…Ritz, taxlex 2015, 204). Die materielle Rechtskraft besteht in der Bindung der Behörden an einen einmal erlassenen, formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung; VwGH 17.4.2008, 2007…
…Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen, d.h. das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft (s. Wolfgang Bichler in ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit…
…Bundesfinanzgericht (auch nur: Finanzgericht oder Gericht) fortgesetzten Verfahrens hegte das Gericht Bedenken, ob nicht eine mögliche Verletzung des auch die Steuergesetzgebung tragenden Grundsatzes “ne bis in idem“ gegeben ist und der Erlassung des hier zu beurteilenden Bescheides eine res iudicata, also eine bereits entschiedene Sache…
…Betracht (vgl. VwGH 23.9.2010, 2010/15/0108). Durch eine in Rechtskraft erwachsene meritorische Aufhebung eines Bescheides liegt somit "res iudicata" vor, welche eine neuerlichen Bescheiderlassung in derselben Sache aufgrund des Grundsatzes " ne bis in idem ", einem Grundprinzip der österreichischen Rechtsordnung, verhindert. Die Sache…
…aus dem Akteninhalt und wird der Entscheidung zugrunde gelegt. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in ständiger Rechtsprechung judiziert ist auch im Abgabenverfahren davon auszugehen, dass in derselben Sache nur einmal abzusprechen und der Grundsatz " ne bis in idem" anzuwenden ist (VwGH 17.10.1974, 1818/73…
…29 Abs. 6 FinStrG und stützt sich auf die nachfolgenden Rechtsausführungen. 2 Rechtliche Beurteilung 2.1 Verstoß gegen ne bis in idem Mit Erkenntnis des BFG vom 18.5.2017 wurde über gegenständlichen Sachverhalt bereits rechtskräftig abgesprochen. Gemäß des im Verfassungsrang stehenden Art. 4 des…
…3 lit. a BAO). Durch die nach der Betriebsprüfung neuerlich ergangenen Bescheide vom 24.7.2013 hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2005 - 2011 hat die Behörde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, den Beschwerden ist daher für diese Jahre stattzugeben. Aus einer Vielzahl von…
…Sache erlassen. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs gilt der aus § 68 Abs. 1 AVG ableitbare Grundsatz, dass über ein und dieselbe Verwaltungssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist ("ne bis in idem") ebenso im Abgabenverfahren (vgl. z.B. VwGH 24.04.2015, 2011/17/0244)…
…17/0224) gilt der aus § 68 Abs. 1 AVG ableitbare Grundsatz, dass über ein und dieselbe Verwaltungssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist („ne bis in idem“), auch im Abgabenverfahren (so auch VwGH 18.9.2002, 98/17/0281). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung…
…Einkommensteuer 2009 festgesetzt. Indem das FA in ein und derselben Sache (Einkommensteuer 2009) zwei Mal entschieden hat, hat es gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen. Der in Beschwerde gezogene Einkommensteuerbescheid 2009 vom 23.4.2012 war daher ersatzlos aufzuheben. Das Finanzamt hat auch…
In der Beschwerdevorlage des FA betreffend u.a. die Beschwerde gegen E 2011 hat das Finanzamt lediglich gemeint, die Tätigkeit werde in Österreich ausgeübt und verwertet. Mit diesem Vorbringen wird lediglich das vom steuerlichen Vertreter des Bf ohnedies nicht in Abrede gestellte Vorliegen von beschränkt…
…Abs. 6 FinStrG und stützt sich auf die nachfolgenden Rechtsausführungen. 2 Rechtliche Beurteilung 2.1. Verstoß gegen ne bis in idem Mit Erkenntnis des BFG vom 27.4.2017 wurde über gegenständlichen Sachverhalt bereits rechtskräftig abgesprochen. Gemäß des im Verfassungsrang stehenden Art. 4 des 7…
…Begründung vermuten lassen, dass die Stellungnahme des Beschuldigten vom 03.07.2018 vom Spruchsenat vollkommen ignoriert und nicht berücksichtigt wurde, die Ausführungen bezüglich des Verbotes der Doppelbestrafung „ ne bis in idem“ nicht rechtskonform sind und aktenwidrig dargestellt wurde. Wir stellen daher den Beschwerdeantrag, das angefochtene…
…verwiesen. Offensichtlich hat auch hier der Spruchsenatsvorsitzende ohne weitere Prüfung die Ausführungen aus der Strafverfügung vom 15.1.2018 abgeschrieben. 3.4. Doppelbestrafungsverbot „ne bis in idem“ Eine sogenannte „anonyme Anzeige: mit Aufgabedatum vom x.x.x, eingelangt beim Zollamt Ort am x.x.x…
…Sachverhalte durchgeführt wurde, sodass das nunmehrige Strafverfahren nicht der Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft im Sinne der oben zitierten Bestimmung der EMRK widerspricht und somit keinen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" darstellt. Der Verteidiger hat in der mündlichen Beschwerdeverhandlung den Antrag gestellt, Z2 …
…vom 18. August 2016 in der gleichen Angelegenheit eine sachgleiche (neue) Entscheidung erlassen hat, hat es gegen das zu beachtende Wiederholungsverbot, gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen. Das BFG musste daher den Bescheid des Zollamtes vom 18. August 2016, Zahl: aa, ersatzlos aufheben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse, vertreten durch Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft Dkfm. Dr. Karl Koller KG, Josef-Pirchl-Straße 18, 6370 Kitzbühel, über die Beschwerde vom 18.9.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn E., geb., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Hubert Wagner LLM, Wattmanngasse 8/5, 1130 Wien, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…wird unter dem Titel "formelle Berufungsgründe" im Wesentlichen vorgebracht, das Zollamt verstoße mit der neuerlichen Entscheidung in einer von ihr selbst erledigten rechtskräftigen Sache gegen den im Abgabenverfahren geltenden Grundsatz "ne bis in idem". Es betreffe der mit dieser Berufung angefochtene Bescheid den exakt selben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf.-GmbH, vertreten durch Feilenreiter & Co Wirtschaftsprüfungs GesmbH, Wiesackstraße 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 09.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 08…