…MRG, außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.3.3. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1350: Bestandverträge sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Rz 1351: Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe …
…Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 GebG die Vertragsteile (siehe Rz 1176 ff). Randzahlen…
…Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition der Zession. Es ist daher auf jene des § 1392 ABGB zurückzugreifen. Eine Zession ist ein Vertrag zwischen Altgläubiger (Abtretender, Zedent) und Neugläubiger (Übernehmer, Zessionar). Gegenstand der Zession ist die Forderung des Altgläubigers gegenüber einer dritten Person…
…Nachweis bzw. eine Erklärung ist insbesondere die Treuhandvereinbarung: diese wird in der Regel mit einem Abtretungsanbot des Treuhänders an den Treugeber kombiniert und als Notariatsakt errichtet ansonsten kann diese als zweiseitiges Rechtsgeschäft schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Der Regelfall ist ein schriftlicher Vertrag, der sowohl…
…Ausübung begründet schon unmittelbar die vertraglichen Pflichten. Im Unterschied zum bloßen Offert, welches lediglich ein Element eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes ist, wird im Optionsvertrag bereits Konsens über den Inhalt des künftigen Vertrages erzielt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerungsoption nichts anderes als die…
…anderen Gründen diesen Vermögenswerten zuzuordnen sind. 27.6.3. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1487: Ehepakte sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1050 ff. Gebührenschuldner sind die den Ehepakt abschließenden Vertragsteile (siehe Rz 1176 ff). Randzahlen 1488 bis 1489: derzeit frei
…verlangen. 12.1. Entstehen der Gebührenschuld bei im Inland errichteten Urkunden 12.1.1. zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1050: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Inland. Dies gilt bei Unterzeichnung im…
… 28 GebG) 22.1. Zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1176: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1050 ff) sind die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz 1177: Wird…
…die Hoffnung ins Leere geht. Einschränkend erfolgt in § 33 TP 17 GebG eine taxative Aufzählung jener Vertragstypen, die nach dieser Gesetzesstelle gebührenpflichtig sind. Glücksverträge sind in der Regel entgeltliche, zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. 27.7.2. Wetten und Hoffnungskäufe 27.7.2.1. Allgemeines Rz 1491…
…86/15/0121). Das Nachgeben in nur einem von mehreren Punkten genügt (VwGH 25.11.1999, 99/16/0021). Der Vergleich ist ein zweiseitig verbindliches, entgeltliches Rechtsgeschäft. Rz 1541: Strittig ist ein Recht, wenn sich die Parteien nicht einigen können, ob und in welchem Umfang…
…umschrieben (Vertragsdatum, Gegenstand des Vergleiches, Parteien), stellt diese Erklärung eine rechtsbezeugende Urkunde dar, deren Gebührenschuld mit der Aushändigung an das Gericht (siehe Rz 1053) entsteht. Rz 1035: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, die wechselseitige Verpflichtungen der Vertragspartner zum Gegenstand haben, erfüllt eine einseitige Erklärung eines Vertragsteiles…
…der bei Vertragsabschluss im Ausland gelegenen Sache in das Inland führt daher nicht zum nachträglichen Entstehen der Gebührenschuld. 12.2.2.2. Erfüllungsort im Inland Rz 1068: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (zB Miete) genügt für die Entstehung der Gebührenschuld, dass eine der Vertragsseiten entweder im…
…hat. 27.7.5. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1506: Die verschiedenen in § 33 TP 17 GebG aufgezählten Rechtsgeschäfte sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Hinsichtlich der Beurkundung des Rechtsgeschäftes siehe Rz 1017 ff. Die Gebührenschuld entsteht bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1…