…Ritz, taxlex 2015, 204). Die materielle Rechtskraft besteht in der Bindung der Behörden an einen einmal erlassenen, formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung; VwGH 17.4.2008, 2007…
…Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen, d.h. das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft (s. Wolfgang Bichler in ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit…
…am 19. November 2007 eingebrachten Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe von Jänner 2007 bis Juli 2007 erneut mit Abweisungsbescheid vom 22. November 2007 entschieden. Damit wurde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen. Der Abweisungsbescheid vom 22. November 2007 ist daher aufzuheben bzw. der…
…Berufung wurde erwogen: Anträge sind unter anderem dann zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache die Abgabenbehörde bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden…
…Rechtskraft bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft besteht in der Bindung der Behörden an einen einmal erlassenen, formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung)…
…Bundesfinanzgericht (auch nur: Finanzgericht oder Gericht) fortgesetzten Verfahrens hegte das Gericht Bedenken, ob nicht eine mögliche Verletzung des auch die Steuergesetzgebung tragenden Grundsatzes “ne bis in idem“ gegeben ist und der Erlassung des hier zu beurteilenden Bescheides eine res iudicata, also eine bereits entschiedene Sache…
…wie bereits oben ausgeführt - am angezogenen Wiederaufnahmegrund. Bei der Beurteilung der Frage, ob durch die Erlassung des nunmehr bekämpften Wiederaufnahmebescheides im zweiten Rechtsgang der Grundsatz "ne bis in idem" verletzt worden ist, geht der erkennenden Senat von nachstehender Faktenlage aus: In dem im Gefolge der…
…des Verfahrensbescheides im Rechtsmittelverfahren von Relevanz, für die Beurteilung der Zulässigkeit einer neuerlichen Wiederaufnahme im Lichte von "res iudicata" und "ne bis in idem" ist dieser Aspekt allerdings nicht wesentlich. Der VwGH hat diesbezüglich etwa in seinem Erkenntnis vom 20.7.1999, 97/13/0131…
…Betracht (vgl. VwGH 23.9.2010, 2010/15/0108). Durch eine in Rechtskraft erwachsene meritorische Aufhebung eines Bescheides liegt somit "res iudicata" vor, welche eine neuerlichen Bescheiderlassung in derselben Sache aufgrund des Grundsatzes " ne bis in idem ", einem Grundprinzip der österreichischen Rechtsordnung, verhindert. Die Sache…
…aus dem Akteninhalt und wird der Entscheidung zugrunde gelegt. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in ständiger Rechtsprechung judiziert ist auch im Abgabenverfahren davon auszugehen, dass in derselben Sache nur einmal abzusprechen und der Grundsatz " ne bis in idem" anzuwenden ist (VwGH 17.10.1974, 1818/73…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl als weitere Mitglieder des…
…überhaupt - verhängt werden könne. Auf Grund der Personenidentität des Geschäftsführers und des Alleingesellschafters (nach dem Grundsatz "ne bis in idem") sei dies denkunmöglich. Sowohl die XY-GmbH als auch der Beschwerdeführer seien ihren abgabenrechtlichen Pflichten stets gewissenhaft und pünktlich nachgekommen. Der Beschwerdeführer würde keine Vorstrafen…
…ein nunmehr erneutes Strafverfahren nach dem Grundsatz von Art. 4 7. ZPK EMRK ("ne bis in idem") aus. Sowohl das Jahr 2007 wie auch 2008 sei aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht rechtskräftig abgeschlossen, sämtliche USt-Forderungen des Finanzamtes für den vorliegenden Zeitraum seien bezahlt. Der Bf. beantrage…
…29 Abs. 6 FinStrG und stützt sich auf die nachfolgenden Rechtsausführungen. 2 Rechtliche Beurteilung 2.1 Verstoß gegen ne bis in idem Mit Erkenntnis des BFG vom 18.5.2017 wurde über gegenständlichen Sachverhalt bereits rechtskräftig abgesprochen. Gemäß des im Verfassungsrang stehenden Art. 4 des…
…3 lit. a BAO). Durch die nach der Betriebsprüfung neuerlich ergangenen Bescheide vom 24.7.2013 hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2005 - 2011 hat die Behörde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, den Beschwerden ist daher für diese Jahre stattzugeben. Aus einer Vielzahl von…
…Es steht fest, dass zum anhängigen Strafverfahren ein weiteres Strafverfahren anhängig gemacht wurde. Der Führung zweier abgabenbehördlicher Finanzstrafverfahren würde jedoch einen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" darstellen, weil man wegen ein und desselben Deliktes nicht doppelt bestraft werden darf (UFS vom 30…
…Sache erlassen. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs gilt der aus § 68 Abs. 1 AVG ableitbare Grundsatz, dass über ein und dieselbe Verwaltungssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist ("ne bis in idem") ebenso im Abgabenverfahren (vgl. z.B. VwGH 24.04.2015, 2011/17/0244)…
…17/0224) gilt der aus § 68 Abs. 1 AVG ableitbare Grundsatz, dass über ein und dieselbe Verwaltungssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist („ne bis in idem“), auch im Abgabenverfahren (so auch VwGH 18.9.2002, 98/17/0281). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung…
…Einkommensteuer 2009 festgesetzt. Indem das FA in ein und derselben Sache (Einkommensteuer 2009) zwei Mal entschieden hat, hat es gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen. Der in Beschwerde gezogene Einkommensteuerbescheid 2009 vom 23.4.2012 war daher ersatzlos aufzuheben. Das Finanzamt hat auch…
In der Beschwerdevorlage des FA betreffend u.a. die Beschwerde gegen E 2011 hat das Finanzamt lediglich gemeint, die Tätigkeit werde in Österreich ausgeübt und verwertet. Mit diesem Vorbringen wird lediglich das vom steuerlichen Vertreter des Bf ohnedies nicht in Abrede gestellte Vorliegen von beschränkt…