…welche zu berücksichtigen seien. Der Bf. habe im Jahr 2017 Krankengeld in Höhe von Schweizer Franken 56.485,00 erhalten. Laut Lohnsteuerrichtlinien RZ 1172 seien ein Siebentel des Krankengeldes als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen. Es werde um Korrektur des eingestellten…
…den angefochtenen Bescheiden in dem nach dem Familienstand höchstmöglichen Ausmaß berücksichtigt. Hinsichtlich des noch strittigen Punktes, der Versteuerung des herausgerechneten 13. Monatsbezuges als "Sonstiger Bezug" im Sinne des § 67 Abs. 1 EStG lautet die Gesetzeslage: Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber…
…als die "Fitnessprämie" (im Betrag von 1.200 DM bzw. 8.462,64 S) als Sonstiger Bezug iSd § 67 EStG besteuert wurde. Nach einer weiteren die "Schichtzulage" betreffenden Vorsprache der Berufungswerberin (vom 16.12.2002) und einem (unbeantwortet gebliebenen) Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 4.2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baldauf & Eberle Wirtschaftstreuhand OG, Innsbrucker Straße 8, 6600 Reutte über die Beschwerde vom 19. Dezember 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) betreffend…
…Bw.) unter der LOA 783 monatlich abgerechnete Zinsersparnis sei als laufender Bezug behandelt worden. Dieser Rechtsauffassung könne nicht zugestimmt werden. Beitragsrechtlich liege zwar ein laufender Bezug vor, steuerrechtlich sei die Zinsersparnis aber als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988 abzurechnen…
…soweit die sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 8.500,00 S (620,00 €) übersteigen, 6% (§ 67 Abs. 1 EStG 1988). Arbeitslohn kann als laufender oder als sonstiger Bezug gezahlt werden. Sonstige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 EStG 1988 liegen nur dann vor…
…Bezüge im Veranlagungsverfahren hätten die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sei ein Siebentel des Krankengeldes gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 und 6 % dieses…
…Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) zu beurteilen. Die tatsächliche Besteuerung des im Inland zu besteuernden Betrages erfolgt im Jahr des Zuflusses nach innerstaatlichen Bestimmungen. Der Bonus gilt als sonstiger Bezug. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG setzt das Vorhandensein eines Jahressechstels…
…und Verpachtung in Höhe von 2.051,42 € weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 27.059,78 Euro. Dieser Betrag sei als sonstiger Bezug im Sinne des § 67 EStG 1988 zu versteuern. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung gab die Steuervertretung erläuternd an…
…eine Bank, hat ihren Dienstnehmern zinsverbilligte Darlehen gewährt und die monatlich abgerechnete Zinsersparnis als laufenden Bezugsteil versteuert. Im Zuge einer bei der Bf. durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat das Prüfungsorgan die Auffassung, dass diese Zinsersparnis als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…
…Mitgliedsstaaten bzw. Abkommensstaaten stelle als Folge des Fehlens einheitlicher Steuersätze keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Umso mehr müsse dies gelten, wenn ein sonstiger Bezug im Ausland als Folge des Fehlens einer vergleichbaren ausländischen Befreiungsbestimmung nicht gewährt werde. Da es sich bei § 67 Abs. 1…