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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…WiEReG auf den betreffenden Rechtsträger. Hingegen stellt etwa eine Kaufoption zum Marktpreis auf den Erwerb eines inländischen Grundstücks keine Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…subsidiäre Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer relevant. Diesfalls sind die Geschäftsführer der GmbH auch die Angehörigen der obersten Führungsebene der KG und somit deren subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer. 2.6.2 Call Optionen Das Vorliegen einer Kaufoption begründet grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum im Sinne des § 2 WiEReG…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…damit nicht aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen eine unrichtige Meldung abgegeben wird. Mit der Retournierung des vom Klienten firmenmäßig gefertigten standardisierten Formulars "Auftrag zur Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer" kann der Vorgang der Überprüfung jedenfalls als abgeschlossen betrachtet werden. Da der Zeitpunkt der jährlichen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

… 2 Z 1 lit. b sublit. aa WiEReG gelten bei offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschaftern die geschäftsführenden Gesellschafter als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Die Daten können noch beliebig geändert werden, sind für die Registerbehörde nicht einsehbar und werden erst nach dem Absenden im Register eingetragen. Keine Bestätigung der Geschäftsführung des Rechtsträgers ist erforderlich, wenn bei einer Ergänzung eines Compliance-Packages keine Änderung der relevanten inländischen oder ausländischen übergeordneten…