…NoVAG 1991 entsteht die Steuerschuld bei Verwendung eines Fahrzeuges, das nach dem KFG 1967 zuzulassen wäre, mit dem Zeitpunkt der Einbringung in das Inland und durch die Änderung der Rechtslage (siehe oben) am dem der Veröffentlichung der reformierten Bestimmung folgenden Tag, dem 24. April 2014…
…NoVAG 1991 entsteht die Steuerschuld bei Verwendung eines Fahrzeuges, das nach dem KFG 1967 zuzulassen wäre, mit dem Zeitpunkt der Einbringung in das Inland und durch die Änderung der Rechtslage (siehe oben) am dem der Veröffentlichung der reformierten Bestimmung folgenden Tag, dem 24. April 2014…
…Beschwerdeeinwendungen F. 1. Mangelhaftigkeit des Verfahrens Mit Vorhalten (Ersuchen um Ergänzung) vom 01.04.2016 sowie vom 16.02.2017 wurde der Bf. vom Finanzamt über die Änderung des KFG in Kenntnis gesetzt. „Mit April 2014 wurde die Rechtslage des § 82 Abs. 8 KFG 1967…
…kann aber angesichts des Umstandes, dass der Beschwerdeführer über keinen nachvollziehbaren dauernden Standort in Deutschland verfügte, dahingestellt bleiben. Jedenfalls wurde ein Nachweis, dass das Fahrzeug zu einem anderen Standort im Ausland ein engere Verknüpfung dergestalt hatte, dass von diesem Ort aus hauptsächlich über das Auto…
…engeren Sinn) (zur Begrifflichkeit allgemein siehe z.B. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 Rz 4). Diese Überwachungsmaßnahmen können zur Interaktion der Organwalter mit Auskunftspersonen führen (vgl. z.B. § 7f Abs. 1 Z. 2 AVRAG) und können auch, je nach Rechtslage, auch zwangsbewehrt sein (vgl. z.B. …
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung getroffen werden konnte. 8. Die Verpflichtung der Beschwerdeführerin auf Kostenersatz nach § 35 VwGVG (Kosten im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) gründet sich auf die gegebene Rechtslage, wonach im Falle einer Zurückweisung die belangte Behörde als obsiegende…
…Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, bei Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern (hier offenkundig: die Bezirksverwaltungsbehörden, siehe § 111 Abs. 2 ASVG, § 71 AlVG, § 333 Abs. 1 GewO und § 7m Abs. 2 f AVRAG), einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, fällt, wobei solches…
Zur Akteneinsicht, welche der einschreitenden E-GmbH nach ihrem Vorbringen verweigert worden ist, ist auf die eingangs dargelegte Rechtslage zu verweisen. War die einschreitende GmbH nicht vertretungsbefugt, durfte ihr im Verwaltungsverfahren aus Rechtsgründen auch keine Akteneinsicht gewährt werden. Das Nichtgewähren einer Akteneinsicht stellt - siehe die…
…kann aber angesichts des Umstandes, dass der Beschwerdeführer über keinen nachvollziehbaren dauernden Standort in Deutschland verfügte, dahingestellt bleiben. Jedenfalls wurde ein Nachweis, dass das Fahrzeug zu einem anderen Standort im Ausland ein engere Verknüpfung dergestalt hatte, dass von diesem Ort aus hauptsächlich über das Auto…
…der Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Streitjahre vom 22. August 1991 nicht saniert. Da sich die Abänderung der Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Streitjahre vom 22. August 1991 als unzulässig erweist, hätte die belangte Behörde diese Bescheide im Rechtsmittelverfahren aufheben müssen. In Verkennung der Rechtslage…
…Wesentlichen aus der vorliegenden unstrittigen Aktenlage, insbesondere aus den oben näher bezeichneten Unterlagen. 4.) Rechtslage: Gemäß § 303 BAO, BGBl Nr 194/1961 idgF kann (1) ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch…
…Abgabe der entsprechenden Erklärungen, deren Entrichtung und rechtzeitiger Mitteilung der Änderung in den Verhältnissen jedenfalls hätte vermieden werden können. Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 30. Jänner 2025 wurde der beschwerdeführenden Partei die Stellungnahme des Finanzamtes vom 28. Jänner 2025 übermittelt. Nach Darlegung der Rechtslage und…
…nach Artikel 267 AEUV vorzulegen, ob der Rechtslage nach Artikel 5 Absatz 2 ZK nicht durch Änderung der Zollanmeldungen nach Artikel 78 Absatz 3 ZK nachzukommen sei. In ihrer Stellungnahme vom 28.2.2020 widerspricht die Abgabenbehörde den Darstellungen der Bf . Den Abfertigungsbeamten am do…
…vorliegend aber nicht der Fall sei. Auch der in den Erläuterungen zur Neufassung des § 9 Abs. 1 NGO-G (BGBl I 160/2015) vorgesehene Ausschluss, wonach innerhalb eines Kalenderjahres die gewährten Privilegien nicht aberkannt werden könnten, stütze die Aberkennung infolge Änderung der Rechtslage vor Fristablauf…
…Österreich, in der Zeit ab Mitte Dezember 2013 (vgl. VwGH 11.9.2014, 2013/16/0156). Dieser Tatsachenkomplex hat sich im Verfahren nicht geändert. Damit liegt Sachidentität vor. Auch hat sich die Rechtslage nicht verändert. Die für die Änderung der gegenständlichen Normverbrauchsabgabevorschreibung maßgebliche Novellierung des …
…eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet (Ritz, BAO4 § 116 Tz 1). Die vom Verwaltungsgerichtshof in einem vergleichbaren, einen anderen Abgabepflichtigen betreffenden Fall, getroffene Entscheidung ist weder eine Vorfrage im Sinne der einschlägigen…
…liegt eine Identität der Sache dann vor, wenn weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist. 78. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt der steuerschuldauslösende Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung bis zur Gesetzesänderung per 24…
…neuer Sachverhalt festzustellen und nach der geänderten Rechtslage zu würdigen. Daraus erschließt sich, dass keine Sachidentität vorliegt und es dem BFG verwehrt ist, eine Änderung des Entstehungszeitpunktes der Abgabe bzw der Bemessungsgrundlage für die Abgabe durch Abänderung des Bescheidspruches herbeizuführen. Der angefochtene Bescheid war daher…
…Basis der damaligen Gesetzeslage gehe eine durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BudBG 2011) ab dem Jahr 2012 maßgebliche Änderung der Rechtslage im Zusammenhang mit außerbetrieblichen Einkünften hervor, wonach zwischen Alt- und Neuvermögen unterschieden worden wäre. Für den konkreten Fall bedeute dies, dass sonstige Einkünfte aus der…
…über die erhobene ao. Revision nichts ändern. Insgesamt habe bereits hier eine außergewöhnliche selektive Sachverhalts- und Rechtsprechungsrezeption stattgefunden, die sich in Tatsachenverdrehung und Auslassungen manifestierte. Der Senat habe es nunmehr durch seine unrichtige Darstellung sowohl des Sachverhalts als auch der Rechtslage verunmöglicht, eine Richtigstellung ohne…