…Verwendung/Verwendbarkeit. Sämtliche Bau-, Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen stehen in unmittelbarem Veranlassungszusammenhang der Änderung von Wesensart und Nutzenpotenzial des Objektes, weshalb das Vorliegen eines einheitlichen Herstellungsvorganges angenommen wird. Das oben als "Objekt 2" bezeichnete Seehaus wurde beginnend mit 2005 auflagenwidrig nicht zum Zweck einer Hauptwohnsitzbegründung, sondern…
…unterschieden da der Ordinationsbetrieb wie er vom Bf. geführt werde ("Beratung, Erst- u Zweitbefundungen, Therapiekontrollen") grundsätzlich in jeder Wohnung möglich sei. Die "Änderung der Wesensart“ auf die sich die bel. Beh. beziehe, sei laut Judikatur immer durch wesentliche bauliche Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen…
…Gebäudes ausgetauscht werden und nur deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen ist, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist. Eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes bedarf eines Austausches des jeweiligen Gebäudeteiles um mehr als 25% (vgl. Jakom …
…Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt (vgl zum Ganzen VwGH 24.9.2007, 2006/15/0333; VwGH 2.8.1995, 93/13/0197; vgl dazu auch Mayr, ÖStZ 2003, 41 ff mwN). Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass eine für die Annahme von Herstellungsaufwand erforderliche Änderung…
…Ein Herstellungsvorgang führt grundsätzlich zum Entstehen eines neuen Vermögensgegenstandes mit geänderter, eigener Verkehrsgängigkeit bzw. zur Änderung der Wesensart eines bereits bestehenden Vermögensgegenstandes. Erst mit dem Beginn des eigentlichen technischen Herstellungsvorgangs beginnt idR die Herstellung. Bei finaler Betrachtungsweise können Herstellungskosten aber nicht erst mit dem eigentlichen…
…infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes Herstellungsaufwand gegeben ist" (vgl. 621 BlgNR XVII. GP 80). Das Gesetz definiert nur den Instandsetzungsaufwand (vgl. Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24 § 28 Tz 114). Instandhaltungsaufwendungen sind im Gesetz nicht definiert, sie ergeben sich jedoch aus der negativen…
…€ Da mit der Umstellung der Gebäudeheizung und der Warmwasseraufbereitung keine Änderung der Wesensart des Gebäudes verbunden gewesen wäre, seien die damit verbundenen Kosten 2008 als Erhaltungsaufwand sofort gewinnmindernd abgesetzt worden. Unter ausführlicher Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Judikatur legte die steuerliche Vertretung der Bf vor…
…Parkflächen erweitert wurden, ohne deren Wesensart zu ändern (Protokoll mündliche Verhandlung vom 24.11.2023, S. 7). Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 24.09.2007, 2006/15/0333 ausgeführt hat, liegt Herstellung nicht nur bei der Schaffung eines neuen Wirtschaftsgutes vor, sondern weiters…
…werden und nur deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen ist, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung auf das Gebäude vorzunehmen ist. "Der Begriff des Grundstückes umfasst - nach Satz 2 dieser Bestimmung - Grund und Boden, Gebäude und Rechte…
…verstehen, die entweder (als Änderung der Wesensart des Gebäudes) zu aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand auf dieses Wirtschaftsgut "Gebäude" führen oder sich als Gebäudeerhaltung (Instandhaltung, Instandsetzung, vgl. etwa § 28 Abs. 2 EStG 1988) darstellen. Von Fällen reiner Dienstleistungen in Form der Planung und Überwachung der Gebäudeerrichtung abgesehen (vgl…
…die der Beschwerdeführer unbestockt erworben hat (Vertragsnummern 2014198, 2015109 und 2015182), besteht im gegenständlichen Fall eine Aktivierungspflicht. Bei den in Paraguay erworbenen und aufgeforsteten Grundstücken handelt es sich um ehemaliges Weideland. Hinsichtlich dieser Grundstücke erfolgte durch die Aufforstungen eine Änderung der Wesensart (von Weideland zu…
…erforderliche Änderung der Wesensart eines Gebäudes kann in diesem Sinne nur aus den vorgenommenen baulichen Maßnahmen abgeleitet werden (vgl VwGH 10.6.1987, 86/13/0167). Wie aus den obigen Sachverhaltsfeststellungen unter Punkt 1 hervorgeht, liegen im Beschwerdefall insbesondere in Gestalt des Neubaus an der…
…30 Abs 2 Z 2 idF vor dem 1. StabG 2012 hat der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen abgesprochen: Im Erkenntnis 98/15/0071 führt er aus, dass Baumaßnahmen, die - als Herstellungsaufwendungen - zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, im Allgemeinen noch nicht den Tatbestand des …
…Anschaffung der Wohnung entrichtet und sind deshalb keine Anschaffungskosten (VwGH 16.11.1993, 93/14/0125); sie stellen laufende Aufwendungen dar und dürfen nicht als Anschaffungskosten bei der Einkünfteermittlung berücksichtigt werden (Pamperl, ImmoESt: Leitfaden2, Pkt. 4.6.2.3.). b. Herstellungsaufwendungen ändern die Wesensart des…
…der Nutzungswert des Gebäudes werde "dann wesentlich erhöht, wenn das Gebäude auf Grund der durchgeführten Investitionen zB durch Erzielung höherer Einnahmen (Kategorieanhebung usw.) besser nutzbar ist bzw. wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht und modernisiert werden, ohne dass infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes Herstellungsaufwand…
…die Wesensart eines Gebäudes ändern und somit zu aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand führen, liegen etwa bei Anbau, Umbau größeren Ausmaßes, Gebäudeaufstockung oder ähnlichem vor (vgl. VwGH 10.06.1987, 86/13/0167). Erhaltungsaufwand liegt demgegenüber insbesondere dann vor, wenn vorhandene Teile eines Wirtschaftsgutes ausgetauscht werden. Der Umstand…
…Satz EStG 1988 ergebe sich, dass Baumaßnahmen, die zu einer Änderung der Wesensart des Gebäudes führten, bei der Ermittlung der Höhe der ImmoESt zu berücksichtigen seien, im allgemeinen aber noch nicht zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales des selbst hergestellten Gebäudes ausreichten. Die wesentliche Verbesserung beziehe sich…
…F. MRG) unterliege und die Ausstattung zwischen der Kategorie B und C liege. Die Mieter hätten zudem die im Zusatz zum Mietvertrag angeführten Eigenleistungen erbracht. Durch den Umbau habe sich das Einfamilienhaus zu einem Mietobjekt gewandelt. Die Wesensart des Gebäudes habe sich maßgeblich geändert, es…
…verstehen, die entweder (als Änderung der Wesensart des Gebäudes) zu aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand auf dieses Wirtschaftsgut "Gebäude" führen oder sich als Gebäudeerhaltung (Instandhaltung, Instandsetzung, vgl. etwa § 28 Abs. 2 EStG 1988) darstellen. Von Fällen reiner Dienstleistungen in Form der Planung und Überwachung der Gebäudeerrichtung abgesehen (vgl…
…Herstellungsaufwendungen - zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, im Allgemeinen noch nicht den Tatbestand des "selbst hergestellten Gebäudes" erfüllen. Ein selbst "hergestelltes Gebäude" im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 liegt nur dann vor, wenn Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines…