beurteilung des Steuerberaters abweichende Feststellungen getroffen worden. Entgeltminderungen hätten nach § 11 Abs. 13 UStG auch keine Rechnungsberichtigung erfordert. Es seien daher alle Beteiligten einschließlich der Außenprüfung jahrelang von der Richtigkeit der Abwicklung ausgegangen. Es sei nicht eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch die…
…und der rechtlichen Beurteilung des Steuerberaters abweichende Feststellungen getroffen worden. Entgeltminderungen hätten nach § 11 Abs. 13 UStG auch keine Rechnungsberichtigung erfordert. Es seien daher alle Beteiligten einschließlich der Außenprüfung jahrelang von der Richtigkeit der Abwicklung ausgegangen. Es sei nicht eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch die…
…der rechtlichen Beurteilung durch das Finanzamt wird auf die ausführliche Beschwerdevorentscheidung vom 10.05.2021 verwiesen. Zum Vorbringen der BF im Vorlageantrag, das Abstellen auf das tatsächliche Zurechnen sei auch dem Praxiskommentar Gruppenbesteuerung (Wiesner/Kirchmayr/Mayr) zu entnehmen, sei angemerkt, dass dieser - wie bereits durch…
…und daraus folgend einer anderen rechtlichen Beurteilung oder durch eine Missachtung von Fakten, die ursprünglich im Zuge der Erstellung des Außenprüfungsberichtes entscheidungswesentlich waren. Dem folgend hat die Abgabenbehörde keine - losgelöst vom Ergebnis der durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung - eigene Tatsachenwürdigung bei der Auswahl der angekreuzten Kennzahl vorgenommen…
…der Prüfung eines Sachverhalts aus grunderwerbsteuerlicher Sicht, regelmäßig auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen (Mechtler/Pinetz, GrEStG § 2 RZ 662). Bei Prüfung des vorliegenden Sachverhalts wäre daher bei richtiger rechtlicher Beurteilung der durch den Antragsteller errichtete und ihm wirtschaftlich zuzuordnende Gebäudeteil bei der Bemessung der…
…783/89 nur durch das Fehlen einer Berufungsmöglichkeit zur Durchsetzung des entsprechenden rechtlichen Interesses in den betroffenen Veranlagungsverfahren begründet gewesen sei. Damit ist selbst in solchen Fällen, in denen sich die Änderung der steuerlichen Beurteilung eines Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde hinsichtlich der gleichen Abgabe auch…
…Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder…
…der rechtlichen Beurteilung von Sachverhaltselementen, unabhängig davon, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (vgl. VwGH 17.09.1990, 90/15/0118; 31.03.2011, 2008/15/0215). Die…
…der Arbeitswoche benützt wird,engere persönliche Bindungen hätte als zu einer mit dem Ehegatten benützten Wohnung. Die Innehabung einer größeren Wohneinheit vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern. Wahl der Wohnung in Wien Die Abgabenbehörde geht in einer unzutreffenden Annahme davon aus, dass der…
…einer Vereinbarung Geltung erlangt, was in diesem Fall die Abfindung der Pension durch eine Einmalzahlung ist. Der Textvorschlag der Versicherung wurde in weiterer Folge für das vom Geschäftsführer, T.. S. verfasste Schreiben vom 30.05.2018 herangezogen, jedoch keiner rechtlichen Beurteilung unterworfen. Auch eine steuerliche…
…hat die Abgabenbehörde (bzw. das Verwaltungsgericht) unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen…
…0201). Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind zum Beispiel auch neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen wurden (vgl. VwGH…
…ausgeführt: " Rechtliche Beurteilung: a) Hinsichtlich der materiell-rechtlichen Beurteilung verweisen wir auf unsere Beschwerde vom 12.5.2015 gegen den Bescheid über die Feststellung von Einkünften gern § 188 BAO für 2010 vom 6.3.2015 (Anmerkung des Gerichtes: Das Jahr 2010 ist durch die Zurückziehung…
…15/0201). Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind zum Beispiel auch neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen wurden (vgl…