…nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen gemäß Art 6 EMRK ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), RZ 2010, 103): In seinem Grundsatzurteil EGMR 29…
…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…
…nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen gemäß Art 6 EMRK ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), RZ 2010, 103): In seinem Grundsatzurteil EGMR 29…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R über die Beschwerde des Bf, Adr, gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 67) vom 27.01.2016, MA 67-PA-GZ2, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien…
…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…
…2015 brachte der Bf. vor, die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers vom 10.3.2015 verstoße gegen den Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“ und damit gegen Art. 6 EGMRK. Der Schuld- und Strafausspruch des in der Folge ergangenen und dem Bf. nachweislich mittels eingeschriebener…
…konnte dem Bf. nachgewiesen werden. Ein Einstellungsgrund nach § 45 Abs 1 Z 1 VStG liegt daher nicht vor. II. „Nemo tenetur se ipsum accusare“ ist das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu bezichtigen. Wird dieses Recht in einem Verfahren nicht verletzt, ist dieses…
…VwGH 7. 9. 1990, 89/14/0261, ÖStZB 1991, 206). Der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" gilt im finanzgerichtlichen Verfahren nicht (Ehrke-Rabel , Rechtsmittelverfahren im Abgabenrecht, 2.Auflage, Rz 3.138) Nach § 166 BAO kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des…
…der Verfahrensergebnisse. Die ordnungsgemäß geladene Beschuldigte hat einer Vorladung zu einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich Folge zu leisten, allerdings steht es ihr in Ansehnung des Grundsatzes "nemo tenetur se ipsum accusare" frei, sich zu dem zur Last gelegten Finanzvergehen zu äußern oder zur Sache nichts auszusagen…
…Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen gemäß Art 6 EMRK ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), RZ 2010, 103; EGMR 08…
…Abschleppunternehmen zeigt, war diesem innerhalb weniger Stunden nach Auftragserteilung ein Abschleppen des Fahrzeugs möglich und wurde die Schlüsselübergabe durch den Ehegatten des Bf organisiert. Wenn sich die Bf auf den Rechtsgrundsatz "Nemo tenetur se ipsum accusare" ("Niemand kann gezwungen werden sich selber anklagen") beruft, ist…
…4 FinStrG) verbunden sei. Der Grundsatz des "Nemo tenetur se ipsum accusare" schließe die Festsetzung einer Zwangsstrafe nicht erst ab der förmlichen Einleitung eines Strafverfahrens aus, sondern bereits ab dem Hervorkommen eines strafrechtlichen Verdachts (FA-Vorlagebericht OZ 1- OZ 3). In einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung (BVE…
…in der mündlichen Verhandlung bestehen. Einer Vorladung zur mündlichen Verhandlung habe der Beschuldigte grundsätzlich Folge zu leisten, wobei ihm allerdings im Hinblick auf den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" freistehe, sich zur Anschuldigung zu äußern oder zur Sache nichts auszusagen. Der Beschuldigte könne daher…
…nicht gegen das Recht verstößt, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (siehe auch Reiter, Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst beschuldigen zu müssen gemäß Art 6 EMRK ("Nemo tenetur se ipsum accusare"), RZ 2010, 103). Die Erteilung der Lenkerauskunft gemäß…
…brachte auch nicht vor, sie sei der geforderten Lenkerauskunft innerhalb der zweiwöchigen Auskunftsfrist nachgekommen, erblickt aber in der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers einen Verstoß gegen den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" und damit gegen Art. 6 EMRK. Mit der Frage, ob die Einholung…
…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…
…auf das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 24.5.2016, RV/7500488/2016, das der diesbezüglichen Beschwerde mit umfangreich begründetem Hinweis auf den Grundsatz des „nemo tenetur se ipsum accusare“ stattgab, vertrauen habe dürfen. Dazu ist festzustellen, dass die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers am 2…
…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…
…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…
…beschuldigen, ist kein absolutes Recht und kann aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Die Verletzung des Grundsatzes „nemo tenetur se ipsum accusare“ ist in der Rechtsprechung des EGMR nach Art eines beweglichen Systems beurteilt worden, wobei Kriterien wie Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das…