…Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der Bereicherung des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Gesellschaft und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (KStR 2013…
…kann. Zu beachten ist auch, dass diese Vorgaben auch dann zur Anwendung gelangen, wenn ein solcher Sachverhalt bei einem obersten Rechtsträger vorliegt. 5.4.2 Angabe, ob eine für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums relevante Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) vorliegt Durch die Regelung des § 5 Abs…
…Bestätigung der Geschäftsführung des meldenden Rechtsträgers (§ 5a Abs. 5 WiEReG) und firmenmäßig gezeichnete Bestätigung der Geschäftsführung des obersten Rechtsträgers bei in- und ausländischen Sachverhalten, sofern der Sitz der Zwischenebenen nicht in einem Drittland mit hohem Risiko liegt. Befindet sich der Sitz einer Zwischenebene hingegen in…
…die zu einer ungebührlichen Offenlegung der Einkommens- oder Vermögenssituation führen würden. Informationen oder Anweisungen zu finanziellen Angelegenheiten (etwa Geschäfts- oder Anlagestrategien) enthalten sind, die in ihrer objektiven Schutzwürdigkeit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gleichzusetzen sind. Zu beachten ist, dass nur die Übermittlung von vollständigen Aktenvermerken zulässig ist…
…maßgebend. Es kommt vor allem auf den von den Parteien bei Vertragsabschluss verfolgten, objektiv erkennbaren Willen an, wobei das Gesamtbild und nicht einzelne Sachverhaltselemente des Vertrages maßgeblich sind. Rz 1005: Werden in einer Urkunde mehrere selbständige Rechtsgeschäfte beurkundet, so unterliegen alle darin enthaltenen Rechtsgeschäfte, die…