…welche zu berücksichtigen seien. Der Bf. habe im Jahr 2017 Krankengeld in Höhe von Schweizer Franken 56.485,00 erhalten. Laut Lohnsteuerrichtlinien RZ 1172 seien ein Siebentel des Krankengeldes als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen. Es werde um Korrektur des eingestellten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baldauf & Eberle Wirtschaftstreuhand OG, Innsbrucker Straße 8, 6600 Reutte über die Beschwerde vom 19. Dezember 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) betreffend…
…Bezüge im Veranlagungsverfahren hätten die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sei ein Siebentel des Krankengeldes gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 und 6 % dieses…
…Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) zu beurteilen. Die tatsächliche Besteuerung des im Inland zu besteuernden Betrages erfolgt im Jahr des Zuflusses nach innerstaatlichen Bestimmungen. Der Bonus gilt als sonstiger Bezug. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG setzt das Vorhandensein eines Jahressechstels…
…und Verpachtung in Höhe von 2.051,42 € weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 27.059,78 Euro. Dieser Betrag sei als sonstiger Bezug im Sinne des § 67 EStG 1988 zu versteuern. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung gab die Steuervertretung erläuternd an…
…eine Bank, hat ihren Dienstnehmern zinsverbilligte Darlehen gewährt und die monatlich abgerechnete Zinsersparnis als laufenden Bezugsteil versteuert. Im Zuge einer bei der Bf. durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat das Prüfungsorgan die Auffassung, dass diese Zinsersparnis als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988…
…da diese Unterlagen nicht mehr vorliegen. Im Beschwerdezeitraum (2014-2016) werden die Sales Boni quartalsweise abgerechnet und zwar 6 Teile "Laufend" (sechstelerhöhend) sowie 1 Tel als sonstiger Bezug. Diese Vorgehensweise war mit den einzelnen Dienstnehmern abgestimmt." Dieses Schreiben wurde der belangten Behörde zur Abgabe einer…
…in der beiliegenden Aufstellung „AB Bezüge 2013“ Sonderzahlungen von 6.277,72 €. Schlüsseln Sie die Beträge, für die Sie eine begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug beantragen, im Einzelnen auf.“ Mit Eingabe vom 24.07.2019 beantwortete der Bf dieses Schreiben durch seine steuerliche Vertreterin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. August 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 12. August 2019 betreffend Einkommensteuer 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
…die nächsten 24.380 Euro 6 %, 3. Für die nächsten 25.000 Euro 27 %, 4. Für die nächsten 33.333 Euro 35,75 %. Arbeitslohn kann als laufender oder als sonstiger Bezug gezahlt werden. Als sonstige Bezüge im Sinn des § 67 EStG 1988 sind solche anzusehen…
…Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug…
…aus der angeschlossenen Lohnabrechnung sei ersichtlich, dass das Pauschale als einmalige Sonderzahlung ausbezahlt worden sei, die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug beantragt. 3. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab. Beim strittigen Umzugspauschale handle es sich um einen Kostenersatz für Umzugskosten und…
…laufende Bezug, der zusammen mit dem sonstigen Bezug ausgezahlt wird, bereits zu berücksichtigen. Wird ein sonstiger Bezug in einem Kalenderjahr vor Fälligkeit des ersten laufenden Bezuges ausgezahlt, ist dieser erste laufende Bezug in seiner voraussichtlichen Höhe auf das Kalenderjahr umzurechnen. Steuerfreie laufende Bezüge gemäß § 3…
…zum laufenden Lohn ausbezahlte Weihnachtsgeld iHv € 1.300,- (VJ 2021) bzw € 2.250,- (VJ 2022) könne als sonstiger Bezug berücksichtigt werden. Mit Beschwerde vom 28.4.2023 betreffend den Einkommensteuerbescheid 2021 und Beschwerde vom 20.6.2024 betreffend den Einkommensteuerbescheid 2022 brachte die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Jakob Schmalzl Schwechater Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H., Bruck-Hainburger Straße 1, 2320 Schwechat, über die Beschwerde vom 3. Juni 2019 (Eingangsstempel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 14. Juni 2012, betreffend Einkommensteuer 2010 (Arbeitnehmerveranlagung), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird…
…Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2.000 € beträgt. Für die Beurteilung als sonstiger Bezug kommt es demnach darauf an, dass sich dieser sowohl durch den Rechtstitel, auf den sich der Anspruch begründet…
…bei den Dienstnehmern jeden Monat in gleicher Höhe abgerechnet. Wird das Weihnachts- und Urlaubsgeld auf die einzelnen Lohnzahlungszeiträume aufgeteilt und monatlich mit dem laufenden Bezug ausbezahlt, verliert es die Qualifikation als sonstiger Bezug nach § 67 Abs. 1 EStG und ist nach dem Tarif als laufender…
…Prozentsatz ist auf halbe Prozentpunkte kaufmännisch zu runden. (3) Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist vom aushaftenden Kapital zu berechnen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 10 des Einkommensteuergesetzes 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 3. Mai 2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge…