RIS AI
106 Treffer513 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen den Verkaufserlösen und den Herstellungskosten. Rz 32: Hauptanwendungsbereiche der Kostenaufschlagsmethode sind die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung…

GebR 2025 Rz 435–43810.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wird eine Eingabe in mehreren Ausfertigungen bei der Behörde überreicht, ist die Gebühr für jede unterfertigte Ausfertigung (siehe Rz 404) zu entrichten. Unterliegt die Eingabe der erhöhten Eingabengebühr, ist diese nur für die erste Ausfertigung zu entrichten; für die zweite und jede weitere Ausfertigung ist…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. 10.5.10…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…weitere Personen hinzugekommen sind. Beispiel: A und B haben einen Mietvertrag abgeschlossen und vergebührt. In einer als Zusatz bezeichneten Vereinbarung tritt C dem Bestandvertrag bei, gleichzeitig wird die Miete für das Mietobjekt erhöht. A und C erklären, nunmehr als gemeinsame Bestandnehmer das Entgelt zu schulden…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 253 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 50 Euro je g/km. Beispiel: 315 g/km - 253 g/km = 62 g/km x 50 Euro = 3.100 Euro (Malus) Rz 907: Von der errechneten…

KfzBStR 2021 Rz 963–968B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 275 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 40 Euro je g/km. Beispiel: 315 g/km - 275 g/km = 40 g/km x 40 Euro= 1.600 Euro (Malus) Rz 965: Von der errechneten Steuer…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…vor, so ist als Ersatztarif der DurchschnittsverbrauchSteuersatz mit dem 0,2-fachen der Leistung in Kilowatt anzunehmen. Beispiele: 120 kW x 0,2 = 24% --> Höchststeuersatz 16% 50 kW x 0,2 = 10% --> Steuersatz 10% Die Steuer erhöht sich in jenen Fällen…

KfzBStR 2021 Rz 993–997B.6.2.2.5.2. Rechtslage 1. Jänner 2013 bis 28. Februar 2014, idF BGBl. I Nr. 111/2010 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 150 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km. Bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 170 g/km beträgt der Maluswert zusätzlich zu dem oben angeführten für die Grenze von 150 g…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…max. 500,00 Euro gemäß § 6a Abs. 2 NoVAG 1991)* | - 62,50 Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% | + 267,50 Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 1.605,00 Euro ** BerechnungBerechnung Bonus: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…500,00 Euro gemäß § 6a Abs. 2 NoVAG 1991)* | - 62,50 Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% (nur auf den Grundbetrag) | +280,00Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 1.617,50Euro ** BerechnungBerechnung Bonus: Da kein Neuwagenwert bekannt ist…

KfzBStR 2021 Rz 1000–1006B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 30. Juni 2008
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…vor, so ist als Ersatztarif der DurchschnittsverbrauchSteuersatz mit dem 0,2-fachen der Leistung in Kilowatt anzunehmen. Beispiele: 120 kW x 0,2 = 24% --> Höchststeuersatz 16% 50 kW x 0,2 = 10% --> Steuersatz 10% Die Steuer erhöht sich in jenen Fällen…

KfzBStR 2021Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…€ (höchstens 72 €) für die darüber hinausgehenden kW - 0,75 € (höchstens 72 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,20 € Maximalsteuersatz (pro Monat): 72,00 € | Steuer erhöht sich bei unterjähriger Entrichtung des Versicherungsentgelts: - bei halbjährlicher Entrichtung um 6%…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass eine Rechnung vorliegt, aus der sich zweifelsfrei ersehen lässt, dass der Lieferer ein befugter Fahrzeughändler ist. Den Käufer trifft in diesem Zusammenhang eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Weiters dürfen keine Indizien vorliegen, die auf eine "Gefälligkeitsrechnung" schließen lassen, die mit dem tatsächlich entrichteten Entgelt nicht übereinstimmt…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,82 € | 20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten | KlassePkw - KlasseM1 (ausg…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Besteuerung ausgenommen sind. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die…

GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Befreiungsbestimmung kann auch für vertragliche Erhöhungen des Bestandzinses von Bedeutung sein. Ein derartiger Nachtrag ist nämlich gemäß § 21 GebG im Umfang der vereinbarten Änderung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. Beispiel: Der monatliche Mietzins wird bei einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag um 4 Euro erhöht…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der Auswirkung dieser Strategieunterschiede auf die Preisgestaltung im Wege von Anpassungsrechnungen möglich ist. Rz 71: Anpassungsrechnungen: Sind einzelne Vergleichbarkeitsfaktoren nicht oder nicht gänzlich erfüllt, kann dies gegebenenfalls durch Anpassungsrechnungen behoben werden, sofern dadurch die Verlässlichkeit der Ergebnisse erhöht wird (Z 3.47 ff OECD-VPL).

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…dass das Gesamtprojekt zu einem Verlust geführt hat, ein Gewinnbesteuerungsrecht zu. In diesem Fall erhöht der im Ausland erfassbare positive Ergebnisanteil den in Österreich ausgleichs- bzw. vortragsfähigen Verlust. 2.2.4.6. Arbeitsgemeinschaften Rz 372: Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) wird häufig in der Form einer GesBR…

VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Im anderen betroffenen Land muss sodann der Gewinn des anderen verbundenen Unternehmens im Wege einer Gegenberichtigung korrigiert werden, um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden (primäre Gegenberichtigung). Diese primäre Gewinnkorrektur (Erhöhung oder Kürzung), welche in Österreich auf Basis von § 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art…

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Dies bedeutet, dass jede Gewinnkorrektur - nach oben und nach unten - zwangsläufig eine Rückwirkung im (steuerlichen) Betriebsvermögen haben muss. Jede gewinnerhöhende Betriebseinnahme bewirkt damit eine Erhöhung des Betriebsvermögens; jede Betriebsausgabe zieht eine Betriebsvermögensverminderung nach sich. Wird daher bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen ein Verstoß gegen…