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13 Treffer633 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ist jedes meldende Finanzinstitut zur Durchführung des GMSG berechtigtverpflichtet, sämtliche Informationen betreffend bestehende und zukünftige Kontobeziehungen zu ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, selbst wenn es sich bei dem Kontoinhaber oder dem sonstigen Kunden um keine meldepflichtige Person handelt. Die Verpflichtung, Informationen gemäß …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…zu verzichten, da andernfalls sämtliche Funktionsträger der Privatstiftung in die Meldung der GmbH A übernommen werden würden. Hinweis: Zu einer Zusammenrechnung der Anteile würde es auch dann kommen, wenn Person 1 im genannten Beispiel nicht Stifter, sondern ein anderer Funktionsträger, etwa Begünstigter oder Stiftungsvorstand, wäre…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Sämtliche Inhaberaktien sind jedoch in einer Globalurkunde zu verbriefen und bei einer Wertpapiersammelbank (Zentralverwahrer) zu hinterlegen. Bei der Europäischen Gesellschaft (SE) handelt es sich um eine Sonderform der Aktiengesellschaft, deren innere Organisation gemäß § 34 SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. d WiEReG verpflichtend bei der Meldung anzugeben, wenn ein Funktionsträger (zB. Stifter oder Einmalbegünstigter) oder eine Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über die Privatstiftung ausübt, treuhändig auftritt. 2.7.12 Besondere Privatstiftungen Bei speziell geregelten Privatstiftungen, bei…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…2003 Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. Nr. 14/1988. Die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe beginnt nicht erst mit der rechtlichen Existenz der Stiftung oder des Fonds, sondern umfasst bereits die entsprechenden Vorformen (Gebilde im Gründungsstadium). Für die Entgegennahme einer Anzeige gemäß § 120 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…UStG 1994) gelten. Demnach müssen sämtliche Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Ausfuhrlieferungen nach § 6 Abs. 1 Z 1 und § 7 UStG 1994 befreit sind. Erforderlich ist somit ein ausländischer Abnehmer, wenn dieser (Käufer) das Kraftfahrzeug in das Drittland befördert oder versendet (Abholfall). Darüber hinaus muss…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1967 und nicht beim Finanzamt zu stellen. Das Ansuchen um Befreiung ist eine unbedingt notwendige materiell-rechtliche Voraussetzung, um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können. Es kann in den Antrag auf Zulassung integriert sein oder gesondert gestellt werden. Erfolgt das Ansuchen um Befreiung in…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…im Zusammenspiel mit in anderen Steuergesetzen vorgesehenen allgemeinen und investmentfondsspezifischen Regelungen, die rechtliche Grundlage für die Besteuerung von Investmentfonds. Rz 2: Die InvFR 2018 stellen diese geänderten steuerlichen Regelungen dar. Dabei wird unter "Besteuerung von Investmentfonds" die Besteuerung von Organismen und Rechtsgebilden nach dem Besteuerungskonzept…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Sämtliche Angaben zu den Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 können vom zuständigen Finanzamt überprüft werden. Unwahre oder unvollständige Angaben können finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Rz 225: Wird die Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…§ 294 BAO ist auf einen solchen Bescheid nicht anwendbar. Die Änderung der für die Bescheiderlassung maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (zB Über- oder Unterschreiten der Umsatzgrenze gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO) beseitigt die Rechtswirkungen des Bescheides nicht. Rz 24: Die Übertragung der Zuständigkeit…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 27a Abs. 1 EStG 1988, weil diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten wurden, findet grundsätzlich kein KESt-Abzug statt; die Besteuerung findet in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung zum progressiven Einkommensteuertarif statt (siehe EStR 2000 Rz 7702…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…zusätzlicher oder geänderter Kundeninformationen durch den Kontoinhaber erfordert (§ 79 Z 2 GMSG). Beispiel: Ein Kunde hat bei einem meldenden Finanzinstitut ein Einlagenkonto und möchte darüber hinaus ein Verwahrkonto eröffnen. Hier ist es wahrscheinlich, dass der Kunde aufgrund rechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Anforderungen neue, zusätzliche oder…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bis 20% der Nettomieteinnahmen bewegt. Nettomieteinnahmen sind sämtliche für die entgeltliche Überlassung von Immobilien und sonstigen Gegenständen (zB Einrichtung usw.) zum Gebrauch und/oder zur Nutzung vom Nutzer geleistete Zahlungen (einschließlich Betriebskostenakonti uä.) vermindert um Eigentümer-/Leerstehungsaufwand sowie Betriebskosten, wobei eine allfällige Umsatzsteuer außer Ansatz…