…eines Darlehens an den Gesellschafter dem Grunde nach und für die Qualifikation als verdeckte Ausschüttung wären insbesondere etwa, wenn keine Vereinbarung über die Rückzahlung, die Zinsfälligkeit oder den Kreditrahmen getroffen wurde, wenn Sicherheiten fehlen, wenn die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft schlecht ist oder bei geringen…
…und vertragliche Gestaltung stellt dabei lediglich den Ausgangspunkt einer dafür notwendigen Verrechnungspreisanalyse dar. Bei dieser Verrechnungspreisanalyse gilt grundsätzlich der rechtliche Eigentümer als Eigentümer des immateriellen Werts. Weicht das tatsächliche Verhalten von den vertraglichen Gestaltungen ab oder gibt es keine schriftlichen Verträge, so ist das wirtschaftliche…
…handelt es sich dabei um etwas, das weder ein materieller noch ein finanzieller Vermögenswert ist, das zur Verwendung für wirtschaftliche Aktivitäten besessen oder kontrolliert werden kann und dessen Verwendung oder Übertragung von fremden Dritten in vergleichbaren Situationen abgegolten werden würde. Die gesonderte Übertragbarkeit ist keine…
…werden, die EU-beihilfenrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die in der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 festgelegten Voraussetzungen zur finanziellen Situation des garantiewerbenden Unternehmens) eingehalten werden und das letztgültige Rating des garantiewerbenden Unternehmens vom Garantienehmer bekanntgegeben wurde. Die aws hat zudem mit dem Garantienehmer zu vereinbaren, dass…
…neben dem Gesellschafter wirtschaftlicher Eigentümer. Bsp.: Es wird eine Person als Scheingesellschafter (und/oder Scheingeschäftsführer) eingesetzt. Es muss kein schriftlicher Vertrag existieren, aber der Scheingesellschafter bzw. Scheingeschäftsführer muss wesentliche Entscheidungen im Sinne einer im Hintergrund agierenden Person treffen. Grund für die Kontrolle können finanzielle Gründe …
…verrechenbar sein: a)die Gewährung und Nutzung des Konzernrückhalts einschließlich des Rechts, den Konzernnamen zu führen (BFH 9.8.2000, I R 12/99, BStBl II 2001, 140) sowie der Vorteile, die sich allein aus der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Eingliederung in den Konzern ergeben…
…Kunden umfasst allerdings jedenfalls auch Personen, mit denen konkrete Gespräche im Hinblick auf die Begründung einer Geschäftsbeziehung geführt werden, da die Sorgfaltspflichten zur Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern bereits vor Begründung einer Geschäftsbeziehung durchzuführen sind. Dabei ist zu beachten, dass erst ab einer Kontaktaufnahme…
…Bezug auf die Übernahme und das Management der spezifischen, wirtschaftlich signifikanten Risiken vorgehen. Dabei ist insbesondere relevant, wer die entsprechenden Kontroll- und Risikominderungsfunktionen ausübt, wen die positiven und negativen Konsequenzen der Risikoentwicklung treffen und wer über die für die Risikotragung notwendige finanzielle Kapazität verfügt (Hinweis…
…Personen und Gebietskörperschaften sein. Der Hauptzweck einer BEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Soweit sich dies nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, ist dies in der Satzung festzuhalten. Die BEG hat ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig ist, vorrangig ökologische, wirtschaftliche…
…Betriebsstätte oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO erfüllt. Hinweis: Sofern der Zuständigkeitstatbestand des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO schon am Stichtag 1.1.2021 erfüllt war (und seither keine…
…Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme, Belastungsübernahme) ist also ein (interner) Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Dritten, wonach sich letzterer ohne Rechtswirkungen für den Gläubiger dazu verpflichtet, dem Schuldner die wirtschaftliche Last abzunehmen, welche die Schuld in dessen Vermögen bildet. Der Gläubiger erhält…
…Organschaft nach § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Es ist nicht erforderlich, dass alle drei Eingliederungsmerkmale gleichermaßen ausgeprägt sind. Organschaft kann auch gegeben…
…und D.2. in Kapitel I) beginnt die sachgerechte Abgrenzung der Geschäftsvorfälle in Zusammenhang mit Finanzierungsaktivitäten mit der Identifizierung der wirtschaftlich relevanten Merkmale des Geschäftsvorfalls - bestehend aus der Identifizierung der kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen zwischen den einzelnen an der Transaktion beteiligten Konzerngesellschaften sowie der Bedingungen…
…65). Kalamitätsnutzungen führen zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und finanziellen Schäden am Wirtschaftsgut Wald (stehendes Holz) zB durch Verringerung der Stabilität, Minderung des Vorrates, teilweise auch des Zuwachses, Störung der Nachhaltigkeit und des Waldbauzieles. Da diese Beeinträchtigungen und Schäden im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlungsbestimmungen nicht darstellbar sind…
…Konzernzugehörigkeit nicht erhalten hätte. Es bedarf daher einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision. Für Bürgschaftsübernahmen (Garantien) innerhalb des Konzerns ist eine fremdübliche Provision zu leisten, wenn die Bürgschaftsübernahme aus wirtschaftlichen Gründen und nicht auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses erfolgt. Dient die Bürgschaftsübernahme dazu, die Kreditwürdigkeit der…
…alle Geschäftsvorfälle in seiner Buchführung lückenlos zu erfassen, um so den finanziellen Stand des Unternehmens zu dokumentieren. Jeder Geschäftsvorfall wird grundsätzlich mit einem Buchungssatz festgehalten und somit gebucht. Dabei wird stets auf den Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg" geachtet. Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle sind: Das Vermögen…
…und vielmehr einem konzerninternen Darlehen entsprechendie Tätigkeit der T-GmbH mit wesentlichen Risiken verbunden ist, die sie auch finanziell tragen kann. Die T-GmbH muss daher dementsprechend vergütet werden, was im Wege einer teilweisen oder vollständigen Vereinnahmung der Zinsmarge zwischen den von ihr aufgenommenen und…