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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…über keine eigene Rechtspersönlichkeit, lediglich der Trustee ist als Eigentümer des Trustvermögens aktiv- und passivlegitimiert. Als Gegenstand eines Trusts eignet sich jeder Vermögenswert, soweit an ihm Eigentum bestehen kann und er rechtsgeschäftlich übertragbar ist. Gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 lit. f WiEReG sind bei…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dabei ist gleichgültig, ob die Ausführung des Rechtsgeschäftes stillschweigend oder als Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterblieben ist. Auch die nachträgliche gemeinsame Feststellung der Parteien, einen Vertrag ex tunc oder ex nunc als nicht gültig ansehen zu wollen, ist als eine für die Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1075–108112.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass nur solche Genehmigungen oder Bestätigungen gemeint sind, die für das zivilrechtlich gültige Zustandekommen des Rechtsgeschäftes erforderlich sind. Beispiele: Genehmigungen des Pflegschaftsgerichtes in Pflegschaftssachen Genehmigungen durch die Grundverkehrskommission. Rz 1081: Voraussetzung ist, dass die Genehmigung oder Bestätigung von einer Behörde oder einem Dritten erteilt werden…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Gebühr unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält. Rz 1281: Ein gültiger Bestandvertrag iSd §§ 1090 ff ABGB setzt die Vereinbarung voraus, dass eine bestimmte körperliche oder…

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nicht erfüllt. Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger. Rz 1402: Eine Bürgschaft setzt eine gültige Hauptschuld voraus (Akzessorietät). Rz 1403: Dieser Tatbestand umfasst alle Arten der Bürgschaft iSd bürgerlichen Rechtes. Darunter fallen: die Erklärung über eine Bürgschaft als Bürge und Zahler nach §…

GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…noch die Einverleibungsfähigkeit der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde voraus (VwGH 10.6.1991, 90/15/0026, VwGH 17.2.1992, 91/15/0087). Ein Pfandangebot löst keine Gebührenpflicht aus, soweit nicht bereits im Vorfeld eine Einigung oder ein gültiger Konsensualvertrag zwischen den Vertragsparteien über…

GebR 2025 Rz 1480–148727.6. Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…vielmehr, dass durch die Vereinbarung der Güterstand zwischen den Ehegatten oder eingetragenen Partnern im Allgemeinen geregelt wird. Die Vereinbarung von Ehepakten ist an bestimmte Formerfordernisse gebunden. Zum gültigen Abschluss einer solchen Vereinbarung ist die Errichtung eines Notariatsaktes erforderlich. Mit Art. 31 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz wurde …

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…seine Forderung gegenüber C an N ab. N wird damit neuer Gläubiger des C. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie auf einem gültigen Grundgeschäft (Verpflichtungsgeschäft, Titel) beruht. Als Verpflichtungsgeschäft kommen zB Kauf, Schenkung oder eine Sicherungsabrede in Betracht…

GebR 2025 Rz 1017–102411.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 1502 ff), oder durch eine sogenannte Ersatzbeurkundung ausgelöst werden (siehe Rz 1032 ff). Rz 1018: Eine Urkunde über ein zivilrechtlich nicht gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft kann keine Gebührenpflicht auslösen. Urkunden, die vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden, lösen daher keine Gebührenpflicht aus…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1570 ff); Wechsel (§ 33 TP 22 GebG; siehe Rz 1620 ff). Rz 1001: Der Anfall einer Rechtsgeschäftsgebühr hat somit das Vorliegen eines gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäftes und dessen Festhalten in einer Urkunde zur Voraussetzung (Ausnahmen § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, siehe Rz…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes festgehalten ist. Sie ist durch ihren Inhalt geeignet, über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft als Beweis zu dienen. Eine Schrift ohne Unterfertigung stellt keine Urkunde dar (siehe Rz 1101 ff). Rz 1026: Ein nicht als Schrift zu qualifizierendes…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…dann gelten sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Begünstigte. Diese Meldung ist nur für das betreffende Kalenderjahr gültig und ist im nächsten Kalenderjahr nur noch unter den historischen Daten sichtbar. Die Abgabe einer Änderungsmeldung durch den Rechtsträger ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Sollte eine…