…Verfügung. Der zivilrechtliche Eigentümer behält sich die Betriebs- und Verfügungsmacht im Ausmaß der selbst verbrauchten Energie sowie der nicht in der EEG verbrauchten und ins öffentliche Netz eingespeisten Energie zurück. Die Einnahmen aus der Einspeisung ins öffentliche Netz sind daher dem Eigentümer der Erzeugungsanlage zuzurechnen…
…Überschusseinspeisung der Energiegemeinschaft zuzurechnen. Beim "Überschuss-Modell" stellt der Eigentümer der Erzeugungsanlage lediglich den nicht selbst verbrauchten Strom der Energiegemeinschaft zur Verteilung zur Verfügung. Das bereitstellende Mitglied/der Gesellschafter der Energiegemeinschaft bleibt zivilrechtlicher Eigentümer und Zählpunktinhaber der Erzeugungsanlage und die Betriebs- und Verfügungsgewalt wird nur…
…zivilrechtlichen Eigentümerin ausgeübt und kontrolliert, so wird diese andere Gesellschaft auch als wirtschaftliche Eigentümerin iSd BAO anzusehen sein (VwGH 27.11.2020, Ra 2019/15/0162). Beispiel (angelehnt an Beispiel 3 im Anhang zu Kapitel VI der OECD-VPL): Die Gesellschaft S ist zivilrechtliche Eigentümerin…
…B.12.10.2. Lieferung/Verbringung durch befugten Fahrzeughändler Rz 1273: Als allgemeine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergütung der Normverbrauchsabgabe durch den Fahrzeughändler gilt, dass dieser der (zivilrechtliche) Eigentümer der betroffenen Kraftfahrzeuge ist. Nicht erforderlich ist die Zulassung auf den Fahrzeughändler. Der Fahrzeughändler kann…
…gestellt. Einnahmen aus dem Stromverkauf innerhalb der Energiegemeinschaft sind der Energiegemeinschaft zuzurechnen. Einnahmen aus der Einspeisung in das öffentliche Netz sind dem zivilrechtlichen Eigentümer der Anlage zuzurechnen. Das Entgelt für den Anlageneigentümer besteht - bei Anwendung einer der Mustervereinbarung der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaft für Überschusseinspeiser…
…von Änderungen des geschlossenen Gesamtsystems gemäß § 23 RKSV | RKSV | § 2 Abs. 2 Z 7 BiBuG 2014 | 14. | Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer betreffend Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO umfasst: Beschwerden gegen Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG iVm …
…ist dieser auch direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Zusätzlich ist aber auch der Nominee (Treuhänder) als zivilrechtlicher Eigentümer aufgrund des Haltens eines ausreichenden Anteils, einer ausreichenden Beteiligung, ausreichender Stimmrechte oder sonstiger Kontrollrechte (entsprechende Herrschafts- und Verwaltungsrechte) direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Die Kontrolle des Nominators (Treugebers) besteht immer im…
…liegt keine Betriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1988 vor. Als Einspeisung von elektrischer Energie gilt auch die (anteilige) Einräumung der Betriebs- und Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage durch den zivilrechtlichen Eigentümer an eine Energiegemeinschaft, da es sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine Energielieferung handelt (siehe Rz 133…
…Eine Lieferung liegt dann vor, wenn der Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Ein zivilrechtlicher Eigentumserwerb ist hingegen nicht notwendig, selbst wenn er in den meisten Fällen vorliegt. Ausreichend ist die tatsächliche Befähigung, über den Nutzen des Gegenstandes frei…
…nicht ident mit dem Entgelt (iSd § 11 Abs. 1 Z 3 lit. e UStG 1994) bzw. mit dem zivilrechtlichen Preis. Auch Anzahlungen, Ratenzahlungen und Restzahlungen sind belegerteilungspflichtig. Eine bloß rechnerische Ermittelbarkeit des Barzahlungsbetrages ist jedenfalls ausreichend, sie kann zB vorliegen, wenn lediglich das Entgelt (iSd …
…einer eigenen, vom Bund verschiedenen Rechtsperson (zB AG, GmbH) betrieben werden, auch wenn diese Gesellschaften zur Gänze im Eigentum des Bundes stehen. Rz 687: Wird ein Kraftfahrzeug bzw. Anhänger auf eine andere Gebietskörperschaft als den Bund zugelassen, so tritt nur dann eine Gebührenbefreiung ein, wenn…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…