…wäre. Diese zolltarifarische Einreihung hat das Finanzamt vorzunehmen. Nicht bindend sind zollbehördliche Vorfragenentscheidungen betreffend Einreihungen, welche sich auf andere Kraftfahrzeuge als das zu beurteilende Kraftfahrzeug beziehen. Rz 541: Liegt im maßgeblichen Zeitpunkt kein Zollsachverhalt bzw. keine Vorfragenentscheidung einer Zollbehörde betreffend die einzureihende Ware vor, ist…
…40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten die ausschüttungsgleichen Erträge (siehe Rz 393) mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Erfolgt keine Auszahlung der Kapitalertragsteuer bis zur Veröffentlichung der Meldedaten, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge in diesem Zeitpunkt als zugeflossen (§ 40 Abs. 1 Z 2 ImmoInvFG). Da…
…Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden Rz 368: Eine Vorgangsweise, nach der ab dem Zeitpunkt der Baustellenbegründung der gesamte durch die Auslandsbaustelle verursachte Aufwand auf einem gesonderten Baustellenkonto erfasst (und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus dem Bauvorhaben erzielte Ertrag…
…dies der Zeitpunkt der Nutzungsänderung (Z 4). Rz 132: Von der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 sind auch Fälle mit einem Kaufvertragsdatum vor dem 1. Juli 2021 erfasst, wenn der maßgebliche Rechtsvorgang…
…Berechnung der Vergütung Rz 1260: Als maßgeblicher Steuersatz ist jener Steuersatz anzuwenden, welcher nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der ursprünglichen Abgabenschuld in Geltung war. Rz 1261: Ein allenfalls bei Entstehung der Abgabenschuld entrichteter Bonus-Malus ist über das Wertverhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Neuwagenwert…
…Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft: 4. Entfällt die Grenzgängereigenschaft, beispielsweise weil die schädlichen Tage im maßgeblichen Zeitraum überschritten werden (siehe Pkt 3), entfällt die Anwendung von Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens (Grenzgängerregelung) und Artikel 15 Abs. 1 bis 3 des Abkommens finden wieder Anwendung…
…Oktober 2019 entstanden ist. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des steuerbaren Vorgangs im Sinne des § 1 NoVAG 1991: Bei Kauf eines Neufahrzeuges bei einem inländischen Fahrzeughändler ist dies der Zeitpunkt der Lieferung (Z 1). Bei Erwerb eines Kraftfahrzeuges in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union…
…die zum Zeitpunkt der Kundmachung dieses Erlasses bereits bestehen, bestehen keine Bedenken, die vor Ergehen des VwGH-Erkenntnisses übliche Verwaltungspraxis hinsichtlich der Qualifikation des Arbeitgebers ausnahmsweise vorübergehend weiterhin beizubehalten, sofern die für die Anwendung der Sonderregelung für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer maßgebliche Frist von 183 Tagen…
…0173). Hiefür reicht der bloße Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) nicht (VwGH 30.8.1995, 94/16/0290). Weiters sind die für die Beurteilung strittiger Rechtsfragen maßgeblichen Überlegungen darzustellen (vgl. zB VwGH 3.7.2003, 98/15/0128). Bei einer Schätzung (…
…folgende Punkte zu klären: 1.Zunächst gilt es zu klären, wer der Verwender des Kraftfahrzeuges ist. 2.Anschließend ist der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges zu bestimmen. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. Sitz des Verwenders. 3.Befindet sich der Hauptwohnsitz bzw. Sitz des Verwenders im Inland…
…Voraussetzung für diese Methode ist, dass der CO2-Emissionswert des konkreten unvollständigen Kraftfahrzeuges (Fahrgestell) bekannt ist (siehe Rz 909). Weiters kann für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe als maßgeblicher CO2-Emissionswert auch der Minimalwert des WLTP CO2-Ausstoßes der Interpolationsfamilie eines Fahrzeugtyps, pauschal um 5% erhöht…
…müssen im umgekehrten Fall beide Schwellenwerte unterschritten werden, um den Wechsel in die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich auszulösen. Maßgeblich für den Übergang der Zuständigkeit vom Finanzamt für Großbetriebe auf das Finanzamt Österreich ist der Zeitpunkt der Abgabe jener Steuererklärung, mit der jener Schwellenwert unterschritten wird…
1.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG) Rz 4: Aufgrund der Übermittlung der gemeldeten Informationen an ausländische Behörden innerhalb von neun Monaten (vgl. Rz 95 zu § 112 GMSG) ist eine zeitliche Beschränkung der Meldung durch die Finanzinstitute systemimmanent. Konkret haben meldende Finanzinstitute gemäß…
10.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift Rz 496: Enthält ein Bogen mehrere in sich abgeschlossene Protokolle, zu denen auch die jeweils maßgeblichen Unterschriften gehören, so ist die Gebühr für jedes Protokoll für sich zu entrichten. Für eingabeersetzende Protokolle, die mehrere Anträge enthalten, gelten…
…die Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so bleibt der Fälligkeitstag der 15. Tag des auf den Zeitpunkt der Selbstberechnung zweitfolgenden Monats. 3.2.4.5.2. Haftung des Parteienvertreters Rz 98: Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbst berechneten Gebühr, nicht hingegen für die Richtigkeit…
…Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der…
…des Rechtsgeschäftes und die sachliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes gegeben sind. Rz 1059: Liegen beide Voraussetzungen vor, so entsteht die Gebührenschuld in dem Zeitpunkt, der auch für eine Urkundenerrichtung im Inland maßgeblich wäre (siehe Rz 1046 ff), ohne dass die Urkunde in das Inland gelangen muss…
…sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie das ursprüngliche Rechtsgeschäft, die Höhe der Gebühr richtet sich aber…
…und Lasten und die Bewertung wiederkehrender Leistungen. Rz 1172: Rechtsgeschäftlich vereinbarte Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Bewertung von Leistungen und Lasten, die für die Bemessung der Gebühr maßgeblich sind. Noch nicht entstandene (befristete) oder noch nicht fällige (betagte) Leistungen und Lasten erhöhen die Gebührenbemessungsgrundlage…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…