…Behörde. Sache des Verfahrens - Anwendung § 295 Abs. 4 aufgrund des Erkenntnisses des VfGH vom 25.2.2020, E 2892/2019 - 11 Mit Bescheid vom 7.12.2007 erließ die Abgabenbehörde einen gem. § 295 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 1999. Die Änderung erfolgte aufgrund der bescheidmäßigen Feststellung des…
…die Sache des seinerzeitigen Wiederaufnahmeverfahrens mit Bescheid vom 9.2.2009 und durften somit nicht nochmals als Wiederaufnahmegründe dienen. Weil daher im zweiten Wiederaufnahmeverfahren keine anderer relevanter Tatsachenkomplex herangezogen worden ist, erweist sich die mit Bescheid vom 29. November 2010 verfügte, neuerliche Wiederaufnahme des Verfahrens…
…weil eine diesbezügliche Abänderung einer Tatanlastung über die bisherige Sache des Verfahren hinausgehend durch das BFG nicht zulässig ist. Zu den Verkürzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen: Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine…
…basieren die strafbestimmenden Wertbeträge auf einer sehr pauschalen Schätzung, welche sicherlich nicht dem Bestimmtheitsgebot eines ausreichenden Beweises im Sinne des Finanzstrafgesetzes standhält. Dennoch wird aus verfahrensökonomischen Überlegungen "angeboten" den strafbestimmenden Wertbetrag für 2010 und 2011 vereinfachenderweise zu "halbieren", um so die Unabwägbarkeiten wechselseitig auszuräumen (die…
…Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden.  …
…zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus den von ihm gebrauchten Gründen wiederaufnehmen durfte, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Wiederaufnahmegründen zulässig gewesen wäre. Die Beschränkung auf die Sache des Verfahrens schließt es sohin aus, dass das Bundesfinanzgericht neue Wiederaufnahmegründe heranzieht und solcherart…
… 293 bis 303 BAO nicht möglich sein kann, den verfahrensrechtlichen Tatbestand ("Verfahrenstitel") im Beschwerdeverfahren auszutauschen, weil dies unzweifelhaft die "Sache" des Beschwerdeverfahrens überschreiten würde, muss im Sinne des erwähnten vom Gesetzgeber intendierten Gleichklangs dasselbe auch bei Bescheiden gemäß § 201 BAO gelten. Insgesamt konnte das Gericht…
…Ra 2015/16/0069). Einen anderen Sachverhaltskomplex (also Gegenstand des Verfahrens vor der Abgabenbehörde) darf das Verwaltungsgericht dabei allerdings nicht annehmen. "Sache" ist die Angelegenheit, die den durch den Spruch des bekämpften Bescheides zum Ausdruck gebrachten Inhalt des Verfahrens gebildet hat. (vgl VwGH 27.9…
…der Antrag des Beschwerdeführers unzweifelhaft ein Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO. Die Abgabenbehörde hat somit nicht über diesen (die Sache des Verfahrens bildenden) Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO abgesprochen, sondern über eine nicht antragsgegenständliche (und daher nicht die Sache des Verfahrens bildende) Verfahrenswiederaufnahme…
…was vom Vorsitzenden des Spruchsenates mündlich verkündet wurde. Damit war allen Parteien die Sache des Verfahrens, nämlich eine grob fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG, klar. Festgestellter Sachverhalt: Am 9.5.2017 verursachte Herr ***Bf1*** als Lenker des Personenkraftwagens mit dem amtlichen…
…unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Rechtliche Beurteilung: Objektiv ist aufgrund des hg…
…des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Spittal Villach, StrNrn. 061/2015/00320-001 und 002, Amtsbeauftragte Mag. Verena Zoff, Bakk., im Verfahren über die Beschwerden der Amtsbeauftragten vom 20. September 2017 und der Beschuldigten vom 28. September 2017 betreffend ihre eigene Sache, aber auch betreffend die Sache…
…2015, Ra 2015/16/0069). Einen anderen Sachverhaltskomplex (also Gegenstand des Verfahrens vor der Abgabenbehörde) darf das Verwaltungsgericht dabei allerdings nicht annehmen. "Sache" ist die Angelegenheit, die den durch den Spruch des bekämpften Bescheides zum Ausdruck gebrachten Inhalt des Verfahrens gebildet hat. (vgl VwGH 27…
…2015, Ra 2015/16/0069). Einen anderen Sachverhaltskomplex (also Gegenstand des Verfahrens vor der Abgabenbehörde) darf das Verwaltungsgericht dabei allerdings nicht annehmen. "Sache" ist die Angelegenheit, die den durch den Spruch des bekämpften Bescheides zum Ausdruck gebrachten Inhalt des Verfahrens gebildet hat. (vgl VwGH 27…
…2015, Ra 2015/16/0069). Einen anderen Sachverhaltskomplex (also Gegenstand des Verfahrens vor der Abgabenbehörde) darf das Verwaltungsgericht dabei allerdings nicht annehmen. "Sache" ist die Angelegenheit, die den durch den Spruch des bekämpften Bescheides zum Ausdruck gebrachten Inhalt des Verfahrens gebildet hat. (vgl VwGH 27…
…wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen oder wurde er vor Einleitung des Verfahrens erlassen, so ist das Verfahren einzustellen. (3) Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf…
…2024 für das Beschwerdeverfahren betreffend Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, vom 4. April 2023 den Beschluss: Der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO wird wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist…
…Neufestsetzung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2008 die Verjährung entgegensteht. 3. Die gegenständlich angefochtene Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Körperschaftsteuer für das Jahr 2008 erfolgte von Amts wegen. Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die Sache, über die das Bundesfinanzgericht gemäß …
…kann." Die "Sache" und damit der Gegenstand des Verfahrens vor dem BFG wird bei antragsgebundenen Verwaltungsakten wie einem Erstattungsverfahren nach § 17 GrEStG somit durch den Antrag und den darin geltend gemachten anspruchsbegründenden Sachverhalt bestimmt. Hier wurde - anders als im Beschwerdefall des Erk 20.10.2017…
…5, 6 u.a.“ Feststellungen getroffen worden seien, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machten. In den einzelnen Textziffern wurde Folgendes dargestellt: Tz 1 R + B Kosten/Dienstleistungen: Diesbezüglich wurde auf Punkt 1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung der Außenprüfung…