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6 Treffer657 msnur geltende Fassungen
2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

…3-IV/4/86, AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben, da dessen Regelungsinhalt vom Wortlaut des Art. 16 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Weisungen darüber, wie er seinen Arbeitsablauf zu gestalten hat und besitzt der Vertretene hierüber auch Kontrollrechte, spricht dies für ein Abhängigkeitsverhältnis (OECD-MK Art. 5 Z 104 zweiter Satz). Auch Kapitalgesellschaften können die Funktion eines abhängigen Vertreters innehaben (OECD-MK Art. 5 Z 86). Daher…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…wirtschaftlichen Eigentümer gesondert zu prüfen. Die erfolgreiche Feststellung eines oder mehrerer wirtschaftlicher Eigentümer nach der ersten oder zweiten Fallgruppe befreit daher nicht von der Verpflichtung zur Feststellung allfälliger weiterer wirtschaftlicher Eigentümer nach den verbleibenden Fallgruppen. Es sind daher alle natürlichen Personen, die die Voraussetzungen einer…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

… 2 Z 1 lit. b sublit. aa WiEReG gelten bei offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschaftern die geschäftsführenden Gesellschafter als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Vereinbarungen (unabhängig von deren Umfang), die direkt auf Ebene des zu meldenden Rechtsträgers bestehen (sich also entweder direkt auf die Anteile des meldenden Rechtsträgers beziehen oder - im Falle von Nominee-Direktoren - die Geschäftsführung des zu meldenden Rechtsträgers betreffen). Nominee-Vereinbarungen auf übergeordneten Ebenen sind nicht…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…allen Gesellschaftern unterzeichnete Erklärung oder eine firmenmäßig gezeichnete Erklärung der Gesellschaft über die Beteiligungsverhältnisse oder die Anwendung des § 109 Abs. 1 zweiter Satz UGB. Gesellschaftsverträge bzw. Gründungsdokumente von Personengesellschaften sind im Meldeformular zum Compliance-Package unter den eigens dafür vorgesehenen Dokumentenarten "Gesellschaftsvertrag" bzw. "Gründungsdokument" hochzuladen…