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KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…36 sowie Rz 42 ff). Bei widerrechtlicher Verwendung eines Kraftfahrzeuges ist die Steuer für mindestens einen Kalendermonat zu entrichten; eine tageweise Berechnung ist nicht vorgesehen. Beispiel: Der Hauptwohnsitz wird am 15. Jänner 2021 nach Österreich verlegt; ein Pkw (100 kW) mit ausländischem Kennzeichen wird weiterhin…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist somit das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Zollamt Österreich für die Abgabenerhebung zuständig. Rz 1581: Bei der Zuständigkeit zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist zwischen inländischen und ausländischen Zulassungsverfahren bzw. der widerrechtlichen Verwendung zu unterscheiden. C.7.2. Inländisches Zulassungsverfahren (§ 1 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist die Verwendung dem Dienstnehmer zuzurechnen. Für das Kraftfahrzeug gilt sohin die Standortvermutung in Österreich. Das Kraftfahrzeug ist in Österreich gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 anzumelden. Beispiel 2: Ein ausländischer Dienstgeber stellt seinem inländischen Dienstnehmer zur Erfüllung seiner Dienstverrichtungen in Österreich einen Pkw mit…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und deren Kostentragung. Zur Darlegung des Gegenbeweises werden in der Regel Vertragsauszüge und Rechnungen vorzulegen sein.widerrechtlichen Verwendung zu beachten: Beispiel: Ein1. ausländischer Dienstgeber stellt seinem inländischen Dienstnehmer zur Erfüllung seiner Dienstverrichtungen in Österreich einen Pkw mit ausländischem Kennzeichen als Dienstfahrzeug zur Verfügung, jedoch ist…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erfolgen. Nähere Ausführungen siehe Rz 233 sowie Rz 258. B.1.3.3.4. Zulassung iZm widerrechtlicher Verwendung (Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland mit ausländischem Kennzeichen) Rz 444: Unter diesen Tatbestand fallen Kraftfahrzeuge, welche im Inland verwendet werden und die nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wären…

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland A.2.1. Allgemeines Rz 36: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt nach § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 auch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Bezüglich der Bindungswirkung der Abgabenbehörden an…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wenn sie sich als unvollständig oder unrichtig erweist. Die Normverbrauchsabgabe ist im Fall der widerrechtlichen Verwendung mit dem Monat der Einbringung des Kraftfahrzeuges nach Österreich oder mit der "Nicht-Unterbrechung" der Monatsfrist festzusetzen. Beispiel 1 - Rechtslage bis 23. April 2014: - Einbringung des Kraftfahrzeuges am 15…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…lebenden Eltern bei einem Elternteil ein Hauptwohnsitz im Inland, istgilt diese Verwendung ohne inländische Zulassung nur einen Monat nachFiktion nicht, wenn der erstmaligen Einbringung ins Inland zulässig. Eine danach erfolgte Verwendung des Kraftfahrzeuges erfüllt auf kraftfahrzeugsteuerrechtlichem Gebiet den Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäßElternteil § 1 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…eigenes Kraftfahrzeug dar. C.1.2. Widerrechtliche Verwendung (§ 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) Rz 1357: Nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer die Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges im Inland, welches nach den Vorschriften des KFG 1967…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Entgelt auf bestimmte Zeit vermietet wird. Das typische Erkennungsmerkmal ist, dass das Leihfahrzeug ohne Fahrer zur Verfügung gestellt wird. Mietfahrzeug (Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw) Rz 20: Unter einem Mietfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug zu verstehen, welches für die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Ausstattung, Sitzplätze) unzweifelhaft für den begünstigten Zweck genutzt werden kann. Die Verwendung für den befreiten Zweck ist beispielsweise gänzlich ausgeschlossen im Fall eines Sportwagens mit zwei Sitzen und nur sehr begrenztem Raum für den Transport von Gepäck. Dieses Kraftfahrzeug ist augenscheinlich nicht für den Transport…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Gebietskörperschaften Rz 680: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge, die als Einsatzfahrzeuge zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer zur Erfüllung seiner Aufgaben bestimmt sind, siehe Rz 130 bis 142. B.3.8…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung. Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung einer diesbezüglichen außergewöhnlichen Belastung im Rahmen der Einkommensteuer- oder Arbeitnehmerveranlagung). Zur vorwiegenden Verwendung siehe Rz 202…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992) sind Kraftfahrzeuge befreit, die zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer zur Erfüllung seiner Aufgaben bestimmt sind. Rz 131: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe gemäß § 3 Abs. 2…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Taxifahrzeuges Beispiel 2: Ein Taxiunternehmer verkauft ein bis dato begünstigt verwendetes Kraftfahrzeug an einen Unternehmer, welcher dieses als Gästewagen verwenden möchte. Der Taxiunternehmer verwirklicht in diesem Fall den Normverbrauchsabgabe-Tatbestand gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 und hat eine entsprechende Erklärung (Formular NOVA 1) beim…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zum Zeitpunkt der Lieferung zugeordnet ist, muss in diesem Fall keine Normverbrauchsabgabe entrichtet werden. Beispiel 3: Nach der Lieferung eines Klein-Lkw der Position 8704 an einen Privaten lässt dieser das Kraftfahrzeug zu einem Pkw der Position 8703 umbauen. Die Zulassung des umgebauten Kraftfahrzeuges löst…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 1409: Wird ein Probefahrtkennzeichen innerhalb desselben Besteuerungszeitraumes von mehreren Verwendern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland benutzt, ohne dass Probefahrten durchgeführt werden (widerrechtliche Verwendung siehe Rz 36 bis 64), ist die Kraftfahrzeugsteuer jedem Verwender - auch für denselben Zeitraum - vorzuschreiben. C.2.2.4…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…rechtliche Besitz des Kraftfahrzeuges zukommt (vgl. VwGH 27.01.2010, 2009/16/0107). Siehe Rz 36 bis 64 zum Begriff des Verwenders und der widerrechtlichen Verwendung. B.4.4. Änderung der Verhältnisse Rz 760: Steuerschuldner ist im Falle einer Lieferung derjenige, der ein bisher gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich. Rz 1165: Für den Fall der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b zweiter Fall NoVAG 1991 - "Widerrechtliche Verwendung") fällt die Erhebung der Steuer immer in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ergibt sich noch nicht die Pflicht zur Leistung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Wird der Zulassungsverpflichtung nicht entsprochen, liegt nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 eine widerrechtliche Verwendung vor, die zur Kraftfahrzeugsteuerpflicht führt (siehe Rz 36 ff). Randzahlen 1623 bis 1629: derzeit frei