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42 Treffer664 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sowie Finanzinstitute (§ 89 Z 6 GMSG). Nach § 89 Z 1 GMSG ist "eine Kapitalgesellschaft, deren Aktien regelmäßig an einer oder mehreren anerkannten Wertpapierbörsen gehandelt werden" keine meldepflichtige Person. "Regelmäßig gehandelt" bedeutet dabei, dass ein bedeutsames Handelsvolumen der Aktie auf laufender Basis erfolgt. Eine anerkannte Wertpapierbörse…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kontoinhabers bzw. der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen oder öffentlich verfügbaren Informationen stellt das meldende Finanzinstitut fest, dass es sich um eine nicht meldepflichtige Person handelt (§ 89 GMSG). Das Konto…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Ersuchen die für ihn verwahrten Informationen und Unterlagen weiterleiten kann. Die endgültige Verantwortung für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten verbleibt bei dem Rechtsträger, der auf den geeigneten Dritten zurückgreift. 4.8 Zeitpunkt der Sorgfaltspflichten Die meldepflichtigen Rechtsträger haben gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG die Sorgfaltspflichten gemäß …

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…dass der Bundesminister für Finanzendie zuständige Behörde im Rahmen von Überprüfungshandlungen Zugang zu den Dokumenten hat, auf die sich das meldende Finanzinstitut und der Dienstleister für die Erfüllung der Sorgfalts- und Meldepflichten stützen (FAQ 1416 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. II-VII). 2.3…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

Ist zB eine Änderung der Softwarekomponente, die die Verkettung der Barumsätze durchführt, geplant, stellt dies ein meldepflichtiges Ereignis gemäß § 131b Abs. 4 BAO dar, das binnen einem Monat ab Planungsende und Beschluss der Umsetzung der Durchführung über FON zu melden ist (§ 23 RKSV). Dieser Änderungsmeldung…

VPR 2021 Rz 495–4973.3. Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Aushöhlung der nationalen Steuerbemessungsgrundlagen herbeizuführen. Siehe dazu im Detail das BMF-Informationsschreiben zur Anwendung des EU-MPfG (Info des BMF vom 21.10.2020, 2020-0.675.748). Rz 496: Meldepflicht liegt gemäß § 5 Z 7 bis 9 EU-MPfG vor, wenn es sich um…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kontoinhaber durch seinen Ansässigkeitsstaat zugeteilt wird. Eine von der Finanzverwaltung eines teilnehmenden Staates ausgestellte Umsatzsteueridentifikationsnummer kommt nicht als Steueridentifikationsnummer in Betracht. Im Falle mehrerer Ansässigkeitsstaaten ist für jeden dieser Ansässigkeitsstaaten die entsprechende Steueridentifikationsnummer anzugeben. Die Steueridentifikationsnummer ist nur von meldepflichtigen Personen iSd § 89 GMSG, dh…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ist oder mehrere Rechtsträger sind. 5.2. Überprüfungspflichtige und meldepflichtige Konten (§§ 34 bis 36 GMSG) Rz 32: Im Gegensatz zu bestehenden Konten natürlicher Personen wird für die Meldepflicht von bestehenden Konten von Rechtsträgern eine Wertgrenze vorgesehen. Wenn ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers zum Stichtag 30…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben. Eine Verwaltung im Inland liegt insbesondere dann vor, wenn der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…ermittelt werden, so sind allerdings nur die Komplementäre subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer, da nur diese vertretungsbefugt sind. Bei einer GmbH & Co KG sind sowohl die KG als auch die GmbH meldepflichtige Rechtsträger, da beide Gesellschaften für sich betrachtet juristische Personen mit einer eigenen Firmenbuchnummer sind. Bei…

VPR 2021 Rz 471–4753.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen ist. Die Pflicht wird verletzt, wenn der Bericht nicht fristgerecht oder meldepflichtige Punkte der Anlage 1-3 nicht oder unrichtig übermittelt werden. 3.2.3.6. Automatischer Austausch der länderbezogenen Berichte Rz 473: Die §…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…einer solchen Änderung der Gegebenheiten - je nachdem, welches Datum später ist - durchführen: Hinsichtlich der Einstufung, ob der Kontoinhaber eine meldepflichtige Person ist, muss das meldende Finanzinstitut entweder eine neue Selbstauskunft oder eine schlüssige Erklärung sowie gegebenenfalls Unterlagen, die die Plausibilität der bisherigen Selbstauskunft oder der…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…in vertretbarer Weise feststellt, dass es sich bei dem Kontoinhaber nicht um eine meldepflichtige Person handelt, kann das meldende Finanzinstitut diese Feststellung daher zuerst durchführen. Kommt das meldende Finanzinstitut zu dem Schluss, dass der Kontoinhaber eines neuen Kontos keine meldepflichtige Person ist, wird vom Finanzinstitut…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in §§ 49 und 50 GMSG angeführten alternativen Verfahren gelten, betreffen: rückkaufsfähige Versicherungsverträge (§ 77 GMSG) Rentenversicherungsverträge (§ 76 GMSG) rückkaufsfähige Gruppenversicherungsverträge…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 96 GMSG. Eröffnet beispielsweise ein Treuhänder für Rechnung eines Treugebers ein Finanzkonto, gilt der Treugeber als der Kontoinhaber. Beispiel (Treuhänder): Die Person A, die eine meldepflichtige Person ist, hat die Person B aufgrund einer Vollmacht ermächtigt, ein Einlagenkonto zu eröffnen, zu unterhalten sowie für die…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…in einem teilnehmenden Staat "ansässig", wenn es der Hoheitsgewalt dieses teilnehmenden Staats untersteht. Das bedeutet, dass der teilnehmende Staat die Meldepflichten des Finanzinstituts durchsetzen kann. Im Allgemeinen untersteht ein Finanzinstitut, wenn es in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist, der Hoheitsgewalt dieses teilnehmenden Staats und…

GMSR Rz 1–21. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Drittstaaten ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten ermöglicht wird. 1.2. Anwendung der Meldepflichten (§ 2 GMSG) Rz 2: Die Bestimmungen des GMSG betreffend die Identifikation von meldepflichtigen Konten und die Meldung der entsprechenden Finanzinformationen sind ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden. So ist etwa in …

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG betreffend Staaten, die teilnehmende Staaten gemäß § 91 Z 1 und Z 3 GMSG sind. Zusätzlich übermitteln meldepflichtige Finanzinstitute dem zuständigen Finanzamt die oben angeführten Informationen auch bezüglich teilnehmender Staaten gemäß § 91 Z 2 GMSG, welche alle erforderlichen Voraussetzungen für den reziproken Informationsaustausch iSv § 7…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…aktuell ist, wenn Nachrichten an diese Adresse als nicht zustellbar retourniert werden (Sec. III Rz 9 CRS-Kommentar). Das meldende Finanzinstitut kann eine meldepflichtige Person jedenfalls als in einem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Adresse liegt, wenn die in den Unterlagen erfasste aktuelle…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…aktuelle Post- oder Wohnsitzadresse, Telefonnummer, Dauerauftrag, Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung, Postlagerungsauftrag oder c/o-Adresse) gefunden und wird das Konto nicht vom Kundenbetreuer als meldepflichtiges Konto identifiziert (§ 21 GMSG), sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Dies gilt, bis eine Änderung der Gegebenheiten eintritt. Werden jedoch Indizien für…