…dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich gegeben sein. Weiters wird Entgeltlichkeit vorausgesetzt. Die einzelnen in § 8 Abs. 4 Z 2 KStG genannten Kriterien sind also -die wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage -die wesentliche Änderung in der Organisationsstruktur und -die wesentliche Änderung in der wirtschaftlichen…
…Verlusten der Jahre 2006 bis (anteilig) 2014 im Gesamtausmaß von € 62.695,49 die Vortragsfähigkeit, da im Jahr 2014 ein Mantelkauf im Sinn des § 8 Abs. 4 KStG erfolgt sei. Unbestrittenermaßen sei im Jahr 2014 eine wirtschaftliche und organisatorische Änderung des Geschäftszweckes bzw. der…
…körperschaftlicher Organisationsstruktur - das Transparenzprinzip zur Anwendung gelange. Das habe zur Folge, dass die Kapitalerträge den Anteilsinhabern direkt zugerechnet werden und ein Anspruch der Investmentgesellschaft auf KESt-Rückerstattung nicht bestehe. Hinsichtlich des Rückerstattungsantrages betreffend der im Jahr 2014 einbehaltener KESt sei auf Grund der Änderung der…
…oben Pkt. A.), sowie aller Schließfächer und Tresore bei Banken und anderen Kreditinstituten, welche XA, XF und XC - wohl wiederum alleine oder gemeinsam - zu nutzen befugt gewesen sind (oben Pkt. B.4.): Es existiert wohl ein Hausrecht, nämlich das der jeweiligen Bank bzw. Kreditinstitutes. Dieses…
…auf die betreffende Äußerung bzw. Veröffentlichung für die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen gesetzt wurden; 3. zu einer internationalen Doppelbesteuerung führt, deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung in einem Verständigungsverfahren die Verjährung oder das Fehlen eines Verfahrenstitels entgegensteht. Nachsichtsfähig ist grundsätzlich der Vertrauensschaden…
…Pkt. A.), sowie aller Schließfächer und Tresore bei Banken und anderen Kreditinstituten, zu deren Benützung XA, XE und XC - wohl wiederum alleine oder gemeinsam - zu nutzen befugt gewesen sind (oben Pkt. B.4.): Es existiert wohl ein Hausrecht, nämlich das der jeweiligen Bank bzw. Kreditinstitutes…
…welche von anderen Personen angemietet wurden, Zutritt hatten oder gehabt hätten, zu welchen Sparkonten die oben angeführten Personen identifiziert worden seien, ob [von den genannten Personen] Sparbücher zur Kreditbesicherung hinterlegt worden seien, ob [hinsichtlich der genannten Personen] Geschäftsvorgänge hinsichtlich des An- und [oder] Verkaufes von…
…Pkt. A.), sowie aller Schließfächer und Tresore bei Banken und anderen Kreditinstituten, welche XA, XG und XC - wohl wiederum alleine oder gemeinsam - allenfalls zu nutzen befugt gewesen sind (oben Pkt. B.4.): Es existiert wohl ein Hausrecht, nämlich das der jeweiligen Bank bzw. Kreditinstitutes. Dieses…
…abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 4. Die Körperschaft darf keine…
…oben Pkt. A.), sowie aller Schließfächer und Tresore bei Banken und anderen Kreditinstituten, welche XA, XF und XC - wohl wiederum alleine oder gemeinsam - zu nutzen befugt gewesen sind (oben Pkt. B.4.): Es existiert wohl ein Hausrecht, nämlich das der jeweiligen Bank bzw. Kreditinstitutes. Dieses…
…von Gewinnen nicht aus der Aktenlage (bzw. aus bloßem Zahlenmaterial) ableitbar sei. Vielmehr habe eine (umfassende) Kriterienprüfung iSd. § 2 LVO stattzufinden. Dazu müssten alle erdenklichen Details eines Abgabepflichtigen untersucht, die verrechneten Preise hinterfragt, die Zweckmäßigkeit der Organisationsstruktur analysiert und Außenvergleiche mit anderen Betrieben gezogen werden…
…seine Argumente zu ändern. In den Beschwerden gegen die Feststellungsbescheide Gruppenmitglied 2010, 2011 und 2012 seien keine neuen Argumente vorgebracht worden, sondern sei auf die Beschwerde zum Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2009 verwiesen worden, weswegen die Beschwerden abzuweisen gewesen seien. Antrag auf Vorlage der Beschwerden an und…
…Diskothek 1***" [eine Diskothek]). Als gewerberechtlicher Geschäftsführer fungiert ***Natürliche Person 2***. 1.1.8. Die von der ***GmbH 6*** betriebenen Lokale ***Diskothek 2***, ***Diskothek 6*** und ***Lokal 1*** werden - gemeinsam mit anderen der bei Punkt 1.1 angeführten Lokale (zB ***Diskothek 7***, ***Diskothek 3***, ***Marke*** **…
…Diskothek 1***" [eine Diskothek]). Als gewerberechtlicher Geschäftsführer fungiert ***Natürliche Person 2***. 1.1.8. Die von der ***GmbH 6*** betriebenen Lokale ***Diskothek 2***, ***Diskothek 6*** und ***Lokal 1*** werden - gemeinsam mit anderen der bei Punkt 1.1 angeführten Lokale (zB ***Diskothek 7***, ***Diskothek 3***, ***Marke*** **…
…Diskothek 1***" [eine Diskothek]). Als gewerberechtlicher Geschäftsführer fungiert ***Natürliche Person 2***. 1.1.8. Die von der ***GmbH 6*** betriebenen Lokale ***Diskothek 2***, ***Diskothek 6*** und ***Lokal 1*** werden - gemeinsam mit anderen der bei Punkt 1.1 angeführten Lokale (zB ***Diskothek 7***, ***Diskothek 3***, ***Marke*** **…
…keine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt sei, da die Übergabe nicht an der Abgabestelle Top 3 (Firmensitz, Postabgabestelle) erfolgte, sondern offenbar im baulich getrennten Nebengebäude Top 2 (Werkstatt). Eine Zustellung an einen anderen Ort als jenem der Abgabestelle sehe das Zustellgesetz nicht vor, insbesondere wenn die Übergabe…
…keine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt sei, da die Übergabe nicht an der Abgabestelle Top 3 (Firmensitz, Postabgabestelle) erfolgte, sondern offenbar im baulich getrennten Nebengebäude Top 2 (Werkstatt). Eine Zustellung an einen anderen Ort als jenem der Abgabestelle sehe das Zustellgesetz nicht vor, insbesondere wenn die Übergabe…
…a erster Teilabsatz KfzStG beträgt die Steuer je Monat bei allen anderen Kraftfahrzeugen (das sind alle Kraftfahrzeuge, die keine Krafträder sind) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors für die ersten 66 Kilowatt…
…die im Schätzungsverfahren gemäß § 184 BAO ermittelte Aufteilung der Entgelte für 2008 bis 09/2010 dargestellt. Die Änderungen der Entgelte als Folge der Anwendung einer linearen Methode nach den Verkaufspreisen wurden durch eine Excel-Tabelle für 2008 bis 6/2010 dokumentiert. Für den Zeitraum 07…
…die UST betreffendes Finanzvergehen begangen. Die letzten Änderungen in den UST-Richtlinien bestätigen das ausdrücklich." Der Beschwerdeführer verweist dann nachfolgend direkt auf die Umsatzsteuerrichtlinien. Zur Rechtsqualität von Richtlinien ist wie folgt zu amplifizieren: Als Adressaten des Erlasses werden genannt: Bundesministerium für Finanzen; Steuer- und Zollkoordination…