…Einzug einer Galerieebene) einen Herstellungsvorgang begründe, da durch die Änderung der Wesensart des Gebäudes ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen worden sei. Denn nunmehr werde das Objekt laut Vertrag vom 30.01.2009 als "in Abstimmung und gemäß den Vorgaben des (Anm. BFG: neuen) Mieters aus…
…mwN). Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass eine für die Annahme von Herstellungsaufwand erforderliche Änderung der Wesensart eines Gebäudes nur aus vorgenommenen baulichen Maßnahmen abgeleitet werden kann (vgl VwGH 10.6.1987, 86/13/0167). Die im Beschwerdefall in Folge der Sanierung erfolgte Änderung des…
…erforderliche Änderung der Wesensart eines Gebäudes kann in diesem Sinne nur aus den vorgenommenen baulichen Maßnahmen abgeleitet werden (vgl VwGH 10.6.1987, 86/13/0167). Wie aus den obigen Sachverhaltsfeststellungen unter Punkt 1 hervorgeht, liegen im Beschwerdefall insbesondere in Gestalt des Neubaus an der…
…wie die Behebung von Feuchtigkeitsschäden änderten nicht die Wesensart der Räumlichkeiten. Zuvor privat zu Wohnzwecken genutzte Räume wurden saniert und mit im Wesentlichen unveränderten Grundriss als Ordination eines Facharztes für Fachrichtung zu Befundbesprechungen mit Patienten benutzt. Die Wesensart des Gebäudes (Räumlichkeiten in Souterrain) wurde nicht…
…Restbuchwert des Gebäudes in Höhe von € 7.983,42 per 01.01.2017 wurde bisher nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Durch die umfangreichen Baumaßnahmen in Verbindung mit einer Nutzungs- und Funktionsänderung ist insgesamt eine Änderung der Verkehrs- bzw. Marktgängigkeit sowie der Wesensart des Gebäudes eingetreten…
…eine Generalsanierung des Gebäudes, ohne dass durch die durchgeführten Maßnahmen (Austausch Dämmung, Austausch Fenster und Türen, Austausch Wand- und Bodenbeläge, etc.) eine Änderung der Wesensart bewirkt wurde, sodass keine Herstellungsmaßnahme vorliegt. Vielmehr führen die durchgeführten Maßnahmen nach der Maßgabe der obig angeführten Rechtsprechung des VwGH…
…die im Zuge der Umwandlung des ursprünglichen Gebäudes in ein Wirtschaftsgut anderer Markt- bzw. Verkehrsgängigkeit (völlige Funktions- und Wesensänderung) angefallen sind. Bei einer Änderung der Verkehrsgängigkeit bzw. der Wesensart des Wirtschaftsgutes sieht aber auch der Verwaltungsgerichtshof die Herstellung eines neuen Wirtschaftsgutes gegeben (VwGH 16.12…
…des Anschlusses sowie für die künftig bereitzustellende Wärmeleistung seien unter dem Titel "Anschlusskosten" (exkl. USt) in Rechnung gestellt worden: - Hausanschluss/Anschlusspauschale: 4.250,00 € - Anschlusswert/20 kW: 2.900,00 € Da mit der Umstellung der Gebäudeheizung und der Warmwasseraufbereitung keine Änderung der Wesensart…
…Ausstattung zwischen der Kategorie B und C liege. Die Mieter hätten zudem die im Zusatz zum Mietvertrag angeführten Eigenleistungen erbracht. Durch den Umbau habe sich das Einfamilienhaus zu einem Mietobjekt gewandelt. Die Wesensart des Gebäudes habe sich maßgeblich geändert, es sei ein einheitliches Gebäude entstanden…
…wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht werden und nur deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen ist, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist. Eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes bedarf eines Austausches des jeweiligen Gebäudeteiles um mehr…
…des Verwaltungsgerichtshofes eine Änderung der Wesensart vor, wenn ein WC in einen Baderaum umgestaltet wird (vgl. VwGH 9.9.1980, 994/80) oder Gebäudeteile, die bisher Wohnzwecken dienten, zu Geschäftsräumlichkeiten umgebaut werden (vgl. VwGH 15.2.1994, 93/14/017). Bloße Wertsteigerung oder Erhöhung des…
…dass infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes Herstellungsaufwand gegeben ist. Eine Anhebung des Nutzungswerts liegt nicht nur dann vor, wenn tatsächlich höhere Mieten verlangt werden, sondern schon dann, wenn bei einer angenommenen Neuvermietung mehr verlangt werden könnte, infolge der Instandsetzung kürzere Leerstehungen vorliegen, der Wohnwert…
…wenn bauliche Maßnahmen die Wesensart des Gebäudes ändern, insbesondere seien es Aufwendungen iZm. folgenden Maßnahmen: Aufstockung eines Gebäudes Zusammenlegung von Wohnungen Erstmaliger Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen usw. Versetzung von Zwischenwänden, Türen oder Fenstern Einbau von Badezimmern und WC Aufgrund der behördlich bewilligten Maßnahmen und den…
…infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes Herstellungsaufwand gegeben ist" (vgl. 621 BlgNR XVII. GP 80). Das Gesetz definiert nur den Instandsetzungsaufwand (vgl. Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24 § 28 Tz 114). Instandhaltungsaufwendungen sind im Gesetz nicht definiert, sie ergeben sich jedoch aus der negativen…
…eines neuen Vermögensgegenstandes mit geänderter, eigener Verkehrsgängigkeit bzw. zur Änderung der Wesensart eines bereits bestehenden Vermögensgegenstandes. Erst mit dem Beginn des eigentlichen technischen Herstellungsvorgangs beginnt idR die Herstellung. Bei finaler Betrachtungsweise können Herstellungskosten aber nicht erst mit dem eigentlichen Herstellungsprozess, sondern bereits zu jenem Zeitpunkt…
…Zum Begriff des "selbst hergestellten Gebäudes" in § 30 Abs 2 Z 2 idF vor dem 1. StabG 2012 hat der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen abgesprochen: Im Erkenntnis 98/15/0071 führt er aus, dass Baumaßnahmen, die - als Herstellungsaufwendungen - zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen…
…Maßnahmen auf ein bestehendes Wirtschaftsgut dessen Wesensart geändert wird. Zu beachten sei dabei allerdings, dass nach § 4 Abs. 7 (bzw. § 28 Abs. 2) EStG 1988 Instandsetzungsaufwendungen, also Aufwendungen, die - bei (grundsätzlicher) Beibehaltung der Wesensart des Wirtschaftsgutes -"den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer…
…Die Änderung der Wesensart entspricht einer Nutzungs- und Funktionsänderung (Mayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 6 Tz 126). c. Instandsetzungsaufwendungen sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder…
…wenn das Gebäude auf Grund der durchgeführten Investitionen zB durch Erzielung höherer Einnahmen (Kategorieanhebung usw.) besser nutzbar ist bzw. wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht und modernisiert werden, ohne dass infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes Herstellungsaufwand gegeben ist". Diese in der Regierungsvorlage angeführten Einzelkriterien…
…wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht werden und nur deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen ist, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung auf das Gebäude vorzunehmen ist. "Der Begriff des Grundstückes umfasst - nach Satz 2 dieser Bestimmung…