…Quotenregelung gilt als begründeter Antrag auf Fristverlängerung gemäß § 134 Abs. 2 erster Satz BAO. Für die noch ausständige(n) Abgabenerklärung(en) des Abgabepflichtigen hat das zuständige Finanzamt eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Der Bescheid, mit dem als Rechtsfolge der erfolgten Abmeldung eine Nachfrist…
…5 Abs. 3 letzter Satz QuRV) festzusetzen und sind die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen. Erst nach Abmeldung oder Ausscheiden kommt auch eine finanzstrafrechtliche Verfolgung des Abgabepflichtigen aufgrund der Verletzung einer Offenlegungspflicht in Betracht. 8.4. Ausschluss des Vertreters von der Quotenregelung Gemäß § 7…
… 6 Abs. 1 erster Satz GMSG bei bestehenden Konten die ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n) und/oder das Geburtsdatum nicht gemeldet werden, wenn diese Informationen nicht in den Unterlagen des meldenden Finanzinstituts enthalten sind und dazu auch keine rechtliche Verpflichtung besteht. Sind diese Informationen in den…
…Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Einreichung der Abgabenerklärung (Kr 21; materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal); dies gilt auch, wenn der Nachweis über die Behinderung erst nachträglich beigebracht wird (VwGH 15.11.2012, 2012/17/0449). Rz 304: Bei Überreichung der Abgabenerklärung ohne Nachweis der Behinderung des Menschen wird…
…unverzüglich mitzuteilen ist. Rz 327: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Einreichung der Abgabenerklärung (materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal); dies gilt auch, wenn der Nachweis über die Behinderung erst nachträglich beigebracht wird (siehe Rz 302 ff). Wird die Abgabenerklärung im Postweg überreicht…
…108 Abs. 3 BAO wird hingewiesen. Rz 1161: Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats der Lieferung (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 1 und Z 4 erster Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1…
…einer Bescheidbeschwerde, einen (rechtzeitigen) Antrag des Abgabepflichtigen. Beschwerdezinsen sind nur insoweit festzusetzen, als ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er vom zugrundeliegenden Anbringen (zB Abgabenerklärung) abweicht oder als ein Bescheid angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt (zB bei amtswegiger Erlassung eines Haftungsbescheides)…
…verhindern, in welchen ein Zuständigkeitswechsel aufgrund der zu erwartenden Beendigung der Unternehmenstätigkeit nicht sinnvoll ist. Um das Über- oder Unterschreiten der beiden Schwellenwerte feststellen zu können, sind nicht nur die steuerbaren Umsätze, sondern auch die Umsatzerlöse in der Abgabenerklärung verpflichtend anzugeben (§ 61 Abs. 5 BAO)…
…bei Rennveranstaltungen). Besteht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, die Motocross-Maschine im Inland zuzulassen, so ist der Vergütungsanspruch erst verwirklicht, wenn seit dem Tag der Lieferung fünf Jahre verstrichen sind. Sprechen rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen eine Zulassung des Kraftfahrzeuges im Inland, so ist der…
…Nr. 494/1991, ist die Verwendung von Telekopierern ("Fax") für Anbringen grundsätzlich zulässig. Dies gilt gemäß § 2 dieser Verordnung nicht für Abgabenerklärungen, für Anträge auf Rückzahlung, Umbuchung oder Überrechnung. Die Einreichung von Rückzahlungsanträgen ist demnach ausdrücklich von dieser Verordnung ausgenommen. Rückzahlungsanträge sind daher nur schriftlich…
…Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst (§ 184 Abs. 2 UGB). Die Parteifähigkeit einer OG oder KG erlischt erst mit Vollbeendigung der Gesellschaft. Die Auflösung solcher Gesellschaften und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten (zB…
…KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Abgabenerklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Eine Festsetzung gemäß § 201 BAO kann daher erst nach dem 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres erfolgen. Rechtslage ab Rechtslage ab…
…aufgenommen, wobei der jeweilige Käufer nur lückenhaft erfasst wurde. Weiters unterblieb auch die geforderte Identitätsfeststellung mittels Anfertigung von Kopien von Reisepässen bzw. Lichtbildausweisen der abholenden Personen. Erst Jahre später legt der Fahrzeughändler Eidesstattliche Erklärungen vor, welche vom Käufer unterschrieben wurden. In diesen Erklärungen wird ausgeführt…
…und das Zollamt Österreich (ZAÖ). Zudem bestehen Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden. Gemäß § 2a erster Satz BAO gelten die Bestimmungen der BAO - und damit auch die Regelungen betreffend die Akteneinsicht gemäß § 90 BAO - sinngemäß im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, soweit sie im Verfahren der belangten…
…Nichtigkeit weder abändern noch aufheben (§ 300 Abs. 1 erster Satz BAO). Solche Abänderungen oder Aufhebungen sind beispielsweise Berichtigungen gemäß § 293 BAO (zB Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern), Berichtigungen gemäß § 293b BAO (Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen), Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO (zB Anpassung eines…
…Fällen geht die Zuständigkeit nicht bereits mit der Bekanntgabe der relevanten Beträge an das bisher zuständige Finanzamt auf das andere Finanzamt über, sondern erst in dem Zeitpunkt, in dem das andere Finanzamt vom Überschreiten einer der beiden relevanten Betragsgrenzen Kenntnis erlangt hat. Rz 29: Die…
…1988 von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Die in § 2 Abs. 3 erster Satz UStG 1994 vorgenommene Ausnahme für nach § 5 Z 12 KStG 1988 befreite Betriebe gewerblicher Art nimmt die betroffene Veranstaltung aus dem Unternehmensbereich aus. Mit dem EU-AbgÄG 2016, BGBl…
…der zum KESt-Abzug verpflichteten Stelle (inländisches Kreditinstitut) zu erbringen. Die depotführende Bank hat den Selbstnachweis erst nach Ablauf der Siebenmonatsfrist zu berücksichtigen und einen korrekten KESt-Abzug sicherzustellen (Beispiele siehe Rz 483). Das inländische Kreditinstitut hat den KESt-Abzug auf Basis des vorgelegten Selbstnachweises…
1. Allgemeines und Anwendungsbereich Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt. Dieser Erlass ersetzt a.den Erlass des BMF vom 24.2.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014…
5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…