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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…gemäß § 4a WiEReG angemessene, präzise und aktuelle Informationen über die Identität ihres Nominators und der wirtschaftlichen Eigentümer des Nominators erheben und diese sowie ihren Status dem Rechtsträger gegenüber offenlegen. Diese Verpflichtung gilt im Hinblick auf alle Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften), die direkt einen Rechtsträger betreffen, dh…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…festzustellen. Bei Personen ohne Wohnsitz im Inland ist eine Reisepasskopie einzuholen und die Identität anhand dieser Reisepasskopie zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter, die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und die Begünstigten aufgrund der Ausübung ihrer Funktion immer als wirtschaftliche Eigentümer gelten und zu melden sind…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Hauptwohnsitz in Österreich besteht, muss zusätzlich auch noch ein Nachweis der Identität (Kopie eines Lichtbildausweises) hochgeladen werden (§ 5 Abs. 2 WiEReG). In Einzelfällen kann es sein, dass sich das Geburtsdatum oder der Geburtsort bei verstorbenen wirtschaftlichen Eigentümern nicht mehr eruieren lässt, beispielsweise wenn diese schon…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…inländischen Rechtsträger, auf den verwiesen wurde, betreffen. Der Verweis auf ein Compliance-Package eines übergeordneten Rechtsträgers ersetzt jedoch nicht die Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer des meldenden Rechtsträgers durch den Parteienvertreter. Im Rahmen der Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers kann gemäß § 11 Abs. 2a WiEReG…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…zu nehmen, die "ihre Sache" betroffen haben. Durch die mit dem AbgÄG 2022 erfolgte Gesetzesänderung ändert sich nichts am Umstand, dass zivilrechtliche, wirtschaftliche oder Strafverfolgungs- bzw. Strafverteidigungsinteressen, die mit der abgabenrechtlichen Beurteilung der Abgabenangelegenheit eines anderen Verfahrens (d.h. eines anderen Abgabepflichtigen) verknüpft sind, nicht…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ergriffenen Maßnahmen ein wirkungsvolles System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bilden. Zu den wichtigsten Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gehören die Feststellung und Überprüfung der Identität von Kunden, vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Berechtigten (Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer)…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Ein funktionaler Zusammenhang besteht etwa dann, wenn die Kapitalbeteiligung den Betriebszweck der Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (EAS 3403). Die Erfassung der Beteiligung in den Büchern einer ausländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte ist per se nicht ausreichend für die Zurechnung zur…

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.2. Begriffsbestimmungen 3.2.2.1. Geschäftseinheit Rz 432: Die Begriffsdefinition der "Geschäftseinheit" im Sinne von § 2 Z 2 VPDG ist insofern weit gefasst, als neben Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst…