…3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien, wenn auf…
…der Zusammenlegung von Fondsvermögen nicht als Realisierung und es sind die bisherigen Anschaffungskosten fortzuführen. 4.1.1.1.7. Einteilung von Immobilienfonds für steuerliche Zwecke Rz 400: Ab dem 1.4.2012 ist für steuerliche Zwecke für inländische und ausländische Immobilienfonds zu unterscheiden zwischen Meldefonds…
…weil beispielsweise bei übergeordneten ausländischen Rechtsträgern die relevante Beteiligungsstruktur nicht nachvollzogen werden kann und/oder die im Einzelfall erforderliche Bestätigung des übergeordneten bzw. obersten Rechtsträgers (vgl. hierzu die Aufzählung in Abschnitt 7.3 (Dokumente zu übergeordneten inländischen Rechtsträgern)) verweigert wird. (1) Für Verpflichtete des FM…
…3 bzw. § 3 Z 4 NoVAG 1991) | Anwendungsbereich: | Begünstigter Personenkreis | Voraussetzungen: | Durchführung: | Z 1 bzw. lit. a | Z 1 (inländische Lieferung) und Z 2 (ig. Erwerb) | Personen, die nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1976 oder nach vergleichbaren…
…Sondervermögens gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG; in- und ausländische AIF in Immobilien (siehe zum Begriff Rz 88), ausgenommen solche, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen oder mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaft vergleichbar sind (vgl. aber Rz 116…
…1 Z 5 EStG 1988 fallen. Soweit Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge nicht aus inländischen Zinsen und Dividenden bestehen, unterliegen sie nicht der beschränkten Steuerpflicht, weil diese Einkünfte (zB Substanzgewinne, ausländische Zinsen und Dividenden) nicht von den unter § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 angeführten…
…eine KESt-Auszahlung vorzunehmen, besteht nicht für ausländische Investmentfonds und AIF gemäß AIFMG, weil § 58 Abs. 2 InvFG 2011 nur auf inländische Investmentfonds (OGAW und AIF iSd § 3 InvFG 2011) anwendbar ist. Rz 170: Die Basis für die Auszahlung der Kapitalertragsteuer setzt sich somit zusammen…
…wie inländische Immobilienfonds und wird damit für inländische wie für ausländische Immobilienfonds der für die Besteuerung beim Anteilinhaber maßgebliche Zuflusszeitpunkt der Erträge sowie der Umfang der beim Anteilinhaber zu besteuernden Erträge in gleicher Weise festgelegt. 4.1.1.3.2. Auszahlung von Kapitalertragsteuer bei inländischen…
…liegt insbesondere dann vor, wenn der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich nach…
…eines abkommensberechtigten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung zeitlich befristet durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zulassen, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Pflichten…
…www.profitweb.at veröffentlicht. Für Meldungen vor dem Inkrafttreten der Fonds-Melde-Verordnung, BGBl. II Nr. 96/2012, erfolgte die Veröffentlichung der steuerlichen Behandlung für inländische Fonds unter www.voeig.at und für ausländische Fonds unter https://service.bmf.gv.at/Service/Allg/ivf/AusschErtr/.
…Beteiligung wird in Österreich als Ansässigkeitsstaat idR gemäß Art. 13 Abs. 4 OECD-MA zu befreien oder die ausländische Steuer wird anzurechnen sein. Aufwertungsgewinne inländischer Immobilien fallen dagegen unter Artikel 13 Abs. 5 OECD-MA und sind abkommensrechtlich ausschließlich im Ansässigkeitsstaat (hier: Österreich) zu besteuern.
…wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Beschäftiger für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten übernimmt. Befreiungsanträge können formlos beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart unter Anschluss einer Ansässigkeitsbescheinigung des Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens gestellt werden. Verdacht auf Umgehungsgestaltung liegt insbesondere dann…
…und die Änderung der E-Mail-Adressen zur Übermittlung von Anfragen für Freigaben Änderung des Organigramms Hinzufügen oder Entfernen von übermittelten Dokumenten des Rechtsträgers oder Änderung der über diese Dokumente gespeicherten Daten Hinzufügen oder Entfernen von relevanten inländischen und ausländischen übergeordneten Rechtsträgern oder Änderung der…
…einzubeziehen und ohne Gewinnaufschlag zu verrechnen. Ein allfälliger mit dieser Leistungsvermittlung verbundener administrativer Aufwand ist in Form einer Handlingfee weiterzuverrechnen. Beispiel 1: Die inländische Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns ist als Auftragsfertiger tätig. Das für die Produktion erforderliche Material wird von einer zentralen Einkaufsgesellschaft erworben und…
…durch völkerrechtlich privilegierte Personen, daher ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder, gilt Folgendes: Bei Lieferungen durch einen inländischen Fahrzeughändler hat dieser die Fahrzeugidentifikationsnummer des Kraftfahrzeuges nach erfolgter Zulassung in der Genehmigungsdatenbank über FinanzOnline zu sperren. Gemäß Verordnung BGBl. II Nr…
…6265: Im Falle einer Fahrzeugüberlassung seitens eines ausländischen Unternehmens an einen inländischen Dienstnehmer, (selbständigen) Handelsvertreter oder Geschäftsführer ist der Gegenbeweis zu erbringen. Der Beweis ist erbracht, wenn dargelegt wird, dass die Tätigkeit dem ausländischen Unternehmen zweifelsfrei zuzurechnen ist und somit keine freie Verfügbarkeit über das…
…Personenkreis angeboten wurden, findet grundsätzlich kein KESt-Abzug statt; die Besteuerung findet in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung zum progressiven Einkommensteuertarif statt (siehe EStR 2000 Rz 7702 und Rz 7738). Bei ausländischen Immobilienfondsanteilen hat die depotführende Stelle jedoch gemäß § 93 Abs. 5 zweiter Teilstrich…
…ImmoInvFG ausschließlich das Vorliegen einer Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien sowie einer Niedrigbesteuerung notwendig. Ist der AIF in Immobilien mit einer inländischen Körperschaft gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 vergleichbar und unterliegt er einer Normalbesteuerung im Ansässigkeitsstaat, ist die Besteuerung nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen vorzunehmen. 2.2…
…Steuersubjekt und befinden sich seine Anteile im Streubesitz, dann ist er auch im abkommensrechtlichen Sinne ansässig und somit abkommensberechtigt (vgl. Rz 553 f). 7.4.3.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften aus inländischen Quellen im Zeitpunkt der Erzielung Rz 590: Österreichische Dividenden, die einem ausländischen…