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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Eine wirtschaftliche und persönliche Eignung wird regelmäßig auch bei der Miete oder dem Erwerb eines Hauptwohnsitzes vorliegen. Aber auch kommerzielle Immobilientransaktionen oder Abtretungen von Geschäftsanteilen können wirtschaftlich oder persönlich geeignet sein ein berechtigtes Interesse zu begründen. Nach Genehmigung des Antrages ist dem Antragsteller per E…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…wirtschaftlich Berechtigten einer Privatstiftung und eines Trusts: Ein Vergleich der Rechtsformen, GesRZ 2015, 221 (228 f)). Sollte einzelnen/mehreren Mitgliedern eines Aufsichtsrats oder eines Beirats dennoch aufgrund der im Einzelfall vorgesehenen Ausgestaltung ihrer individuellen Rechte eine bestimmende Kontrollfunktion zukommen, dann sind die betreffenden natürlichen Personen…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bilden. Zu den wichtigsten Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gehören die Feststellung und Überprüfung der Identität von Kunden, vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Berechtigten (Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer), die Einholung von Informationen über Zweck und Art der angestrebten Geschäftsbeziehung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…2 lit. a WiEReG bei Personengesellschaften in erster Linie der Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument als Nachweis der jeweiligen Kapitalanteile übermittelt werden. Im Falle eines mündlichen Gesellschaftsvertrages ist eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter über den für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu übermitteln. Der…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Hinsichtlich des Verfahrens und der Bedingungen für die Entlastung gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1976. Die Steuerbefreiung erfolgt im Wege der Vergütung. Vorausgesetzt wird, dass die Personen oder Einrichtungen nach dem Bundesgesetz BGBl…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…überlassenen Arbeitskräfte ab, weil deren steuerpflichtige Einkünfte wirtschaftlich in der Arbeitskräftegestellungsvergütung erfasst sind (§ 98 Abs. 1 Z 4 letzter Satz EStG 1988). Nach Maßgabe jenes Artikels des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens, der Artikel 7 des OECD-Musterabkommens entspricht, ist das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen wohl berechtigt, eine Entlastung hinsichtlich…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…dar. Bei dieser Verrechnungspreisanalyse gilt grundsätzlich der rechtliche Eigentümer als Eigentümer des immateriellen Werts. Weicht das tatsächliche Verhalten von den vertraglichen Gestaltungen ab oder gibt es keine schriftlichen Verträge, so ist das wirtschaftliche Eigentum (§ 24 BAO) relevant (VwGH 27.11.2020, Ra 2019/15/0162…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…OECD-MA, Verträge im Namen des Vertretenen abzuschließen, ist als wirtschaftliche Verkaufsvollmacht bzw. faktische Abschlussvollmacht zu verstehen (EAS 3232, EAS 3270, EAS 3408). Eine formale Abschlussvollmacht ist nicht erforderlich; es genügt, dass der Vertreter berechtigt ist, alle Einzelheiten eines Vertrags in einer Weise auszuhandeln, dass…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden, binnen 4 Wochen ab der Erfüllung eines Tatbestands gemäß § 1 Abs 2 Z 17 und Z 18 WiEReG. Hervorzuheben ist, dass die genannten Funktionsträger gemäß § 2 Z 2 lit a bis d WiEReG (bzw. die natürlichen Personen…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…beherrschende Person wird als natürliche Person, die einen Rechtsträger beherrscht, definiert und wird nach den in den jeweiligen Spezialgesetzen für Finanzinstitute maßgeblichen Bestimmungen für wirtschaftliche Eigentümer (etwa nach § 2 Z 75 BWGWiEReG; Stand November 2016) ermittelt. In Bezug auf einen Rechtsträger, der eine juristische Person…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…der Partei auszugehen. Bei nicht vertretenen Personen ist unter Umständen eine Belehrung durch die Abgabenbehörde geboten (Manuduktionspflicht). Die Akteneinsicht gemäß § 90 BAO erfolgt nur auf Antrag der Partei. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist auch die belangte Behörde als Amtspartei zur Akteneinsicht berechtigt. Die Partei…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…287: "Befähigung" und "Befugnis" sind personenbezogene Merkmale. Für die Befähigung ergibt sich dies bereits aus dem Begriff selbst. Nicht jede erteilte Befugnis schlechthin, sondern nur eine solche ist gebührenpflichtig, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch eine bestimmte Person berechtigt. Beispiel für gebührenpflichtige Bewilligungen: Befugniserteilung zur…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Bilanzbuchhalterin). Folglich haben sie auch keine Berechtigung, die "anlässlich der Einreichung der Steuererklärung" einzureichende Bilanz vorzulegen. Bilanzbuchhalter sind auch nicht zur Einbringung einer Beschwerde oder eines Vorlageantrages berechtigt (vgl. BFG 01.08.2022, RV/7101195/2022 zu einer Bilanzbuchhalterin und Personalverrechnerin; BFG 02.09.2021…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…Steuerangelegenheiten verwendet werden, und infolge solcher weiteren Untersuchungen kann das zu versteuernde Einkommen einer Geschäftseinheit entsprechend berichtigt werden. Für Zwecke der vorstehenden Bestimmungen bedeutet der Ausdruck Steuerverwaltung im Fall von Österreich, die Personen oder Behörden des Ministeriums des Vertragsstaates einschließlich der zuständigen Behörde, die im…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…sublit. dd) und lit. b sublit. dd) WiEReG sinngemäß. Als Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ist bei diesen Personen "Kontrolle" in den Meldeformularen auszuwählen. Eine Kontrolle auf andere Weise kann auf verschiedenste Arten, rechtlich oder durch faktische Umstände, begründet werden. Entscheidend ist allerdings immer…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.3. Privatperson Rz 408: Unter einer Privatperson sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…dann, wenn der Treuhänder in einem Staat ansässig ist, mit dem der Betriebsstättenstaat kein DBA abgeschlossen hat. Rz 393: Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt dem Art. 7 DBA in gleicher Weise wie andere gewerblich tätige Personengesellschaften (siehe auch § 1 EWIV-Ausführungsgesetz iVm Art. 21…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…wenn die Kapitalbeteiligung den Betriebszweck der Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (EAS 3403). Die Erfassung der Beteiligung in den Büchern einer ausländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte ist per se nicht ausreichend für die Zurechnung zur Betriebsstätte (AOA Bericht 2008 Z I…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in § 13 Abs. 1 GebG die Tarifposten 1 (Abschriften) und 4 (Auszüge) des § 14 GebG nicht besonders aufgeführt. Infolge des Zeugnischarakters dieser Tarifposten gelten hinsichtlich der Person des Gebührenschuldners sinngemäß die Bestimmungen für Zeugnisse (§ 13 Abs. 1 Z 2 GebG, siehe Rz 655). Gleiches gilt…