RIS AI
5 Treffer479 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln. Beispiel: Eine ausländische Gesellschaft hält im Inland eine Betriebsstätte, die gemäß den elektronisch übermittelten Beilagen zur Körperschaftsteuer für die Jahre 2018 und 2019 Umsätze von 78 bzw. 85 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Beilagen zur Abgabenerklärung sind Teil derselben…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Antrag auf Akteneinsicht übermitteln; ein Bilanzbuchhalter kann sich auf die ihm erteilte Vollmacht berufen. Zur Akteneinsicht gemäß § 90 BAO im Allgemeinen siehe den Erlass des BMF vom 17.04.2023, 2023-0.291.356, BMF-AV Nr. 48/2023. 5.2. Elektronische Akteneinsicht über FinanzOnline…

KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die selbstberechnete und entrichtete Normverbrauchsabgabe, den NoVA-Steuersatz und die Bemessungsgrundlage anzugeben. Die Daten sind im Rahmen der monatlichen Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Rz 821: Es sind nur jene Aufbauten, Ausstattung und Zubehör, eines vollständigen oder vervollständigten Kraftfahrzeuges Teil der Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…ist, vorzulegen und spätestens nach einem Zeitraum von drei Jahren zu erneuern. Dieses Gutachten ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters zu versehen und im Verfahren FinanzOnline zu übermitteln. Darüber hinaus hat der Antragsteller dafür zu sorgen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Es ist jedoch nicht erforderlich und technisch auch nicht möglich, den entsprechenden Nachweis gemeinsam mit der Meldung elektronisch zu übermitteln. Der entsprechende Nachweis ist lediglich im Falle einer Prüfung durch die Registerbehörde vorzuweisen. 5.7.2 Wirtschaftlicher Eigentümer verstirbt nach der Meldung Sofern es sich…